Hundesteuer in Aachen

Was kostet die Hundesteuer in Aachen? Pro Jahr muss ein Hundehalter in der Stadt Aachen für den Ersthund 120 Euro, bei der Haltung von zwei Hunden je 144 Euro pro Hund und bei dem Besitz von drei oder mehr Hunden 156 Euro pro Hund Hundesteuer bezahlen.

Für einen gefährlichen Hund wird eine höhere Hundesteuer in Höhe von 720 Euro eingehoben. Bei der Haltung von zwei gefährlichen Hunden beträgt die Hundesteuer pro Hund 960 Euro. Hundehalter, die drei oder mehr gefährliche Hunde in Aachen halten, müssen pro Hund 1152 Euro Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer muss jährlich mit der Fälligkeit 01.07 bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Aachen bezahlen?

Jeder Hundehalter, der in der Stadt Aachen seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz hat, muss Hundesteuer bezahlen. Die Steuer muss das erste Mal am ersten Tag des folgenden Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde, entrichtet werden.

Für Welpen, die in der Stadt Aachen geboren wurden, besteht erst nach dem dritten Lebensmonat die Pflicht Hundesteuer zu bezahlen.

Für Hunde, die zur Pflege oder zur Ausbildung in Aachen gehalten werden, muss erst Hundesteuer bezahlt werden, wenn der Zeitraum für die Verwahrung zwei Monate übersteigt.

Kosten der Hundesteuer in Aachen

Anzahl der Hundejährliche Kosten in Aachen je Hund
Haltung eines Hundes120 Euro
Haltung von zwei Hunden144 Euro
Haltung von drei oder mehr Hunden156 Euro
Tabellen zu den Kosten der Hundesteuer in Aachen

Hundesteuer für gefährliche Hunde:

Anzahl der Hundejährliche Kosten in Aachen je Hund
Haltung eines gefährlichen Hundes720 Euro
Haltung von zwei gefährlichen Hunden960 Euro
Haltung von drei oder mehr gefährlichen Hunden1152 Euro
Tabellen zu den Kosten der Hundesteuer für gefährliche Hunde in Aachen

Wird ein Hund während eines laufenden Monats in Aachen abgemeldet, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer für den gesamten Monat aufrecht.

Die Hundesteuer ist jedes Jahr bis zum 1. Juli zu bezahlen.

Ermäßigung der Kosten

Für Hundehalter, die einen Aachen-Pass besitzen, wird gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Aachen die Hundesteuer auf ein Drittel des Steuersatzes reduziert. Die Ermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Einzelhundehaltung vorliegt.
Die Ermäßigung der Hundesteuer kann nur auf Antrag erfolgen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Aachen

Zu den als gefährlich eingestuften Hunderassen nach § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gehören folgende Hunde:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Gemäß § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen werden die folgenden Hunde bestimmter Rassen als gefährlich eingestuft:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Rassen

Folgende Hunde werden im Einzelfall gemäß § 3 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurden
  • Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet wurden und eine Zivilschärfe besitzen
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, ohne sich verteidigen zu müssen
  • Hunde, die Menschen drohend anspringen
  • Hunde, die andere Hunde angegriffen oder gebissen haben, obwohl sich diese unterworfen haben
  • Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen und andere Tiere hetzen, beißen und reißen

Die Begutachtung zu der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes erfolgt durch einen Amtstierarzt.

Hundehaftpflichtversicherung in Aachen

In der Stadt Aachen besteht keine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde.

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden oder zu einer im Landeshundegesetz aufgezählten Rassen gehören, muss der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

In der Hundehaftpflichtversicherung müssen Personenschäden gemäß § 5 Absatz 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein.

Für die Deckung von Sachschäden ist eine Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro gesetzlich vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Aachen

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Dieselbe Frist gilt bei dem Zuzug eines Hundehalters mit seinem Hund in die Stadt Aachen.

Der Hundehalter kann die Anmeldung des Hundes persönlich oder online über das Serviceportal der Stadt Aachen erfolgen.

Persönliche Anmeldung:

Veranlagungssachgebiete Hundesteuer (FB 22/101)
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
E-Mail: grundbesitzabgaben@mail.aachen.de

Buchstaben A – Br:
Frau Sous
Telefon: 0241 432-2215

Buchstaben Bs – F:
Frau Dreger
Tel: 0241 432-2216

Buchstaben G – H:
Frau Wiese
Tel: 0241 432-2240

Buchstaben I – Kq:
Frau Birken
Tel: 0241 432-2255

Buchstaben Kr – Mh:
Frau Ruschinzik
Tel: 0241 432-2217

Buchstaben Mi – Q:
Frau Winkels
Tel: 0241 432-2243

Buchstaben R – Schm:
Frau Picard
Tel: 0241 432-2214

Buchstaben Schn – Sz:
Frau Carstensen
Tel: 0241 432-2230

Buchstaben T – Z:
Frau Syrig
Tel: 0241 432-2218

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 3a der Hundesteuersatzung der Stadt Aachen können folgende Hunde von der Entrichtung der Hundesteuer befreit werden:

  • Hunde, die von Personen als Assistenzhunde gehalten werden. Die Personen müssen Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ sein.
  • Hunde, die direkt aus dem Tierheim Aachen aufgenommen wurden, sind 24 Monate lang von der Hundesteuer befreit. Die Befreiung kann nicht für gefährliche Hunde in Anspruch genommen werden
  • Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde für staatlich anerkannte Organisationen oder den Katastrophenschutz arbeiten. Gemeinsam mit dem Antrag muss ein Prüfungszeugnis vorgelegt werden. Zusätzlich muss der Einsatz im Rettungshundewesen jedes Jahr schriftlich nachgewiesen werden

Hundesteuer im Vergleich zu den Nachbarstädten

In der Nähe von Aachen liegen auch die Städte Köln (ab 156 Euro pro Hund), Düsseldorf (ab 96 Euro pro Hund), Duisburg (ab 132 Euro), Bonn (ab 162 Euro), Mönchengladbach (ab 138 Euro), Krefeld (ab 111 Euro) und Leverkusen (ab 156 Euro).

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten gemäß § 11 der Hundesatzung der Stadt Aachen werden geahndet:

  • Die Anmeldung des Hundes erfolgt nicht innerhalb von zwei Wochen. Gemäß § 9 Hundesteuersatzung der Stadt Aachen kann ein Steuerzuschlag von 10 v.H. auf die Hundesteuer eingehoben werden. Der Zuschlag entfällt, wenn der Hundehalter glaubhaft versichert, dass das Versäumnis entschuldbar ist
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte
  • Nachweise, die vom Steueramt von einem Grundstücksbesitzer gefordert werden, werden nicht fristgerecht beantwortet
  • Der Wegfall einer Voraussetzung für eine Vergünstigung bei der Hundesteuer wird nicht gemeldet

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