Hundesteuer in Dortmund

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Dortmund? Wird nur ein Hund in einem Haushalt gehalten, muss der Hundehalter 156 Euro Hundesteuer bezahlen. Zwei Hunde kosten pro Hund 204 Euro. Werden drei oder mehr Hunde gehalten, kostet jeder Hund 228 Euro. Für gefährliche Hunde fallen höhere Gebühren an.

Für gefährliche Hunde setzt die Stadt Dortmund die Hundesteuer nämlich mit 468 Euro pro Hund deutlich höher fest. Die Hundesteuer ist jährlich oder vierteljährlich zu bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Dortmund bezahlten?

Jede Person, die einen Hund im Stadtgebiet von Dortmund hält, ist dazu verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund nur zur Verwahrung übernommen, muss für dieses Tier keine Hundesteuer bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass für den Hund in einer anderen deutschen Stadt Hundesteuer bezahlt wird.

Dauert die Verwahrung länger als zwei Monate an, ist die Hundesteuer in Dortmund zu bezahlen. Der in Verwahrung genommene Hund wird wie ein in Dortmund regulär gehaltener Hund beurteilt.

Kosten der Hundesteuer in Dortmund

Anzahl der Hundejährliche Kosten der Hundesteuer in Dortmund pro Hund
erster Hund156 Euro
bei der Haltung von zwei Hunden204 Euro je Hund
drei oder mehr Hunde228 Euro je Hund
gefährliche Hunde468 Euro je Hund
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Dortmund

Wird von dem Hundehalter nachgewiesen, dass ein als gefährlich eingestufter Hund keine Gefahr für die Sicherheit der Einwohner von Dortmund darstellt, kann die zuständige Behörde die Hundesteuer auf 312 Euro pro Jahr senken.

Die Hundesteuer ist von dem Hundehalter vierteljährlich am 15. 2., 15. 5., 15. 8. und 15. 11. zu bezahlen. Für die jährliche Bezahlung muss der Hundehalter bis 30. September einen Antrag für das folgende Jahr stellen.

Die Hundesteuer fällt ab dem Ersten des Monats an, in dem der Hundehalter den Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Verlegt eine Person ihren Hauptwohnsitz nach Dortmund, beginnt die Verpflichtung für die Bezahlung der Hundesteuer mit dem folgenden Monat.

Ermäßigungen der Kosten

Die Hundesteuer wird auf Ansuchen des Hundehalters auf die Hälfte der vorgeschriebenen Hundesteuer ermäßigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Hund bewacht ein Gebäude, das von dem nächsten bewohnten Gebäude 200 Meter entfernt ist
  • Der Hund wird von einer Person gehalten, die laufend Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält. Die Ermäßigung der Hundesteuer kann nur für einen Hund beantragt werden

Eine Ermäßigung auf 25 Prozent ist möglich, wenn der Hund ein landwirtschaftliches Anwesen bewacht, das mindestens 400 Meter von dem nächsten, bewohnten in Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt ist.

Damit dem Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer stattgegeben wird, muss der Hund für den Verwendungszweck geeignet sein.

Die Ermäßigung der Hundesteuer gilt nur für die Person, die den Antrag bei der Stadt Dortmund gestellt hat.

Eine Ermäßigung der Hundesteuer für gefährliche Hunde kann nur bewilligt werden, wenn der Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorgelegt werden kann.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Dortmund

In § 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunderassen als gefährlich eingestuft:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

§ 3 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gibt an, welche Hunde im Einzelfall als gefährlich beurteilt werden:

  • Hunde, die ausgebildet oder gezüchtet wurden, um eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und anderen Tieren zu erreichen
  • Hunde, die auf Zivilschärfe ausgebildet wurden und eine Gefahr für Menschen darstellen
  • Hunde, die ohne die Notwendigkeit einer Verteidigung einen Menschen gebissen haben
  • Hunde, die Menschen drohend anspringen
  • Hunde, die andere Hunde durch Bisse verletzt haben, obwohl sich diese Hunde unterworfen haben
  • Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere jagen und reißen

Ein Amtstierarzt begutachtet den Hund, um die Gefährlichkeit für Menschen oder andere Tiere festzustellen.

Hundehaftpflichtversicherung in Dortmund

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in Dortmund nicht für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung muss erfolgen, wenn:

  • Der Hund zu den gefährlichen Hunderassen gehört
  • Der Hund von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuft wurde
  • Der Hund ein Gewicht von 20 Kilogramm und eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder mehr erreicht

Anmeldung des Hundes in Dortmund

Der Hundehalter muss den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Dortmund anmelden. Hält eine Person eine Hündin, die Welpen zur Welt bringt, müssen die Welpen ab einem Alter von drei Monaten angemeldet werden.

Bei der Anmeldung muss immer neben dem Namen und der Adresse des Halters die Rasse des Hundes angegeben werden. Die Anmeldung kann dabei persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Stadtkasse und Steueramt

Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Telefon: 0231 50-22219
Fax: 0231 50-26014
E-Mail: steueramt@dortmund.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr

Für die Anmeldung des Hundes können Hundehalter dieses Formular verwenden:
https://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_stadtkasse_und_steueramt/formulare/Anmeldung_eines_Hundes.pdf

Befreiung von der Hundesteuer

Hunde, die sich mit ihren Haltern nicht länger als zwei Monate in der Stadt Dortmund aufhalten, sind automatisch von der Hundesteuer befreit. Bedingung dafür ist, dass der Hundehalter in einer anderen deutschen Stadt die Hundesteuer bezahlt.

Nach § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund können zusätzlich folgende Hunde nach einem Ansuchen des Hundehalters von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden:

  • Hunde, die für den Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen eingesetzt werden. Es muss ein amtsärztliches Zeugnis vorgelegt werden
  • Hunde, die auf im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden
  • Gebrauchshunde, die nicht gewerblich gehaltene Herden bewachen

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Vergehen gelten als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen:

  • Der Hundehalter meldet den Wegfall von Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen
  • Die Anmeldung des Hundes wird nicht innerhalb der Frist durchgeführt
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
  • Der Hundehalter gibt der Behörde falsche Auskünfte
  • Die Rasse des Hundes wird falsch angegeben

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