Wie hoch ist die Hundesteuer in Würzburg? Für jeden Hund, der in Würzburg gehalten wird und der älter als vier Monate ist, müssen 80 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Züchter von Hunden zahlen einen ermäßigten Steuersatz.
Der Hundehalter muss die Hundesteuer jedes Jahr bis zum 01. Februar bezahlen.
Wer muss die Hundesteuer in Würzburg bezahlen?
Gemäß § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Würzburg muss jede Person, die einen Hund in einem Betrieb oder einer Wohnung hält, Hundesteuer bezahlen.
Wird ein Hund zur Probe oder Ausbildung gehalten, muss der Verwahrer für den Hund Hundesteuer bezahlen. Er gilt für die Behörde als Halter des Hundes.
Der Hundehalter und der Besitzer des Hundes sind gemeinsam für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt gehalten, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Jährliche Kosten der Hundesteuer in Würzburg
In Würzburg wird jeder Hund mit 80 Euro besteuert. Für gefährliche Hunde wird keine höhere Hundesteuer eingehoben.
Jeder Hund, der älter als vier Monate ist, wird in Würzburg besteuert.
Die Bezahlung der Hundesteuer muss jährlich bis zum 01. Februar erfolgen.
Ab Januar 2022 soll die Hundesteuer auf 100 Euro jährlich erhöht werden. Für Kampfhunde steigt die Hundesteuer auf 400 Euro.
Züchtersteuer
Züchter bezahlen nur die Hälfte des normalen Steuersatzes.
Für diese Ermäßigung muss der Züchter zwei Hunde der gleichen Rasse halten. Einer der Hunde muss eine Hündin sein, die sich im gebärfähigen Alter befindet.
Ermäßigungen der Kosten
Gemäß § 6 Hundesteuersatzung der Stadt Würzburg wird die Hundesteuer für die folgenden Hunde um die Hälfte ermäßigt:
Die Hunde werden in einem Weiler oder einer Einöde gehalten. Das nächste bewohnte Gebäude ist mindestens 500 Meter entfernt. In einem Weiler dürfen nicht mehr als 300 Personen leben.
Die Hunde werden überwiegend für den Dienst bei der Jagd oder dem Forstschutz gehalten. Die Hunde müssen eine Prüfung nach dem bayrischen Jagdgesetz ablegen.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Würzburg
Gemäß § 1 Absatz 1 der Kampfhundeverordnung muss für folgende Hunde, die zur Kategorie 1 gehören, immer eine Erlaubnis für die Haltung beantragt werden:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Stafforshire Terrier
- Tosa Inu
Gemäß § 1 Absatz 2 der Kampfhundeverordnung muss für Hunde der Kategorie 2 eine Haltungsbewilligung vorhanden sein.
Alternativ kann die Haltungsbewilligung durch ein Negativzeugnis der Behörde ersetzt werden.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastíno Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Das Negativzeugnis wird von der Behörde nach einem erfolgreich bestandenen Wesenstest ausgestellt. Der Wesenstest wird von einem Sachverständigen für Hundewesen durchgeführt.
Wird der Hund an einen anderen Hundehalter weitergegeben, muss ein neuer Wesenstest abgelegt werden. Das ursprüngliche Negativzeugnis ist für den neuen Halter nicht gültig.
Hundehaftpflichtversicherung in Würzburg
In Würzburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird nur empfohlen.
Halter von Kampfhunden müssen für ihren Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Ohne Versicherungspolice wird die Haltung eines Kampfhundes nicht genehmigt.
Anmeldung des Hundes in Würzburg
Hunde, die älter sind als vier Monate, müssen unverzüglich bei der Gemeinde angemeldet werden.
Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich, per E-Mail oder online erfolgen.
Stadt Würzburg
Rathaus
Fachabteilung Steuern, Gebühren
– Hundesteuer –
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Telefon: 0931 – 37 32 33
Fax: 0931 – 37 32 30
E-Mail: hundesteuer@stadt.wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi: 08:30 – 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:30 – 12:00 Uhr
Das Formular für die Online-Anmeldung kann unter folgendem Link unter dem Punkt Formulare heruntergeladen werden.
Kampfhunde müssen zusätzlich gemeldet werden:
Fachabteilung Ordnungsaufgaben
Domstraße 1
97070 Würzburg
Tel: 0931 – 37 24 20
Fax: 0931 – 37 33 67
E-Mail: ordnung@stadt.wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi: 08:30 – 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:30 – 12:00 Uhr
Befreiung von der Hundesteuer
Gemäß § 2 Hundesteuersatzung der Stadt Würzburg ist das Halten von folgenden Hunden in Würzburg steuerfrei:
- Hunde, die für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden
- Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Technischen-Hilfswerks oder des Bundes-Luftschutzverbandes
- Hunde, die von blinden, tauben, schwerhörigen oder hilflosen Personen gehalten werden
- Hunde, die Herden bewachen
- Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
- geprüfte Rettungshunde, die im Katastrophenschutz und Zivilschutz eingesetzt werden
- Hunde in Tierhandlungen
- Aus dem Tierheim Würzburg adoptierte Hunde sind zwei Jahre ab Beginn der Hundehaltung von der Bezahlung der Hundesteuer befreit