Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Neuss? Ein Hund kostet in Neuss 79 Euro Hundesteuer. Für zwei Hunde sind pro Hund 114 Euro zu bezahlen. Hundehalter, die drei oder mehr Hunde besitzen, müssen pro Hund 150 Euro Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer muss halbjährlich bis zum 15. Mai und 15. August bezahlt werden.
Bei der Haltung gefährlicher Hunde wird eine höhere Hundesteuer eingehoben. Diese beträgt bei einem gefährlichen Hund 640 Euro, bei zwei gefährlichen Hunden 762 Euro pro Hund und bei drei oder mehr gefährlichen Hunden 878 Euro pro Hund.
Für Hunde nach § 10 Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen muss folgende Hundesteuer bezahlt werden: ein Hund 316 Euro, zwei Hunde 382 Euro je Hund, drei und mehr Hunde 440 Euro je Hund.
Wer muss die Hundesteuer in Neuss bezahlen?
Jeder Hundehalter, der einen Hund im Stadtgebiet von Neuss hält, muss Hundesteuer bezahlen.
Wird ein Hund von mehreren Personen in einem Haushalt gehalten, werden diese als Gesamtschuldner für die Hundesteuer angesehen.
Ein zugelaufener Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt der Stadt Neuss gemeldet oder abgegeben werden. Erfolgt keine Meldung, gilt der Hund als in den Haushalt aufgenommen. Die Hundesteuer muss bezahlt werden.
Wird ein Hund zur Verwahrung übernommen, muss der Hundehalter zwei Monate lang keine Hundesteuer bezahlen. Der Halter muss nachweisen, dass der Hund in einer anderen Stadt in Deutschland versteuert wird. Nach dem Ablauf der zwei Monate muss in der Stadt Neuss Hundesteuer bezahlt werden.
Kosten der Hundesteuer in Neuss
Anzahl der Hunde | Kosten in Neuss pro Hund und Jahr |
---|---|
ein Hund | 79 Euro |
zwei Hunde | 114 Euro |
ab drei Hunden | 150 Euro |
Anzahl der Hunde | Kosten in Neuss pro gefährlichem Hund nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen und Jahr |
---|---|
ein Hund | 640 Euro |
zwei Hunde | 762 Euro |
ab drei Hunden | 878 Euro |
Anzahl der Hunde | Kosten in Neuss pro gefährlichem Hund nach § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen und Jahr |
---|---|
ein Hund | 316 Euro |
zwei Hunde | 382 Euro |
ab drei Hunden | 440 Euro |
Die Hundesteuer ist alle sechs Monate bis zum 15. Mai und 15. August zu bezahlen.
Ermäßigungen der Kosten
Nach einem schriftlichen Ansuchen des Hundehalters kann die Stadt Neuss die Hundesteuer für folgende Hunde um 50 Prozent herabsetzen:
Meldehunde, Schutzhunde und Sanitätshunde, die eine Prüfung bei einem von der Stadt Neuss anerkannten Verein abgelegt haben. Der Prüfungserfolg muss von dem Hundehalter mit einem Zeugnis belegt werden. Zusätzlich muss die Verwendung des Hundes für den Schutz oder zur Hilfe der Bevölkerung nachgewiesen werden.
Für Hunde, die nach den §§ 3 und 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten, kann eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent bewilligt werden, wenn:
- Der Hundehalter der Behörde nachweist, dass der Hund nicht mehr gefährlich ist
- Der Hund eine Verhaltensprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen absolviert und bestanden hat. Der Nachweis über die Verhaltensprüfung darf maximal ein Jahr alt sein
Die Ermäßigung der Hundesteuer wird für das laufende und das folgende Jahr bewilligt. Danach muss eine neue Verhaltensprüfung durchgeführt werden.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Neuss
Gemäß § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen als gefährlich:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Mischlinge dieser Rassen
Weiters sind gemäß § 3 Absatz 3 im Einzelfall gefährliche Hunde:
- Hunde, die gezüchtet oder ausgebildet wurden, um eine erhöhte Aggressivität aufzuweisen
- Hunde, die zum Nachteil von Menschen auf Zivilschärfe und Schutz ausgebildet wurden
- Hunde, die ohne sich verteidigen zu müssen einen Menschen gebissen haben
- Hunde, die Menschen drohend anspringen
- Hunde, die ohne vorausgehenden Angriff andere Hunde gebissen haben
- Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen
Die Feststellung der Gefährlichkeit dieser Hunde erfolgt nach der Begutachtung durch einen Amtstierarzt.
Gemäß § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen als gefährlich:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Mischlinge dieser Hunde
Nach § 11 Absatz 1 muss für die Haltung von Hunden, die schwerer als 20 Kilogramm sind und eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder mehr erreichen, eine Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Hundehaftpflichtversicherung in Neuss
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in der Stadt Neuss für gefährliche Hunde und große Hunde vorgeschrieben. Der Nachweis einer bestehenden Versicherungspolice ist eine Grundvoraussetzung für eine Haltungsbewilligung.
Für Personenschäden muss mindestens eine Deckungssumme von 500 000 Euro in der Police enthalten sein. Andere Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro gedeckt werden.
Anmeldung des Hundes in Neuss
Der Hundehalter muss seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Neuss anmelden.
Stadt Neuss
Steuern und Abgaben
Markt 2
41456 Neuss
E-Mail: steueramt@stadt.neuss.de
Buchstaben A – C:
2. Etage
Zimmer 829
Telefon: 02131 90-2213
Buchstaben D bis L und N:
2. Etage
Zimmer 827
Telefon: 02131 90-2202
Buchstaben O – Z und M :
2. Etage
Zimmer 828
Telefon: 02131 90-2206
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00–16.00 Uhr
Di.: 08.00–16.00 Uhr
Mi.: 08.00–16.00 Uhr
Do.: 13.00–18.00 Uhr (Bürgeramt: 08.00-18.00 Uhr)
Fr.: 08.00–12.30 Uhr
Die Anmeldung des Hundes ist persönlich, schriftlich oder online möglich.
Formular für die Hundeanmeldung:
https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/33131/show
Befreiung von der Hundesteuer
Gemäß § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Neuss ist eine Befreiung von der Hundesteuer für folgende Hunde möglich:
- Hunde, die sich mit ihren Haltern kürzer als zwei Monate in der Stadt Neuss aufhalten. Für die Hunde muss in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt werden
- Hunde, die dem Schutz tauber, blinder oder hilfloser Personen dienen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses ist notwendig
- Hunde, die auf im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden
- Gebrauchshunde, die gewerblich gehaltene Herden bewachen
Für gefährliche Hunde nach den §§ 3 und 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen wird eine Befreiung von der Hundesteuer nicht bewilligt.
Hunde, die aus dem Tierheim Neuss aufgenommen wurden, können von der Hundesteuer befreit werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Ordnungswidrigkeiten
- Der Hundehalter meldet den Hund nicht fristgerecht bei der Stadt Neuss an
- Ein Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird der Stadt Neuss nicht rechtzeitig gemeldet
- Der Hundehalter lässt seinen Hund nicht mit einer elektronisch lesbaren Marke kennzeichnen
- Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte