Hundesteuer in Bonn

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn? Für die Haltung eines Hundes in Bonn muss der Hundehalter 162 Euro Hundesteuer bezahlen. Bei zwei Hunden sind 210 Euro pro Hund jährlich zu bezahlen. Ab drei Hunden werden pro Hund 264 Euro jährlich als Hundesteuer berechnet.

Handelt es sich bei dem Hund um einen Kampfhund, sind 840 Euro Hundesteuer jährlich zu bezahlen. Bei der Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden erhöht sich die Hundesteuer je Hund auf 1140 Euro im Jahr. Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Reduzierung der Hundesteuer stellen.

Wer muss die Hundesteuer in Bonn bezahlen?

Jede Person, die in Bonn an dem Hauptwohnsitz einen Hund hält, ist steuerpflichtig. Befinden sich in einem Haushalt mehrere Personen, die gemeinsam einen Hund halten, sind sie auch gemeinsam für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Wird ein Hund länger als zwei Monate zur Pflege übernommen, muss für den Hund in Bonn Hundesteuer bezahlt werden. Die Hundesteuer für die ersten beiden Monate entfällt, wenn der Hund bereits in einer anderen deutschen Gemeinde besteuert wird.

Kosten der Hundesteuer in Bonn

Anzahl der Hundejährliche Hundesteuer in Bonn pro Hund
ein Hund162 Euro
zwei Hunde210 Euro
drei und mehr Hunde264 Euro
ein Kampfhund840 Euro
zwei und mehr Kampfhunde1140 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Bonn

Die Hundesteuer ist als Vierteljahresbetrag immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Der Hundehalter kann einen Antrag stellen, um die Hundesteuer am 1. Juli als Jahresbetrag zu bezahlen.

Wurde von einem Hundehalter für den Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt, wird dieser Betrag auf die Hundesteuer in Bonn angerechnet.

Ermäßigungen der Kosten

Personen, die ständig Hilfe für ihren Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, können einen Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer stellen.

Nach Bewilligung des Antrags ist für einen Hund 24 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen. Bei der Haltung von zwei Hunden werden für den zweiten Hund 162 Euro Hundesteuer berechnet.

Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden werden für den ersten Hund 24 Euro und für jeden weiteren Hund 210 Euro Hundesteuer eingehoben. Handelt es sich bei den Hunden um gefährliche Hunde, wird der Antrag auf Steuerermäßigung nicht bewilligt.

Für Rettungshunde, die regelmäßig von einer staatlich anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden und eine Prüfung abgelegt haben, wird die Hundesteuer nach einem Antrag auf die Hälfte ermäßigt. Der regelmäßige Einsatz des Hundes muss der Behörde jedes Jahr nachgewiesen werden.

Die Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer nur für die Person gültig, die den Antrag bei der Behörde eingereicht hat. Bei einem Wegfall der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Hundesteuer muss der Behörde innerhalb von zwei Monaten Meldung erstattet werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Bonn

Gemäß § 1 Absatz 2 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunde als gefährliche Hunde eingestuft:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen dieser Rassen

Im Einzelfall gelten folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die durch Zucht oder Ausbildung besonders aggressiv sind
  • Hunde mit einer Ausbildung auf Zivilschärfe
  • Hunde, die einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben
  • Hunde, die drohen und Menschen anspringen
  • Hunde, die andere Tiere jagen und töten

Die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall wird durch den Amtstierarzt festgestellt.

Zusätzlich gelten nach § 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Hunderassen als gefährlich:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Hunde

Hundehaftpflichtversicherung in Bonn

Gemäß § 5 Absatz 5 muss ein Halter von gefährlichen oder großen Hunden mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm und einer Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimeter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Die gesetzliche Mindestversicherungssummer für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Sachschäden müssen mit 250 000 Euro versichert werden.

Anmeldung des Hundes in Bonn

Die Anmeldung eines Hundes beim Steueramt der Stadt Bonn erfolgt telefonisch oder schriftlich.

Bundesstadt Bonn
Amt 21-3 Steueramt  – Veranlagung Hundesteuer
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Telefon 0228 772370
Email    steueramt@bonn.de

Zusätzlich ist die Anmeldung eines Hundes auch online möglich unter dem Link:
www.bonn.de in der Rubrik Bürgerdienste

Link für das Anmeldeformular:
https://www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer_-_An-_Um-_und_Abmeldung.php?lang=en

Die Anmeldung eines Hundes in Bonn muss innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme des Hundes durchgeführt werden. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt mit dem der Aufnahme des Hundes folgenden Monats.

Wirft eine Hündin in Bonn Welpen, beginnt die Steuerpflicht und die Verpflichtung zur Anmeldung des Hundes mit dem vierten Lebensmonat.

Befreiung von der Hundesteuer

Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Bonn aufhalten, sind von der Bezahlung der Hundesteuer nach § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Bonn befreit, wenn für den Hund in einer anderen deutschen Gemeinde Hundesteuer bezahlt wird.

Hundesteuermarke

Mit dem Steuerbescheid erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss. Geht die Steuermarke verloren, wird dem Hundehalter gegen den Ersatz der Gebühren eine neue Steuermarke übergeben.

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden geahndet:

  • Die Anzeige eines Wegfalls der Steuerermäßigungen erfolgt nicht rechtzeitig
  • Die Anmeldung des Hundes erfolgt nicht innerhalb der vorgesehenen Frist
  • Der Hund trägt keine Steuermarke
  • Es werden falsche Auskünfte erteilt
  • Erklärungen werden nicht ausgefüllt oder dem Steueramt verspätet übermittelt

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