Hundesteuer in Freiburg im Breisgau: Alle Infos

Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau? Die Haltung eines Hundes kostet in Freiburg im Breisgau 102 Euro. Für jeden weiteren Hund müssen Hundehalter 204 Euro jährlich bezahlten.

Für Hundezüchter ist eine Ermäßigung in Form einer Zwingersteuer vorgesehen. Die Hundesteuer muss in Freiburg im Breisgau als Jahresbetrag bezahlt werden.

Folgende Hundehalter müssen Hundesteuer in Freiburg im Breisgau bezahlen

Jeder Halter eines Hundes in Freiburg im Breisgau muss Hundesteuer an die Stadtkämmerei bezahlen.

Wenn der Halter eines Hundes durch die Stadtkämmerei nicht ermittelt werden kann, muss die Person Hundesteuer bezahlen, die den Hund drei Monate lang gehalten hat.

Alle Personen, die einen Hund gemeinsam halten, sind für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Leben in einer Wohnung mehrere Personen mit einem Hund, sind alle Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

Anzahl der Hundejährliche Kosten der Hundesteuer in Freiburg
ein Hund104 Euro
ab dem zweiten Hund204 Euro pro Hund
Zwingersteuer je Zwinger306 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

Die Hundesteuer muss als Jahresbetrag innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Hundesteuerbescheides bezahlt werden.

Empfänger von Sozialhilfeleistungen können eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Hundesteuer muss bezahlt werden, wenn der Hund ein Alter von drei Monaten erreicht hat.

Ermäßigungen der Hundesteuer

Damit der Lebensunterhalt nicht gefährdet ist, können Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer stellen.

Der Antrag sollte bereits in den ersten vier Wochen, in denen der Hund gehalten wird, gestellt werden. Wird ein Antrag verspätet bei der Stadtkämmerei eingebracht, kann die Ermäßigung der Hundesteuer nicht rückwirkend gewährt werden.

Nach der Bewilligung des Antrags wird die Hundesteuer auf ein Drittel des normalen Satzes gesenkt.

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer kann immer nur für den Ersthund bewilligt werden. Hält der Antragsteller weitere Hunde, muss für diese die erhöhte Hundesteuer von 204 Euro jährlich bezahlt werden.

Zwingersteuer in der Stadt Freiburg

Gemäß § 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Freiburg im Breisgau können Hundezüchter eine Zwingersteuer beantragen. Die Höhe der Zwingersteuer ist nicht abhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde.

Voraussetzung für die Zwingersteuer ist, dass der Züchter mindestens zwei Hunde der gleichen Rasse hält. Einer der beiden Hunde muss eine Hündin sein, die sich im gebärfähigen Alter befindet.

Die Bücher, in denen sich Aufzeichnungen über den Bestand und den Verkauf von Hunden befinden, müssen der Stadt Freiburg im Breisgau immer am Ende des Kalenderjahres vorgelegt werden.

Sind in den letzten drei Jahren keine Hunde gezüchtet worden, wird der Antrag auf die Zwingersteuer abgelehnt.

Hält der Hundezüchter noch weitere Hunde, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, muss er für diese Hunde die normale Hundesteuer bezahlen.

Komplette Liste der gefährlichen Hunde & Kampfhunde in Freiburg im Breisgau

Gemäß § 1 Absatz 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde stuft die Behörde folgende Hunderassen als Kampfhunde und somit gefährliche Hunde ein:

  • American Staffordshire Terrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullterrier

Der Hundehalter kann der zuständigen Behörde nachweisen, dass sein Hund keine Gefahr fü Menschen und Tiere darstellt.

Gemäß § 1 Absatz 3 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde wird bei folgenden Hunderassen die Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Die Beurteilung eines gefährlichen Hundes erfolgt durch einen Tierarzt und einen Mitarbeiter der zuständigen Behörde.

Zusätzlich gelten gemäß § 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde: Hunde, die bissig sind, Menschen und Tiere aggressiv anspringen und Wild hetzen und töten als gefährliche Hunde.

Ab einem Alter von sechs Monaten dürfen Kampfhunde nur mehr mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde gehalten werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Freiburg im Breisgau

In Freiburg im Breisgau ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundehaftpflichtversicherung wird allerdings allen Hundehaltern empfohlen.

Eine Haltungsbewilligung für einen Kampfhund, oder einen gefährlichen Hund ist immer an den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gebunden. Für Kampfhunde besteht ohne Ausnahmen die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung.

Anmeldung eines Hundes in Freiburg im Breisgau

Hunde müssen innerhalb von vier Wochen ab Beginn der Haltung bei der Stadtkämmerei von Freiburg im Breisgau angemeldet werden. Die Anmeldung muss schriftlich oder online durchgeführt werden.

Stadtkämmerei
Abteilung Steuern
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg

Telefon: 0761 / 201-5101
Fax: 0761 / 201-5199
E-Mail: stadtkaemmerei@stadt.freiburg.de

Öffnungszeiten:

Arbeitstag (Mo – Fr): 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Durch Klick auf die Rubrik Service- Hund anmelden kann die Anmeldung des Hundes online durchgeführt werden.

Kampfhunde und gefährliche Hunde müssen zusätzlich angemeldet werden bei dem:

Amt für öffentliche Ordnung
Polizei- und Gewerbebehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 201-4860

Wer kann sich von der Hundesteuer befreien?

Gemäß § 7 Hundesteuersatzung Freiburg im Breisgau werden bestimmte Hunde von der Hundesteuer befreit.

Hunde, die von eingeschränkten Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen, gehalten werden.

Assistenz- und Begleithunde, für die der Hundehalter nachweisen kann, dass sie eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben. Ein Facharzt muss die Notwendigkeit eines Begleithundes bestätigen.

Therapie- und Besuchshunde, die regelmäßig eingesetzt werden. Einsatzort und Datum müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

Wurde ein Hund nach dem 01.01.2021 aus dem Tierheim in Freiburg übernommen und steht er bereits ein Jahr lang im Besitz des Hundehalters, wird der Hund unbefristet von der Bezahlung der Hundesteuer in Freiburg im Breisgau befreit.

Hütehunde und Herdenschutzhunde, die in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, sind ebenfalls von der Bezahlung der Hundesteuer befreit.

Hundesteuermarke

Jeder Hund erhält nach der Anmeldung eine Hundesteuermarke, die die gesamte Dauer der Haltung gültig ist.

Bei Verlust muss der Hundehalter eine neue Hundesteuermarke beantragen.

Hundezüchter, die die Zwingersteuer bezahlen, erhalten von der Stadtkämmerei zwei Hundesteuermarken.

Die Hundesteuermarke muss von dem Hund sichtbar getragen und darf nicht an andere Hundehalter weitergegeben werden.

Die Hundesteuer in anderen Großstädten des Bundeslandes

Eine komplette Übersicht zu Baden-Württemberg gibt es hier.

1 Gedanke zu „Hundesteuer in Freiburg im Breisgau: Alle Infos“

  1. Sehr geehrter Damen und Herren
    mein Hund und mein Mann haben D
    die Hundeplakette verloren.
    Wo bekomme ich eine neue blaue Plakette her ?
    Martin Rombach
    Carl-Kistnerstr.8
    79115 Freiburg
    Vielen Dank für Ihre Mühe MfG Martin Rombach

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