Hundesteuer in Offenbach am Main: Die wichtigsten Punkte

Wie hoch ist die Hundesteuer in Offenbach am Main? Die jährliche Hundesteuer in Offenbach am Main wird für den ersten Hund mit 90 Euro festgesetzt. Für jeden weiteren Hund müssen 180 Euro jährlich bezahlt werden.

Die Hundesteuer kann als jährlicher Betrag oder in vier Teilbeträgen am 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November bezahlt werden.

Um unzulässige Härten zu vermeiden, ist die Stadt Offenbach am Main dazu berechtigt, die Hundesteuer zu ermäßigen oder auszusetzen.

Diese Personen müssen Hundesteuer in Offenbach am Main bezahlen

Hält jemand einen Hund in Offenbach am Main, muss er für den Hund jedes Jahr Hundesteuer bezahlen.

Als Hundehalter gilt jede Person, die einen Hund länger als zwei Monate zur Pflege, Ausbildung oder Verwahrung in den Haushalt aufnimmt.

Leben in dem Haushalt mehrere Personen, gelten alle für die Behörde als Hundehalter und Schuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Offenbach am Main

Anzahl der HundeKosten in Offenbach am Main pro Hund und Jahr
ein Hund90 Euro
jeder weitere Hund180 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Offenbach am Main

Hundehalter können die Hundesteuer als Jahresbetrag oder in vier Teilbeträgen am 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November bezahlen. Für die Bezahlung in vier Raten muss ein Antrag gestellt werden.

Es besteht ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde, die Pflicht Hundesteuer zu bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hund ein Alter von drei Monaten erreicht hat.

Ermäßigungen der Steuern

Gemäß § 6 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Stadt Offenbach am Main ist das Kassen- und Steueramt berechtigt, in Einzelfällen die Hundesteuer herabzusetzen, um soziale Härten zu vermeiden.

Komplette Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Offenbach am Main

Gemäß § 2 Absatz 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden beurteilt die Behörde folgende Hunderassen als gefährlich:

  • American Pitbull Terrier und Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Kreuzungen dieser Rassen

Gemäß § 2 Absatz 2 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden müssen auch folgende Hunde als gefährlich beurteilt werden:

Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, ohne dass ein Anlass bestand.

Hunde, die ein anderes Tier gebissen haben, ohne einem Angriff ausgesetzt gewesen zu sein. Hunde, die ohne Kontrolle andere Tiere hetzen und töten.

Für die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes ist eine Haltungsbewilligung der Behörde erforderlich. Die Erlaubnis ist auf zwei bis vier Jahre befristet.

Diensthunde von Behörden, Begleithunde und Blindenführhunde werden trotz Zugehörigkeit zu diesen Hunderassen nicht als gefährlich eingestuft.

Hundehaftpflichtversicherung in Offenbach am Main

Derzeit gibt es in Offenbach am Main keine Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, oder gehört er zu einer der in der Hundevorordnung Hessen aufgezählten gefährlichen Hunderassen, besteht für den Hundehalter die Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Versicherungspolice muss bei einem Antrag auf Haltungsbewilligung der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Anmeldung des Hundes in Offenbach am Main

Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Die Anmeldung des Hundes ist schriftlich und online möglich.

Stadtverwaltung Offenbach
Kassen- und Steueramt
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Telefon: 069 8065 1

Die Online-Anmeldung ist für mehrere Hunde gleichzeitig möglich unter diesem Link hier.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 6 Hundesteuersatzung der Stadt Offenbach am Main können Hundehalter einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen.

Hunde, die blinden, tauben und hilflosen Personen helfen, sind von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Die Hundehalter müssen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorweisen können.

Bei besonderen sozialen Härtefällen ist das Kassen- und Steueramt berechtigt, die Hundesteuer vollständig zu erlassen.

Für Hunde, die in einem von der Stadt Offenbach am Main anerkannten Tierheim untergebracht sind, muss keine Hundesteuer bezahlt werden.

Hundehalter, die einen Hund aus dem Tierheim adoptieren, müssen ein Jahr lang ab Beginn der Haltung keine Hundesteuer in Offenburg am Main bezahlen.

Voraussetzung für eine Befreiung von der Hundesteuer ist, dass die Hunde dem Tierschutzgesetz entsprechend gehalten werden.

Hundesteuermarken in Offenbach

Gemäß § 10 Hundesteuersatzung der Stadt Offenbach am Main erhält jeder Hund eine Hundesteuermarke, die sichtbar an Halsband oder Brustgeschirr befestigt werden muss.

Mit Beendigung der Hundehaltung ist der Besitzer des Hundes verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Bei einem Verlust der Hundesteuermarke erhält der Hundehalter von der Behörde eine neue Steuermarke.

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