Hundesteuer in Heidelberg

Was kostet die Hundesteuer in Heidelberg? Für jeden Hund sind in Heidelberg pro Jahr 108 Euro an Hundesteuer zu bezahlen. Werden zwei oder mehr Hunde gehalten, erhöht sich die Hundesteuer pro Hund auf 216 Euro jährlich. Die Zwingersteuer beträgt 60 Euro pro Jahr.

Für gefährliche Hunde ist keine höhere Hundesteuer vorgesehen.

Wer muss die Hundesteuer in Heidelberg bezahlen?

Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Heidelberg angemeldet haben und einen Hund halten, sind verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Hunde, die ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen gehalten werden.

Ist der Hundehalter der Behörde nicht bekannt, gilt die Person als Hundehalter, die den Hund für drei Monate in Verwahrung oder zur Pflege aufgenommen hat. Für den aufgenommenen Hund ist die Hundesteuer zu bezahlen.

Handelt es sich bei dem Hundehalter und dem Eigentümer des Hundes um verschiedene Personen, haften beide gleichermaßen für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Heidelberg

Anzahl der HundeKosten der jährlichen Hundesteuer in Heidelberg pro Hund
ein Hund108 Euro
ab zwei Hunden216 Euro
Zwingersteuer60 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Heidelberg

Die Verpflichtung für die Bezahlung der Hundesteuer beginnt mit Ablauf des dritten Lebensmonats des Hundes.

Die Hundesteuer ist jährlich zu bezahlen. Eine Bezahlung über ein Lastschriftverfahren ist möglich.

Ermäßigungen der Kosten

Hundezüchter, die mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse halten, können die Hundesteuer in Form der ermäßigten Zwingersteuer bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei einem der beiden Hunde um eine Hündin handelt.

Die Hunde müssen in das Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sein. Wurden in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet, kann die Ermäßigung nicht bewilligt werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Heidelberg

Gemäß § 1 Absatz 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde des Landes Baden-Württemberg wird bei folgenden Hunden eine Gefährlichkeit vermutet:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Es besteht für den Hundehalter die Möglichkeit, die Gefährlichkeit durch das Gutachten eines Amtstierarztes zu widerlegen.

Folgende Hunde zählen gemäß § 1 Absatz 3 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde des Landes Baden-Württemberg zu den Kampfhunden:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Gefährliche Hunde nach § 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde des Landes Baden-Württemberg:

  • bissige Hunde
  • Hunde, die aggressiv und drohend Menschen und andere Hunde anspringen
  • Hunde, die dazu neigen, Vieh, Wild oder andere Tiere unkontrolliert zu hetzen und zu reißen

Hundehaftpflichtversicherung in Heidelberg

Es besteht keine generelle Pflicht für Hundehalter in Heidelberg eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für Kampfhunde oder gefährliche Hunde muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Police ist der zuständigen Behörde bei dem Antrag auf Haltungsbewilligung vorzulegen.

Für Personenschäden muss eine Mindestdeckungssumme von 500 000 Euro vorhanden sein. Sachschäden müssen von der Versicherung mit mindestens 250 000 Euro gedeckt werden.

Anmeldung des Hundes in Heidelberg

Hunde, die über drei Monate alt sind, müssen innerhalb von vier Wochen in der Stadt Heidelberg angemeldet werden.

Der Hundehalter kann seinen Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden.

Stadt Heidelberg
Rathaus
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg

Heidrun Bentz
Abteilung 20.4
Telefon: 06221 58-14000
Fax: 06221 58-4614000
06221 58-48210
E-Mail: kasse-steuern@heidelberg.de

Öffnungszeiten:
Montag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Eine Online-Anmeldung ist über das Serviceportal Baden-Württemberg unter folgendem Link möglich:
https://www.service-bw.de/web/guest/prozessdurchfuehrung/-/aufgaben/process/370323964

Befreiung von der Hundesteuer

Der Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss schriftlich gestellt werden.

Für folgende Hunde wird die Befreiung von der Hundesteuer nach § 6 S a t z u n g
über die Erhebung der Hundesteuer in Heidelberg bewilligt:

  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen
  • Hunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Die Hunde müssen eine Prüfung für Rettungshunde abgelegt haben. Die Hunde müssen für den Einsatz körperlich und geistig geeignet sein
  • Hunde, die von dem Tierschutzverein Heidelberg und Umgebung an Tierhalter, die ihren Hauptwohnsitz in Heidelberg haben, abgegeben wurden. Die Befreiung von der Hundesteuer gilt für 12 Monate ab der Aufnahme des Hundes
  • Hunde, deren Halter einen Heidelberg-Pass oder eines Heidelberg-Pass+ besitzen. Die Befreiung von der Hundesteuer ist nur für den ersten Hund möglich

Hundesteuermarken

Die von der Stadt Heidelberg an den Hundehalter ausgegebene Hundesteuermarke bleibt für den gesamten Zeitraum der Hundehaltung gültig. Bei Verlust der Steuermarke muss der Hundehalter eine neue Marke schriftlich beantragen.

Mit Ende der Hundehaltung muss die Steuermarke unverzüglich an die Stadt Heidelberg zurückgegeben werden. Jeder Hund muss außerhalb der Wohnung oder des eingezäunten Grundstücks seine Steuermarke gut sichtbar tragen.

Hundezüchter, die eine Zwingersteuer bezahlen, erhalten von der Stadt Heidelberg zwei Hundemarken.

1 Gedanke zu „Hundesteuer in Heidelberg“

  1. Hallo, ich bin von Heidelberg nach Ladenburg umgezogen und habe meinen Hund in Heidelberg online abgemeldet. An welche Adresse muss ich die Hundesteuermarke zurückschicken?
    Mit freundlichen Grüßen, Marianne Lange

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