Wie hoch ist die Hundesteuer in Wolfsburg? In Wolfsburg müssen Hundehalter für den ersten Hund 96 Euro Hundesteuer bezahlen. Der zweite Hund kostet 144 Euro. Für jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer 168 Euro. Die Hundesteuer muss in vierteljährlichen Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlt werden.
Der Hundehalter kann einen Antrag stellen, um die Hundesteuer am 15.02. als Gesamtjahresbetrag, oder am 01.04. und 01. 10. als halbjährlichen Betrag zu bezahlen.
Für Kampfhunde wird keine höhere Steuer eingehoben.
Wer muss die Hundesteuer in Wolfsburg bezahlen?
Hundehalter müssen für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, die Hundesteuer bezahlen.
Wird ein Hund zum Anlernen oder zur Pflege für einen längeren Zeitraum als zwei Monate in Wolfsburg gehalten, muss ab dem dritten Monat der Aufnahme in den Haushalt Hundesteuer bezahlt werden. Für die ersten beiden Monate ist keine Hundesteuer zu entrichten, wenn der Hund in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert wird oder dort von der Hundesteuer befreit ist.
Halten mehrere Personen in einem Haushalt gemeinsam einen Hund, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Kosten der Hundesteuer in Wolfsburg
Anzahl der Hunde | Hundesteuer in Wolfsburg pro Hund und Jahr |
---|---|
ein Hund | 96 Euro |
der zweite Hund | 144 Euro |
jeder weitere Hund | 168 Euro |
Die Hundesteuer muss alle drei Monate in Vierteljahresbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlt werden. Auf Antrag ist eine halbjährliche oder jährliche Zahlung möglich.
Werden Hunde steuerfrei gehalten, werden diese bei der Anzahl der Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht berücksichtigt.
Wird nur eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen, gilt der Hund mit der Steuerermäßigung als erster gehaltener Hund. Für jeden weiteren Hund muss eine höhere Hundesteuer bezahlt werden.
Ermäßigungen der Kosten
Stellt der Hundehalter einen Antrag, kann für folgende Hunde die Hundesteuer um die Hälfte erniedrigt werden:
- Hunde, die aus dem Wolfsburger Tierheim aufgenommen wurden
- Hunde, die Gebäude bewachen, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mindestens 200 Meter entfernt sind
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Wolfsburg
In dem Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden ist keine Rasseliste oder Kampfhundeliste enthalten.
Alle Hundehalter müssen eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung absolvieren. Die theoretische Prüfung muss vor dem Beginn der Hundehaltung abgelegt werden. Die praktische Prüfung folgt innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.
Bei der Anmeldung des Hundes muss die erfolgreich abgelegte theoretische Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.
Hundehaftpflichtversicherung in Wolfsburg
In Niedersachsen müssen Hundehalter gemäß § 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Und die Mindestversicherungssumme für Sachschäden beträgt 250 000 Euro.
Die Versicherungspflicht gilt nicht für Diensthunde, die on fremden Streitkräften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehalten werden.
Anmeldung des Hundes in Wolfsburg
Die Anmeldung eines Hundes in Wolfsburg muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Aufnahme des Hundes erfolgen.
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder online über https://www.meldebox.de/umzug-wolfsburg/hundesteuer/ durchgeführt werden.
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Geschäftsbereich Finanzen
Abteilung Steuerwesen
Zimmer A 504 und 505
Telefon: 05361 28-2593
05361 28-2245
05361 28-2186
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 08:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Befreiung von der Hundesteuer
Personen, die sich mit ihren Hunden maximal zwei Monate in Wolfsburg aufhalten, müssen keine Hundesteuer bezahlen. Der Hund muss in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden.
Für folgende Hunde wird eine Befreiung von der Hundesteuer nach einem Antrag des Hundehalters bewilligt:
- Diensthunde, die von staatlichen oder kommunalen Dienststellen gehalten werden. Die Unterhaltskosten der Hunde müssen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
- Gebrauchshunde von Forstbeamten
- Hunde, die vom Kreisjägermeister der Stadt Wolfsburg gehalten werden
- Sanitätshunde und Rettungshunde, die on anerkannten Rettungseinheiten und Zivilschutzeinheiten gehalten werden
- Hunde, die in wissenschaftlichen Instituten zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen gehalten werden
- Hunde, die von Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder Einzelwächtern zu Wachzwecken eingesetzt werden
- Herdengebrauchshunde, die Herden bewachen
- Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, a G oder H gehalten werden. Ein amtsärztliches Zeugnis muss vorgelegt werden
Der Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss jährlich schriftlich gestellt werden. Der Hundehalter muss erforderliche Nachweise in Kopie beilegen.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet.
- Die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes erfolgt nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen
- Der Wegfall von Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Hundesteuer oder eine Befreiung von der Hundesteuer wird nicht gemeldet