Hundesteuer in Karlsruhe

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Karlsruhe? In Karlsruhe kostet die Hundesteuer für jeden Hund 120 Euro pro Jahr. Hundezüchter bezahlen eine Zwingersteuer von 240 Euro jährlich. Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter jährlich am 1. Januar bezahlt werden.

Wer muss in Karlsruhe Hundesteuer bezahlen?

Hundehalter müssen in Karlsruhe für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, Hundesteuer bezahlen.

Wird ein Hund länger als drei Monate zur Verwahrung in einem Haushalt aufgenommen und kann die Behörde den Hundehalter nicht ausfindig machen, gilt der Verwahrer als Hundehalter. Er ist verpflichtet, die Hundesteuer zu bezahlen.

Handelt es sich bei dem Hundehalter und dem Eigentümer um zwei verschiedene Personen, sind beide für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Kosten der Hundesteuer in Karlsruhe

In Karlsruhe sind für jeden Hund 120 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen. Züchter können auf Antrag eine Züchtersteuer in der Höhe von 240 Euro pro Jahr entrichten.

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde wird in Karlsruhe keine höhere Hundesteuer eingehoben. Die Hundesteuer muss als Jahresbetrag am 1. Januar bezahlt werden.

Beginnt die Hundehaltung später als am 1. Januar eines Jahres, muss für die folgenden Monate von dem Hundehalter nur der anteilige Betrag der Jahressumme bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist für jeden Hund zu bezahlen, der in Karlsruhe gehalten wird und älter als drei Monate ist.

Wurde die Hundesteuer bereits in einer anderen deutschen Gemeinde bezahlt, wird der Betrag auf die fällige Hundesteuer in Karlsruhe angerechnet. Mehrbeträge können nicht zurückgezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 7 Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer kann ein Antrag des Hundehalters um eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent für folgende Hunde bewilligt werden:

  • Hunde, die für die Ausübung eines Berufes erforderlich sind
  • Hunde, die im vorhergehenden Jahr die Schutzhundeprüfung III mit Erfolg bestanden haben
  • Hunde, die Gebäude im Außenbereich bewachen, die mindestens 200 Meter Luftlinie von dem nächsten Gebäude entfernt sind
  • Hunde, die von Personen gehalten werden, bei denen die Bezahlung der Hundesteuer eine unverhältnismäßige Härte bedeuten würde

Für Hunde, die zur Bewachung von Kleingartenanlagen, Kleintierzuchtanlagen und Gartenhäusern eingesetzt werden, kann die Ermäßigung der Hundesteuer nicht bewilligt werden.

Hundezüchter, die mindestens zwei Hunde der gleichen Rasse besitzen, können die Entrichtung der Hundesteuer als Zwingersteuer beantragen. Dabei muss es sich bei einem der beiden Hunde um ein weibliches Tier handeln. Der Eintrag in ein Zuchtbuch und der Zuchterfolg sind nachzuweisen.

Damit die Ermäßigung der Hundesteuer bewilligt wird, müssen die Hunde für den angegebenen Zweck körperlich geeignet sein.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Karlsruhe

In der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum
über das Halten gefährlicher Hunde ist geregelt, dass alle Hunde, die aufgrund von Rasse, Ausbildung oder Haltung ein höheres Aggressionspotential aufweisen, als Kampfhunde einzustufen sind.

Gemäß § 1 Absatz 2 gelten folgende Hunderassen als Kampfhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullterrier

Der Hundehalter ist dazu berechtigt, der Behörde mit einem Gutachten nachzuweisen, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht.

Nach § 1 Absatz 3 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde zeigen folgende Hunderassen gefährliche Wesenszüge:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Zusätzlich gelten gemäß § 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere aggressiv anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere jagen und reißen

Hundehaftpflichtversicherung in Karlsruhe

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist nur für Kampfhunde und gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme für Personenschäden von 500 000 Euro beinhalten. Für Sachschäden ist eine Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Karlsruhe

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss innerhalb von vier Wochen durch den Hundehalter bei der Stadt Karlsruhe angemeldet werden.

Der Hundehalter kann seinen Hund online oder persönlich in einem Bürgerbüro anmelden.

Stadt Karlsruhe
Stadtkämmerei
Kommunale Steuern
76124 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-2206
E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de

Die für die Anmeldung benötigten Formulare werden auf folgender Seite zur Verfügung gestellt.

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer kann nur nach dem Antrag des Hundehalters bewilligt werden.

  • Hunde, die von Personen Schwerbehindertenausweis Merkzeichen Bl oder H zur Unterstützung und Hilfeleistung gehalten werden
  • Hunde, die die Rettungshundeprüfung erfolgreich abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden
  • Diensthunde, deren Unterhalt aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird
  • Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde

Hundesteuermarke

Jeder Hund erhält eine Hundesteuermarke, die sichtbar am Halsband getragen werden muss. Erklärt die Stadt Karlsruhe die Hundesteuermarken durch eine öffentliche Bekanntmachung für ungültig, erhält der Hundehalter eine neue Hundesteuermarke.

Hundezüchter erhalten zwei Hundesteuermarken. Bei Beendigung der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Stadt Karlsruhe zurückgegeben werden. Und bei Verlust erhält der Hundehalter gegen eine Gebühr eine neue Steuermarke.

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