Hundesteuer in Stuttgart

Was kostet die Hundesteuer in Stuttgart? Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer in Stuttgart 108 Euro. Jeder weitere Hund kostet 216 Euro. Hundezüchter bezahlen für bis zu fünf Hunde 216 Euro jährlich. Werden in einem Zwinger bis zu fünf weitere Hunde gehalten, muss ein weiterer Betrag von 216 Euro bezahlt werden.

Für einen Kampfhund beträgt die Hundesteuer 612 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer muss als Jahresbetrag bezahlt werden.

Für die Stadt ist die Steuer mittlerweile ein einträgliches Geschäft. Obwohl sich die Hundesteuer in Stuttgart in den letzten 20 Jahren nicht verändert hat, sind die Steuereinnahmen von 1.404.866 Euro im Jahr 2012 um knapp 20% auf 1.679.082 Euro im Jahr 2019 gestiegen.

Wer muss die Hundesteuer in Stuttgart bezahlen?

Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen. Wer einen Hund länger als drei Monate in seinem Haushalt zur Verwahrung oder Pflege aufnimmt, ist verpflichtet, ab dem vierten Monat Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten alle als Gesamtschuldner für die Hundesteuer. Handelt es sich bei dem Hundehalter und dem Eigentümer des Hundes um zwei verschiedene Personen, haften beide für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Stuttgart

Anzahl der HundeKosten in Stuttgart pro Hund und Jahr
erster Hund108 Euro
jeder weitere Hund216 Euro
Kampfhund612 Euro
Zwinger bis fünf Hunde216 Euro
weitere fünf Hunde im Zwinger216 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Stuttgart

Die Hundesteuer ist als Gesamtjahresbetrag am 01. Januar zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt mit dem vierten Lebensmonat des Hundes.

Ermäßigungen der Kosten

Der Antrag für die Bewilligung einer Ermäßigung der Hundesteuer muss schriftlich gestellt werden. Eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent wird für Hunde bewilligt, die aus dem Tierheim Stuttgart oder einer anerkannten Einrichtung mit Sitz in Stuttgart aufgenommen wurden.

Die Steuerermäßigung wird nur für Hunde bewilligt, die erstmalig in den Haushalt des Hundehalters aufgenommen wurden. Die Ermäßigung von der Hundesteuer gilt nur für den Hundehalter und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Von Hundezüchtern wird gemäß § 7 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart die Hundesteuer in Form einer ermäßigten Zwingersteuer eingehoben. Der Züchter muss mindestens zwei Hunde der gleichen Rasse besitzen. Bei einem der Tiere muss es sich um eine Hündin handeln.

Der Zuchterfolg muss der Behörde nachgewiesen werden. Wurden in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet, ist der normale Satz der Hundesteuer zu bezahlen.

Für Kampfhunde ist immer die normale Hundesteuer zu bezahlen. Die Umwandlung in eine Zwingersteuer ist nicht möglich.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Stuttgart

Als Kampfhunde im Sinn von § 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde werden alle Hunde angesehen, die gegenüber Menschen und Tieren gefährlich sind.

Bei folgenden Rassen wird eine Gefährlichkeit vermutet:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Diese drei Hunderassen gelten als besonders aggressiv und grundsätzlich gefährlich. Für den Hundehalter besteht die Möglichkeit mit einem Gutachten nachzuweisen, dass von seinem Hund keine Gefährlichkeit ausgeht.

Folgende Hunderassen gelten als gefährlich:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Ob die Hunde die Eigenschaften eines Kampfhundes besitzen, wird durch einen Amtstierarzt überprüft. Weiters gelten folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die aggressiv und drohend Menschen und andere Tiere anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert Wild und Vieh hetzen und reißen

Für das Halten eines Kampfhundes muss eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde eingeholt werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Stuttgart

Für Hundehalter gibt es in Baden-Württemberg keine generelle Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde muss der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungspolice muss bei dem Antrag für eine Haltungsbewilligung vorgewiesen werden.

Die Mindestversicherungssummer für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Für Sachschäden liegt die Mindestdeckungssumme bei 250 000 Euro.

Anmeldung eines Hundes in Stuttgart

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der Hundehaltung durchgeführt werden. Alle Hunde, die über drei Monate alt sind, müssen bei der Stadtkämmerei, Sachgebiet Aufwandsteuern, schriftlich angemeldet werden.

