Wie hoch ist die Hundesteuer in Heilbronn? In Heilbronn wird der erste Hund mit 110 Euro besteuert. Für jeden weiteren Hund kostet die Hundesteuer bereits 240 Euro pro Jahr.
Halter von Kampfhunden müssen den höchsten Steuersatz bezahlen. Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 300 Euro.
Die Hundesteuer muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden.
Wer muss die Hundesteuer in Heilbronn bezahlen?
Jede natürliche Person, die in Heilbronn einen Hund hält, muss die Hundesteuer bezahlen.
Hat jemand einen Hund für die Dauer von mindestens drei Monaten in seinem Haushalt untergebracht, gilt er automatisch als Hundehalter und muss die Hundesteuer bezahlen.
Wird ein Hund von mehreren Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten, sind alle Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.
Sind der Hundehalter und der Eigentümer des Hundes verschiedene Personen, sind beide für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Kosten der Hundesteuer in Heilbronn
Anzahl der Hunde | jährliche Hundesteuer in Heilbronn je Hund |
---|---|
ein Hund | 110 Euro |
jeder weitere Hund | 240 Euro |
Kampfhund | 300 Euro |
Die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt ab dem Monat, in dem ein Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat.
Die Bezahlung der Hundesteuer erfolgt als jährlicher Gesamtbetrag.
Ermäßigungen der jährlichen Kosten
Eine Ermäßigung der Hundesteuer ist in Heilbronn in der Hundesteuersatzung nicht mehr vorgesehen.
Vollständige Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Heilbronn
Gemäß § 6 Hundesteuersatzung Heilbronn werden folgende Hunderassen immer als gefährlich beurteilt, wenn der Hundehalter das Gegenteil nicht mit einem Wesenstest nachweisen kann:
- American Staffordshire Terrier
- Pit Bull Terrier
- Bullterrier
Weiters gelten folgende Hunderassen als gefährliche Hunde im Einzelfall:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Bordeaux-Dogge
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
- Mastiff
Bei diesen Hunden müssen Anhaltspunkte für eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit bestehen.
Ist die Hunderasse nicht deutlich zu erkennen, muss der Hundehalter auf seine Kosten nachweisen, dass sein Hund nicht zu diesen Rassen gehört.
Hundehaftpflichtversicherung in Heilbronn
In Heilbronn muss nur für Kampfhunde und gefährliche Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Für Hunde anderer Rassen wird der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfohlen.
Anmeldung des Hundes in Heilbronn
Wird in Heilbronn ein Hund gehalten, muss der Halter die Aufnahme des Hundes innerhalb von vier Wochen bei der Gemeinde melden.
Die Anmeldung des Hundes ist schriftlich, per E-Mail oder online möglich.
Das für die Anmeldung benötigte Formular ist unter dem folgenden Link Punkt Downloads zu finden.
Stadtkämmerei
Hundesteuer
Titotstraße 7-9
74072 Heilbronn
Tel. 07131 56-4805
Fax 07131 56-3889
E-Mail: steuern@heilbronn.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
oder:
Stadt Heilbronn
Marktplatz 7
74072 Heilbronn Tel. 07131 56-0
Fax 07131 56-29 99
Mail: posteingang@heilbronn.de
Befreiung von der Hundesteuer
Für eine Befreiung von der Hundesteuer in Heilbronn muss der Hundehalter einen Antrag an die Stadtkämmerei stellen.
Eine Bewilligung der Befreiung von der Hundesteuer wird für folgende Hunde erteilt:
- Hunde, die für den Schutz von hilfsbedürftigen Personen eingesetzt werden. Die Hilfsbedürftigkeit muss mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “B“, “BL“, “aG“ oder “H“ nachgewiesen werden.
- Hunde, die innerhalb von 12 Monaten die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung erfolgreich bestanden haben. Die Hunde müssen für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, können nicht von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden.
Damit der Antrag auf die Befreiung von der Hundesteuer genehmigt wird, müssen die Hunde für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.
Hundesteuermarken in Heilbronn
Mit dem Bescheid wird dem Hundehalter eine Hundesteuermarke ausgehändigt, die dem Hund sichtbar angelegt werden muss.
Die Hundesteuermarke bleibt für die gesamte Zeit der Hundehaltung gültig. Bei Verlust kann gegen eine Aufwandsentschädigung eine neue Hundesteuermarke beantragt werden.
Ist die Haltung des Hundes beendet, muss die Hundesteuermarke innerhalb von vier Wochen an die Stadtkämmerei zurückgegeben werden.