Hundesteuer in Münster

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Münster? In Münster sind für einen Hund jährlich 120 Euro Hundesteuer zu entrichten. Werden zwei Hunde gehalten, müssen für jeden Hund 132 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Ab drei Hunden werden für jeden Hund 144 Euro Hundesteuer vorgeschrieben.

Für einen gefährlichen Hund muss ein Hundehalter in Münster jährlich 750 Euro Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist immer halbjährlich am 1. April und 1. Oktober fällig.

Wer muss die Hundesteuer in Münster bezahlen?

Jeder Hundehalter, der in Münster gemeldet ist, muss für seinen Hund Hundesteuer bezahlen. Wird ein Hund länger als zwei Monate gepflegt oder in Verwahrung genommen, muss der Verwahrer ab dem dritten Monat für den Hund Hundesteuer bezahlen.

Kosten der Hundesteuer in Münster

Anzahl der HundeHundesteuer in Münster pro Hund und Jahr
ein Hund120 Euro
bis zwei Hunden132 Euro
bis drei und mehr Hunde144 Euro
gefährliche Hunde750 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Münster

Die Hundesteuer muss immer halbjährlich am 1. April und 1. Oktober bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, der Stadt Münster eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Für Hunde, die in Münster geboren wurden, besteht die Steuerpflicht erst nach Vollendung des dritten Lebensmonats.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 7 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Münster kann für folgende Hunde nach einem Antrag die Hundesteuer um 50 Prozent verringert werden:

  • Hunde, die bewohnte Gebäude bewachen, die von anderen Gebäuden mindestens 100 Meter entfernt sind
  • Rettungshunde, die die erforderliche Prüfung mit Erfolg abgelegt haben

Wird ein landwirtschaftliches Anwesen, das von dem bebauten Ortsteil mindestens 400 Meter entfernt ist, von einem Hund bewacht, kann für diesen Hund die Hundesteuer auf 15 von Hundert des normalen Steuersatzes ermäßigt werden.

Die Steuerermäßigung wird nicht für gefährliche Hunde bewilligt. Voraussetzung für eine Ermäßigung der Hundesteuer ist, dass der Hund entsprechend der Tierschutzrichtlinien gehalten wird.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Münster

Laut § 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunde als gefährlich eingestuft:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Im Einzelfall gefährlich sind:

  • Hunde mit einer Ausbildung auf Zivilschärfe
  • Hunde mit einer höheren Aggressionsbereitschaft durch Ausbildung oder Zucht
  • Hunde, die gebissen haben
  • Hunde, die Menschen bedrohen
  • Hunde, die ohne Kontrolle Tiere jagen und reißen

Die Gefährlichkeit dieser Hunde wird bei einem Wesenstest durch den Amtstierarzt beurteilt.

In § 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden weitere Hunderassen aufgezählt, die als gefährlich gelten:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Dogo Argentino
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Hundehaftpflichtversicherung in Münster

Für alle gefährlichen Hunde und Listenhunde ist in Münster nach § 5 Absatz 5 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Personenschäden müssen mindestens mit 500 000 Euro gedeckt sein. Bei Sachschäden muss die Versicherung eine Deckungssumme von 250 000 Euro garantieren.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss auch für große Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter und ein Gewicht von über 20 Kilogramm aufweisen, vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Münster

Die Anmeldung eines Hundes in Münster kann schriftlich oder online durchgeführt werden. Für die Anmeldung muss folgendes Formular (.pdf) ausgefüllt und übermittelt werden:

Stadt Münster
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Steuern
48127 Münster
Telefon: 02 51/ 4 92-0
Fax 02 51/ 4 92-77 00

Die Anmeldeformulare sind auch in den Bürgerbüros der Stadt Münster erhältlich.

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer kann von der Stadt Münster nach einem Antrag des Hundehalters bewilligt werden.

  • Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ gehalten werden
  • Diensthunde von Polizeibeamten und Zollbeamten, deren Unterhaltskosten aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden
  • Hunde, die in Tierschutzheimen leben
  • Hunde, die aus einem Tierheim in Münster aufgenommen wurden. Diese Hunde sind bis zum Ende des auf die Aufnahme des Hundes folgenden Jahres von der Hundesteuer befreit.

Steuermarke

Die Stadt Münster übermittelt dem Hundehalter eine Steuermarke, die von dem Hund deutlich sichtbar getragen werden muss. Die Hundesteuermarke ist für die gesamte Dauer der Haltung des Hundes gültig.

Nach Beendigung der Hundehaltung muss die Steuermarke innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde zurückgegeben werden. Bei Verlust wird gegen Entrichtung einer Gebühr eine Ersatzsteuermarke ausgestellt.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von 50 bis 1000 Euro geahndet.

  • Der Hundehalter macht falsche Angaben für eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer
  • Der Behörde werden geforderte Auskünfte nicht erteilt
  • Die Steuermarke wird durch den Hundehalter missbräuchlich verwendet

Die Strafe soll dabei immer den wirtschaftlichen Gewinn, der aus der Ordnungswidrigkeit gezogen wurde, übersteigen

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