Hundesteuer in Fürth: Diese Punkte gilt es zu beachten

Wie teuer die Hundesteuer in Fürth? Jeder Hund wird in Fürth mit 84 Euro Hundesteuer pro Jahr besteuert. Für Kampfhunde ist ein höherer Steuersatz zu bezahlen. Die Hundesteuer für einen Kampfhund kostet 612 Euro pro Jahr.

Die Hundesteuer muss als Gesamtbetrag bezahlt werden. Halter eines Kampfhundes können die Hundesteuer in Vierteljahres-Beträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Fürth bezahlen?

Jeder Halter eines Hundes ist in Fürth steuerpflichtig.

Wird ein Hund länger als zwei Monate in einem Haushalt zur Pflege gehalten oder zur Probe untergebracht, muss ab dem dritten Monat die Hundesteuer bezahlt werden.

Um für die ersten beiden Monate keine Hundesteuer zu bezahlen, muss der Verwahrer der zuständigen Behörde nachweisen, dass der Hund an einem anderen Ort in Deutschland besteuert wird.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, sind alle Personen Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Fürth

Anzahl der HundeHundesteuer in Fürth pro Hund und Jahr
ein Hund84 Euro
ein Kampfhund612 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Fürth

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Anfang des Monats, an dem der Hund in den Haushalt eingezogen ist.

Wurde ein Hund in Fürth geboren, beginnt die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund drei Monate alt ist.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer berechnet. Beginnt die Hundehaltung während des Jahres, erfolgt die Festsetzung anteilsmäßig.

Steuerermäßigung in Fürth

Eine Ermäßigung der Hundesteuer auf 50 Prozent kann auf Antrag des Hundehalters für folgende Hunde bewilligt werden:

  • Der Hund wird in einem Weiler oder einer Einöde gehalten. Das nächste bewohnte Gebäude ist mindestens 500 Meter entfernt
  • Der Hund wird als Diensthund von Forstbeamten und Berufsjägern eingesetzt. Der Hund muss die Brauchbarkeitsprüfung nach dem Jagdgesetz erfolgreich absolviert haben

Züchtersteuer

Hält ein Hundezüchter mindestens zwei Hunde der gleichen Rasse, davon ein weibliches Tier, zu Zuchtzwecken, wird die Hundesteuer auf die Hälfte herabgesetzt.

Für alle Hunde darf die Hundesteuer maximal 180 Euro betragen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Fürth

Gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gehören folgende Hunde zur Kategorie 1 der gefährlichen Hunde:

  • Pit Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Bei diesen Hunderassen vermutet die Behörde immer eine Gefährlichkeit.

Folgende Hunderassen werden in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit der Kategorie 2 zugeordnet:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastíno Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Hunde dieser Hunderassen werden im Einzelfall als gefährlich eingestuft.

Zur Kategorie 3 gehören nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit folgende Hunde:

  • Schäferhund
  • Boxer
  • Dobermann
  • Deutsche Dogge

Diese Hunde werden aufgrund einer Schulterhöhe von über 50 Zentimeter als gefährlich eingestuft.

Für Listenhunde und gefährliche Hunde muss bei der Behörde eine Erlaubnis für die Haltung beantragt werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Fürth

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für gefährliche Hunde der Kategorie 1, 2 und 3 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vorgeschrieben.

Der Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung muss mit dem Antrag auf Haltungsbewilligung vorgelegt werden.

Anmeldung des Hundes in Fürth

Hunde müssen in Fürth innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Steuerabteilung – Hundesteuer
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90765 Fürth
2. Stock, Zimmer 213c
Telefon: (0911) 974-1382
Fax: (0911) 974-1387
E-Mail: hundesteuer@fuerth.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.

Die Anmeldung des Hundes ist schriftlich und online möglich.
Unter Links: Anmeldung von Hunden (Hundesteuer) kann das entsprechende Formular geöffnet werden.

So kannst du von der Hundesteuer befreit werden

Gemäß § 6 Satzung über die Hundesteuer der Gemeinde Fürth wird eine Befreiung von der Hundesteuer nach einem Antrag des Hundehalters für diese Hunde gewährt:

Der Hund wird zum Schutz von hilflosen, tauben oder blinden Personen eingesetzt. Die Hilfsbedürftigkeit wird mit dem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H nachgewiesen.

Der Hund ist vorübergehend in einer Tierschutzeinrichtung untergebracht.

Der Hund ist ein Diensthund, der von Polizeibeamten, Forstbeamten oder Zollbeamten eingesetzt wird.

Der Hund hat die Prüfung als Sanitätshund erfolgreich bestanden und wird regelmäßig eingesetzt.

Hunde, die anerkannte Gebrauchshunde für die Jagd sind, sind ebenfalls von der Bezahlung der Hundesteuer befreit.

Für Wachhunde, die bewohnte Gebäude bewachen, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das nächste bewohnte Gebäude mindestens 100 Meter entfernt ist.

Wird ein landwirtschaftliches Anwesen, das von dem nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil mindestens 400 Meter entfernt ist, von einem Hunde bewacht, muss für den Hund keine Hundesteuer bezahlt werden.

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist für gefährliche Hunde nicht möglich.

Hundesteuermarken

Für jeden angemeldeten Hund erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die sichtbar von dem Hund zu tragen ist.

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird von der Gemeinde gegen eine Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von fünf Euro eine neue Steuermarke übergeben.

Bei einem Ende der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke wieder an die Gemeinde übergeben werden.

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