Hundesteuer in Düsseldorf

Was kostet die Hundesteuer in Düsseldorf? Für einen Hund beträgt die Hundesteuer in Düsseldorf 96 Euro. Werden zwei Hunde in einem Haushalt gehalten, müssen für jeden Hund 150 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Werden drei oder mehr Hunde in einem Haushalt gehalten, beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 180 Euro jährlich.

Für Hunde, die im § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen aufgelistet werden, ist eine höhere Hundesteuer zu bezahlen.
In diesem Fall kostet ein Hund 600 Euro. Werden zwei dieser Hunde gehalten, müssen pro Hund 900 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Bei der Haltung von drei oder mehr Listenhunden sind für jeden Hund 1200 Euro zu bezahlen.

Wird ein Listenhund gemeinsam mit anderen Hunden gehalten, sind 750 Euro Hundesteuer für den Listenhund zu bezahlen. Bei der gemeinsamen Haltung von anderen Hunden mit zwei Listenhunden, fallen für jeden Listenhund 1050 Euro Hundesteuer an.

Die Hundesteuer ist alle drei Monate am vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu bezahlen. Der Hundehalter kann auf Antrag die Hundesteuer am 15. Februar als Jahresbetrag bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Düsseldorf bezahlen?

Hundehalter, die einen Hund in ihren privaten Haushalt aufgenommen haben, sind zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Ein zugelaufener Hund muss innerhalb von vier Wochen abgegeben werden. Erfolgt keine Abgabe, ist für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen, muss ab dem dritten Monat Hundesteuer bezahlt werden. Der Hund ist die ersten beiden Monate von der Hundesteuer in Düsseldorf befreit, wenn er bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert wird.

Wird ein Hund von mehreren Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten, sind alle Personen für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich. Alle Hunde eines Haushalts werden in einer gemeinsamen Veranlagung besteuert.

Kosten der Hundesteuer in Düsseldorf

Anzahl der HundeJährliche Kosten in Düsseldorf pro Hund
ein Hund96 Euro
bei zwei Hunden150 Euro
ab drei Hunden180 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Düsseldorf
Anzahl der ListenhundeJährliche Kosten in Düsseldorf pro Hund
ein Hund600 Euro
bei zwei Hunden900 Euro
ab drei Hunden1200 Euro
ein Listenhund gemeinsam mit anderen Hunden750 Euro für den Listenhund
zwei Listenhunde gemeinsam mit anderen Hunden1050 Euro für den Listenhund
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer von Listenhunden in Düsseldorf

Die Hundesteuer muss vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Der Hundehalter kann einen Antrag stellen und die Hundesteuer bis zum 15. Februar als Gesamtjahresbetrag bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Nach § 5 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf kann auf Antrag des Hundehalters die Hundesteuer auf die Hälfte des ursprünglichen Betrages für folgende Hunde reduziert werden:

  • Hunde, die für die Bewachung von Gebäuden eingesetzt werden, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mindestens 200 Meter entfernt sind

Für folgende Hunde wird die Hundesteuer nach einem Antrag des Hundehalters auf ein Viertel des ursprünglichen Betrages verringert:

  • Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen, die von dem nächsten bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen. Die Ermäßigung kann für zwei Hunde bewilligt werden
  • Erhalten alle im Haushalt befindlichen Hundehalter laufend Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) kann die Hundesteuer für einen Hund auf 25 Prozent ermäßigt werden. Alle Haushaltsmitglieder müssen einen gültigen Düsselpass vorlegen

Die Ermäßigung der Hundesteuer kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Listenhunde und Kampfhunde sind von der Ermäßigung der Hundesteuer ausgenommen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Düsseldorf

Bei folgenden Hunderassen wird nach § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Im Zweifelsfall muss der Hundehalter nachweisen, dass bei einem Mischling keine dieser Hunderassen beteiligt ist.

Gefährliche Hunde im Einzelfall nach § 3 Absatz 3:

  • Hunde, die gezüchtet, gekreuzt oder ausgebildet wurden, um eine erhöhte Aggressivität zu zeigen
  • Hunde, die eine Ausbildung zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, ohne dass sie sich verteidigen mussten
  • Hunde, die einen Menschen drohend angesprungen haben
  • Hunde, die andere Hunde gebissen haben, ohne dass von diesen Hunden ein Angriff vorausging
  • Hunde, die unkontrolliert Katzen, Wild, Vieh oder andere Tiere jagen, hetzen und reißen

Die Gefährlichkeit des Hundes wird durch einen Amtstierarzt festgestellt.

Nach § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen als gefährlich:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Für große Hunde mit einem Gewicht über 20 Kilogramm und einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern ist nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen eine Haltungsbewilligung erforderlich. Der Hundehalter muss einen Sachkundenachweis vorlegen.

Hundehaftpflichtversicherung in Düsseldorf

Für nicht gefährliche Hunde besteht in Düsseldorf keine Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Für gefährliche Hunde, Kampfhunde und Listenhunde muss nach § 5 Absatz 5 eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt bei 500 000 Euro. Die Mindestdeckungssumme für Sachschäden beträgt 250 000 Euro.

Anmeldung des Hundes in Düsseldorf

Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder schriftlich mit diesem Formular https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=N2PgaGjGMKf36jq74kDP7VkVTDPAZGHK&c=r.pdf erfolgen. Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden.

Wird ein Hund in Düsseldorf geboren, muss er innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden, wenn er ein Alter von drei Monaten erreicht hat.

Landeshauptstadt Düsseldorf
Rathaus
Amt 22 – Steueramt
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf

Buchstabe F – H
Frau Ringel
Telefon: 0211 – 8928852

Buchstabe B, I – O
Frau Winkler
Telefon: 0211 – 8928661

Buchstabe A, C, P – V
Frau Thönnissen
Telefon: 0211 – 8928667

Buchstabe D, E, W – Z
Frau Herder
Telefon: 0211 – 8928677

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird für folgende Hunde auf Antrag bewilligt:

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „Gl“, „aG“ oder „H“ zur Hilfe gehalten werden. Die Befreiung kann nur für zwei Hunde in Anspruch genommen werden. Ein amtsärztliches Zeugnis ist vorzulegen
  • Rettungshunde. Das Prüfungszeugnis des Hundes muss vorgelegt werden
  • Hunde, die auf Binnenschiffen gehalten werden, die in das Schiffsregister eingetragen sind
  • Hunde, die aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath aufgenommen wurden, sind für zwölf Monate von der Hundesteuer befreit

Für Hunde, die sich nicht länger als drei Monate in Düsseldorf aufhalten, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Die Hundesteuer ist in einer anderen deutschen Gemeinde zu bezahlen.

Kampfhunde und Listenhunde können nicht von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden.

Ordnungswidrigkeiten

  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte
  • Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird nicht gemeldet
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke

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