Hundesteuer in Mannheim

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Mannheim? Der Hundehalter muss für den ersten Hund in Mannheim 108 Euro Hundesteuer bezahlen. Jeder weitere Hund kostet 216 Euro. Für Kampfhunde sind 648 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen.

Züchter können in Mannheim die Umwandlung der Hundesteuer in eine Zwingersteuer beantragen. Die Zwingersteuer beträgt 108 Euro jährlich. Wird ein Hundeführerschein absolviert, ist der Hund zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit.

Wer muss die Hundesteuer in Mannheim bezahlen?

Jede Person, die einen Hund aus persönlichen Gründen in Mannheim hält, ist verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Ist der Hundehalter nicht mit dem Eigentümer des Hundes identisch, sind beide Personen dazu verpflichtet, die Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten alle Personen als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Kann die Behörde den Halter eines Hundes nicht ermitteln, gilt die Person, die den Hund in Verwahrung genommen hat, als Hundehalter. Voraussetzung dafür ist, dass der Hund über einen mehr als drei Monate dauernden Zeitraum in die Wohnung aufgenommen wurde.

Kosten der Hundesteuer in Mannheim

Anzahl der HundeKosten in Mannheim je Hund und Jahr
ein Hund108 Euro
jeder weitere Hund216 Euro
Kampfhund648 Euro
Zwingersteuer108 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Mannheim

Die Hundesteuer muss als Jahressteuer immer bis zum 1. Januar bezahlt werden. Für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Hundehalter, die für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch oder nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten, können einen Antrag auf Herabsetzung der Hundesteuer auf die Hälfte stellen.

Die Ermäßigung der Hundesteuer ist nur für den ersten im Haushalt lebenden Hund möglich.

Nach § 7 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim können Hundezüchter, die zwei reinrassige Hunde, einer davon eine Hündin im gebärfähigen Alter, halten, eine Ermäßigung der Hundesteuer als Zwingersteuer beantragen.

Die Hunde müssen in einem Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sein. Die Zwingersteuer wird nicht bewilligt, wenn in den letzten drei Jahren keine Hunde gezüchtet wurden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Mannheim

Gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim gelten folgende Hunderassen und deren Mischlinge als Kampfhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bordeaux Dogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Tosa Inu

Gefährliche Hunde sind insbesonders auch:

  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere aggressiv anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen und töten

Hundehaftpflichtversicherung in Mannheim

Für Kampfhunde muss in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungspolice muss eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden enthalten.

Für alle anderen Hunde wird der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nur empfohlen.

Anmeldung des Hundes in Mannheim

Die Anmeldung eines Hundes muss innerhalb von vier Wochen bei dem Steueramt der Stadt Mannheim erfolgen.

Stadt Mannheim
Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling
Teamleitung:
Jürgen Spatz
E 4, 10
68159 Mannheim
Telefon: 0621 293-3010
Fax: 0621 293-3002

Der Hundehalter kann die Anmeldung schriftlich oder online durchführen.

Die erforderlichen Formulare für die Anmeldung des Hundes sind auf folgender Seite zu finden:
https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/finanzen-steuern-beteiligungscontrolling/steuern/hundesteuer

Für die Anmeldung wird von der Stadt Mannheim ein online und ein PDF Formular zur Verfügung gestellt.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 6 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim wird die Befreiung von der Hundesteuer auf Antrag für folgende Hunde bewilligt:

  • Hunde, deren Halter einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „Gl“, „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ vorweisen können
  • Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde abgelegt haben und im Zivilschutz eingesetzt werden
  • Hunde, die zwischen dem 01.01.2014 und 31.12.2019 aus dem Tierheim Mannheim aufgenommen wurden
  • Hunde, die ab dem 1.1.2020 aus dem Tierheim Mannheim aufgenommen wurden und deren Besitzer die Prüfung für den Hundeführerschein absolviert haben
  • Hunde, die eine Jagdhundeausbildung besitzen und zum Nachsuchen auf Wild eingesetzt werden
  • Hundehalter, die freiwillig den Hundeführerschein und die Prüfung ablegen, sind zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit

Kampfhunde können nicht von der Hundesteuer befreit werden.

Steuermarke

Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die im öffentlichen Raum deutlich sichtbar getragen werden muss.

Hundezüchter, die die Zwingersteuer bezahlen, erhalten zwei Hundesteuermarken. Mit dem Ende der Hundehaltung muss die Steuermarke an die Stadt Mannheim zurückgegeben werden.

Übersicht über die Hundesteuer in Baden-Württemberg

Eine Übersicht in Tabellenform zur Hundesteuer in Baden-Württemberg findest du hier. Anbei weitere Artikel zu Städten im Bundesland:

Schreibe einen Kommentar