Hundesteuer in Pforzheim

Wie hoch ist die Hundesteuer in Pforzheim? Die Hundesteuer kostete in Pforzheim für den ersten Hund jährlich 120 Euro. Für jeden weiteren Hund sind 240 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen. Wird ein gefährlicher Hund gehalten, beträgt die Hundesteuer pro Jahr 600 Euro.

Jeder Zwinger wird mit 240 Euro besteuert. Hundehalter müssen die vorgeschriebene Hundesteuer als Gesamtjahresbetrag bezahlen. Fälligkeit ist der 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres.

Wer muss die Hundesteuer in Pforzheim bezahlen?

Jeder Hundehalter, der in Pforzheim seinen Hauptwohnsitz hat, muss für einen gehaltenen Hund Hundesteuer bezahlen.

Kann der Halter eines Hundes nicht von der Stadt Pforzheim ermittelt werden, ist die Person, die den Hund länger als drei Monate aufgenommen hat, verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund in einem Haushalt von mehreren Personen gehalten, gelten diese als Gesamtschuldner für die Hundesteuer. Handelt es sich bei dem Hundehalter und dem Hundebesitzer um zwei verschiedene Personen, sind beide zur Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Kosten der Hundesteuer in Pforzheim

Anzahl der Hundejährliche Kosten der Hundesteuer in Pforzheim pro Hund
ein Hund120 Euro
jeder weitere Hund240 Euro
ein gefährlicher Hund600 Euro
jeder Zwinger240 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Pforzheim

Ab dem Kalendermonat, in dem der Hund drei Monate alt wird, muss Hundesteuer bezahlt werden. Die Hundesteuer muss als Jahresgesamtbetrag bezahlt werden.

Werden in einem Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, erhöht sich die Hundesteuer für die nächsten fünf Hunde um 240 Euro.

Ermäßigungen der Kosten

Nach § 8 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim kann die Zwingersteuer für Hundezüchter bewilligt werden, die mindestens zwei Hunde der gleichen Hunderasse halten. Bei einem der beiden Hunde muss es sich um eine Hündin handeln.

Die Hunde müssen in das Zuchtbuch von einer von der Stadt Pforzheim anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sein. Wurden in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet, bewilligt die Behörde die Zwingersteuer nicht.

Für gefährliche Hunde nach § 6 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim wird die Zwingersteuer nicht bewilligt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Pforzheim

Gemäß § 6 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim werden Hunde, die durch Veranlagung, Charaktereigenschaften oder Erziehung eine erhöhte Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen, als gefährlich eingestuft.

Dazu gehören vor allem die Hunde folgender Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Die ersten drei Rassen gelten nach § 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde unbedingt als gefährlich. Bei den weiteren Hunderassen kann der Hundehalter durch ein Gutachten die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen.

Nach § 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde werden auch folgende Hunde als gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die Menschen und Tiere aggressiv und drohend anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen und reißen

Hundehaftpflichtversicherung in Pforzheim

In Pforzheim besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Hundehalter, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungspolice ist nei dem Antrag auf eine Haltungsbewilligung vorzuweisen.

Die Mindestversicherungssummer für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Sachschäden müssen mindestens mit 250 000 Euro versichert sein.

Anmeldung des Hundes in Pforzheim

Die Anmeldung eines Hundes in Pforzheim muss innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden.

Die Anmeldung ist persönlich, schriftlich oder online möglich.

Für die schriftliche Anmeldung steht folgendes Formular zur Verfügung:
https://pdf.form-solutions.net/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=d9ZPdKVnC5VPpakDchPQJPg8jz5aGm9&m=c.pdf

Link für die Online-Anmeldung des Hundes:
https://pforzheim.service-bw.de/web/guest/prozessstart/-/prozessstart/m40191.p957.SBWS-HSAn-HundesteuerAnmeldung/re_1945_r_Pforzheim/ags_08231000/le_6006231

Stadt Pforzheim
Stadtverwaltung
Stadtkämmerei Kasse und Steuern
Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 39 0
E-Mail: inof@pforzheim.de

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag des Hundehalters für folgende Hunde bewilligt:

  • Hunde, die für den Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfsbedürftiger Personen gehalten werden. Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorgelegt werden
  • Hunde, die die Prüfung oder Wiederholungsprüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben. Die Hunde müssen für den Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden

Für gefährliche Hunde kann eine Befreiung von der Hundesteuer nicht bewilligt werden.

Allgemeine Bestimmungen für eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer

  • Die Hunde müssen für den angegebenen Zweck körperlich und geistig geeignet sein
  • Bei Gewährung der Zwingersteuer müssen Bücher über Zucht und Verkauf der Hunde auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden

Hundesteuermarke

Mit dem Bescheid über die Hundesteuer erhält der Hundebesitzer eine Hundesteuermarke, auf der ein Gültigkeitszeitraum eingeprägt ist. Hundezüchter, die die Zwingersteuer bezahlen, erhalten von der Stadt Pforzheim zwei Hundesteuermarken.

Der Hund ist verpflichtet, die Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks deutlich sichtbar zu tragen.

Bei einem Verlust der Hundesteuermarke erhält der Hundehalter eine Ersatzmarke. Die Verwaltungsgebühren müssen ersetzt werden. Mit Beendigung der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Stadt Pforzheim zurückgegeben werden.

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