Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn? Ein Hund kostet in Paderborn pro Jahr 72 Euro. Bei der Haltung von zwei Hunden müssen 90 Euro pro Hund und Jahr bezahlt werden. Ab dem dritten gehaltenen Hund steigt die Hundesteuer pro Hund auf 108 Euro jährlich an.
Bei Hunden, die im § 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aufgelistet sind, müssen 600 Euro Hundesteuer pro Jahr bezahlt werden. Hunde, die unter § 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen fallen, werden mit 300 Euro je Jahr besteuert.
Die Hundesteuer ist in vier gleichen Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zu bezahlen.
Diese Personen müssen Hundesteuer in Paderborn bezahlen
Steuerpflichtig für die Hundesteuer ist jede Person, die einen Hund in ihrem Haushalt versorgt.
Ein zugelaufener Hund muss von dem Finder innerhalb von 14 Tagen bei dem Ordnungsamt der Stadt Paderborn gemeldet oder in einem Tierheim abgegeben werden. Bleibt der Hund länger als zwei Wochen bei dem Finder, ist dieser verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen.
Wird ein Hund länger als zwei Monate zur Probe gehalten, muss ab dem dritten Monat Hundesteuer bezahlt werden.
In den ersten acht Wochen besteht keine Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer, wenn der Hund in einer anderen deutschen Gemeinde angemeldet ist und dort die Steuer für ihn bezahlt wird.
Jährliche Kosten der Hundesteuer in Paderborn
Anzahl der Hunde | Kosten in Siegen Paderborn pro Hund und Jahr |
---|---|
ein Hund | 72 Euro pro Jahr |
ab zwei Hunden | 90 Euro pro Hund |
ab drei Hunden | 108 Euro pro Hund |
gefährlicher Hund nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen | 600 Euro |
gefährlicher Hund nach § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen | 300 Euro |
Die Hundesteuer ist jährlich zu bezahlen. Ab einem Betrag von 30 Euro ist die Bezahlung vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit ¼ des Jahresbetrages möglich.
Ab einem Betrag von 15 bis 30 Euro kann die Hundesteuer halbjährlich bezahlt werden.
Ein Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ermäßigungen der Hundesteuer in Paderborn
Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn können Hundehalter einen schriftlichen Antrag auf eine Verringerung der Hundesteuer stellen. Für Kampfhunde und andere gefährlichen Hunde wird der Antrag nicht genehmigt.
Weisen Hundehalter nach, dass sie e Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II. Teil (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII. Teil (SGB XII) beziehen, wird die Hundesteuer auf 25 Prozent ermäßigt. Die Ermäßigung kann nur für einen Hund in Anspruch genommen werden.
Für Begleithunde, die eine Prüfung bei einem von der Stadt Paderborn anerkannten Verein abgelegt haben, wird die Hundesteuer auf 25 Prozent gesenkt. Die Prüfungsurkunde muss mit dem Antrag vorgelegt werden.
Besitzt ein Hundehalter einen Hund nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, wird die Hundesteuer auf 50 Prozent verringert, wenn der Hund den Wesenstest erfolgreich bestanden hat.
Die Bescheinigung für die Ermäßigung der Hundesteuer gilt nur für die Person, die der Hundehalter und Antragsteller ist.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Paderborn
Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Kreuzungen dieser Rassen
Hunde gemäß § q0 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser Rassen
Als gefährlich gelten auch Hunde, die bereits einmal gebissen, Menschen bedroht, oder andere Tiere gehetzt und getötet haben.
Hundehaftpflichtversicherung in Paderborn
Gemäß § 5 Absatz 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen müssen alle Halter eines Kampfhundes oder gefährlichen Hundes eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Die Mindestversicherungssumme ist für Personenschäden mit 500 000 Euro festgesetzt.
Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro gedeckt sein.
Anmeldung des Hundes in Paderborn
Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Paderborn angemeldet werden.
Wurde ein Hund durch eine Hündin, die in Paderborn besteuert ist, geboren, muss er ab dem dritten Lebensmonat innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.
Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder online erfolgen:
Amt für Finanzen
Abteilung Steuern
Stadtverwaltung Paderborn
Bielefelder Straße 3
33104 Paderborn
Frau Hohrath
Tel: +49 5251 88-11023
E-Mail: c.hohrath@paderborn.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 12:30 Uhr
Mi. 08:00 – 12:30 Uhr
Do. 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Die Online-Anmeldung des Hundes kann unter folgendem Link durchgeführt werden.
Befreiung von der Hundesteuer
Gemäß § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn ist eine Befreiung von der Bezahlung der Hundesteuer möglich, wenn:
Der Hundehalter hält sich maximal für die Dauer von zwei Monaten in Paderborn auf und versteuert seinen Hund in einer anderen Gemeinde.
Der Hund gehört Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“,
„BL“, „aG“ oder „H“ vorweisen können.
Meldehunde, Schutzhunde und Sanitätshunde, die für anerkannte Organisationen arbeiten, sind von der Hundesteuer befreit. Das gilt auch für den Fall, wenn die Organisationen die Unterhaltskosten des Hundes bezahlen.
Bei der Übernahme eines Hundes aus einer Tierschutzeinrichtung muss für den Hund ein Jahr lang keine Hundesteuer bezahlt werden. Der neue Hundehalter darf dabei nicht der Vorbesitzer des Hundes sein. Der Hund muss sich schon mehr als zwei Monate in der Tierschutzeinrichtung aufhalten.
Behinderte Hunde und Hunde, die sich länger als ein Jahr in der Tierschutzeinrichtung aufgehalten haben, werden unbefristet von der Bezahlung der Hundesteuer befreit.