Hundesteuer in Leipzig

Wie viel Hundesteuer muss in Leipzig bezahlt werden? Der erste Hund kostet in Leipzig 96 Euro Hundesteuer. Für jeden weiteren Hund muss der Hundehalter 192 Euro bezahlen. Für gefährliche Hunde ist keine höhere Hundesteuer vorgesehen. Der Betrag für die Hundesteuer ist halbjährlich zu bezahlen.

Wer muss die Kosten für die Hundesteuer in Leipzig bezahlen?

Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss in Leipzig Hundesteuer bezahlt werden. Kann der Hundehalter das genaue Alter des Hundes nicht nachweisen, wird automatisch angenommen, dass der Hund über drei Monate alt ist.

Jeder Hundehalter, der einen Hund bei sich im Haushalt aufnimmt, ist verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen.

Nimmt eine Person einen Hund länger als vier Wochen in Verwahrung oder zur Pflege auf, muss für den Hund Hundesteuer bezahlt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Hundesteuer für diesen Hund bereits in einer anderen deutschen Gemeinde bezahlt wird.

Kosten der Hundesteuer in Leipzig

Anzahl der HundeKosten der Hundesteuer in Leipzig
der erste Hund96 Euro jährlich
für jeden weiteren Hund192 Euro jährlich
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Leipzig

Die Pflicht zu der Bezahlung der Hundesteuer besteht an dem Ersten des Monats, das der Aufnahme des Hundes folgt. Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter jedes halbe Jahr am 15.03. und 15.09. bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Personen, die den „Leipzig-Pass“ besitzen, können und eine Ermäßigung der Hundesteuer bei der Behörde ansuchen.

Die Höhe der Ermäßigung wird jedes Jahr von dem Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen.

Eine Ermäßigung ist nur für den ersten Hund vorgesehen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Leipzig

Entsprechend der bundesweiten Rasseliste für gefährliche Hunde werden folgende Hunderassen als gefährlich eingestuft:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden gelten insbesondere folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die sich gegenüber Menschen und anderen Tieren aggressiv verhalten
  • Hunde, die Wild und Nutztiere hetzen und reißen
  • Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und dadurch für Menschen und andere Tiere eine Gefahr darstellen

Die Kreispolizeibehörde stellt fest, ob ein Hund als gefährlich einzustufen ist.

Auf Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden, Hunde im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, Blindenhunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde kann diese Bestimmung nicht angewendet werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Leipzig

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, besteht die Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Haltungserlaubnis nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Für Personenschäden muss eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro in der Police enthalten sein.

Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro gedeckt sein.

Anmeldung des Hundes in Leipzig

Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen mit folgendem Formular schriftlich anzumelden:

Änderungen der Adresse oder des Namens des Hundehalters muss ebenfalls schriftlich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.

Das Formular kann online ausgefüllt, oder im Bürgeramt der Stadt Leipzig persönlich abgegeben werden.

Stadt Leipzig
Stadtkämmerei
Amt 20.31
04092 Leipzig

Für eine persönliche Vorsprache muss eine Terminanfrage per E-Mail gestellt werden:
amt20_steuern@leipzig.de

Grund- / Zweitwohnung- und Hundesteuer
Nonnenmühlgasse 1
04107 Leipzig
Telefon: 0341 123-3024
0341 123-8230
0341 123-8231
Fax: 0341 123-3025

Befreiung von der Hundesteuer

Um von der Hundesteuer befreit zu werden, muss der Hundehalter ein schriftliches Ansuchen an die Stadt Leipzig richten.

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird bewilligt für:

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die Prüfungen für Rettungshunde abgelegt haben und nachweislich im Katastrophenschutz eingesetzt werden
  • Hunde, die aus dem Tierheim Leipzig aufgenommen wurden, sind ein halbes Jahr lang von der Entrichtung der Hundesteuer befreit

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Stadt Leipzig gestellt wurde.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet.

  • Der Hundehalter kommt seiner Meldepflicht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nach
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine sichtbare Steuermarke
  • Der Verlust der Hundesteuermarke wird der Stadt Leipzig nicht sofort schriftlich gemeldet

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