Das Formular für die Anmeldung des Hundes steht hier online unter Downloads zur Verfügung. Bei Bedarf wird das Formular von der Stadtkämmerei zugeschickt.

Stadtkämmerei
Hundesteuer
Eichstraße 7
70161 Stuttgart

Buchstabe A – K
Telefon: 0711 21620660

Buchstabe L – Z
Telefon: 0711 21620659

Mit dem Servicekonto Baden‐Württemberg (service-bw.de) können Hundehalter ihren Hund auch online anmelden. Die schriftliche Anmeldung ist auch in den Bürgerbüros Stuttgart möglich.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 6 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart wird eine Befreiung von der Hundesteuer für folgende Hunde bewilligt:

  • Hunde, die zum Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen eingesetzt werden. Die Personen müssen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen
  • Hunde, die eine Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben. Die Hunde müssen für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Damit ein Hundehalter von der Bezahlung der Hundesteuer befreit wird, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Kampfhunde und gefährliche Hunde können nicht von der Hundesteuer befreit werden.

Hundesteuermarke

Nach § 11 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart erhält jeder in Stuttgart angemeldete Hund eine Steuermarke. Hundezüchter erhalten bei der Bezahlung der Zwingersteuer zwei Hundesteuermarken.

Der Hund muss die Steuermarke außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar am Halsband tragen. Geht die Steuermarke verloren, kann der Hundehalter eine Ersatzmarke beantragen. Für die Ersatzmarke hat der Hundehalter eine Gebühr von fünf Euro zu bezahlen.

Wird die Haltung des Hundes beendet, muss die Hundesteuermarke innerhalb von vier Wochen an die Stadtkämmerei zurückgegeben werden.

Entwicklung der Hundesteuer über die Jahre

In Stuttgart ist die Hundesteuer schon seit Jahrzehnten unverändert. Der aktuell geltende Steuersatz wird jeweils in der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart“ vom Gemeinderat festgelegt.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die letzten 20+ Jahre:

Jahr1. HundKampfhund
2022108 Euro612 Euro
2021 108 Euro 612 Euro
2020 108 Euro 612 Euro
2019 108 Euro 612 Euro
2018 108 Euro 612 Euro
2017 108 Euro 612 Euro
2016 108 Euro 612 Euro
2015 108 Euro 612 Euro
2014 108 Euro 612 Euro
2013 108 Euro 612 Euro
2012 108 Euro 612 Euro
2011 108 Euro 612 Euro
2010 108 Euro 612 Euro
2009 108 Euro 612 Euro
2008 108 Euro 612 Euro
2007 108 Euro 612 Euro
2006 108 Euro 612 Euro
2005 108 Euro 612 Euro
2004 108 Euro 612 Euro
2003 108 Euro 612 Euro
2002 108 Euro 612 Euro
2001210 DM
(108 Euro)
1200 DM
(612 Euro)
2000 210 DM
1999 210 DM
1998 210 DM
1997 210 DM
1996 210 DM
1995
1994
1993
Tabelle und Statistik über die jährliche Entwicklung der Hundesteuer in Stuttgart

An dieser Stelle sei anzumerken, dass mit der Umstellung von der Deutschen Mark (DM) auf Euro, 210 DM 108 Euro entsprechen; dies beruht auf der Euro-Anpassungssatzung vom 02.07.2001.

Es gab also bei der Umstellung keine Steuererhöhung.

Die Daten von 1996 bis 2022 beruhen auf der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart“ in der Fassung vom 26.09.1996.

Steuereinnahmen über die Jahre

Die Steuereinnahmen, welche die Stadt Stuttgart durch die Hundesteuer einnimmt, sind beachtlich. Die nachfolgende Tabelle gibt dir eine Übersicht darüber:

JahrEinnahmen
durch die
Hundesteuer
2021
2020
20191.679.082 Euro
20181.669.874 Euro
20171.624.736 Euro
20161.577.895 Euro
20151.522.346 Euro
20141.487.698 Euro
20131.449.981 Euro
20121.404.866 Euro
20111.405.777 Euro
Tabelle zu den jährlichen Steuereinnahmen der Stadt Stuttgart

Die Hundesteuereinnahmen beruhen auf den Jahresabschlüssen der jeweiligen Jahre der Landeshauptstadt.

Hundersteuer in Baden-Württemberg

Eine Tabelle mit allen Städten in Baden-Württemberg findest du hier.

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