Hundesteuer in Duisburg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Duisburg? In Duisburg müssen für den ersten Hund 132 Euro bezahlt werden. Werden zwei Hunde in einem Haushalt gehalten, fällt eine Hundesteuer von 168 Euro pro Hund und Jahr an. Bei der Haltung von drei und mehr Hunden müssen 192 Euro je Hund bezahlt werden.

Die Hundesteuer muss vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Auf Antrag kann der gesamte Jahresbetrag am 15. Juli entrichtet werden.

Wer muss die Hundesteuer in Duisburg bezahlen?

Personen, die einen Hund zu persönlichen Zwecken in dem Stadtgebiet von Duisburg halten, sind zu der Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet. Wird ein Hund von mehreren Personen in einem Haushalt gehalten, muss die Hundesteuer nur einmal bezahlt werden. Alle Personen des Haushalts gelten als Gesamtschuldner für die Steuer.

Für Hunde, die zur Pflege oder in Verwahrung übernommen wurden, muss ebenfalls Hundesteuer bezahlt werden. Eine Ausnahme besteht nur für Hunde, für die der Verwahrer nachweisen kann, dass für sie in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt wird.

Harz 4 Empfänger und Personen mit geringem Einkommen sind verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, um Befreiung von der Hundesteuer anzusuchen.

Kosten der Hundesteuer in Duisburg

Anzahl der HundeKosten in Duisburg pro Hund
ein Hund132 Euro
zwei Hunde168 Euro
ab drei Hunden192 Euro
Tabelle zur jährlichen Hundesteuer in Duisburg

Die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem der Hund aufgenommen wurde.

Zieht der Hundehalter aus einer anderen Stadt nach Duisburg, beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des folgenden Monats. Der Hund muss innerhalb von vier Wochen nach dem Zuzug angemeldet werden.

Wird ein Hund in Duisburg geboren, muss erst ab dem vierten Lebensmonat Hundesteuer bezahlt werden.

Ermäßigung der Kosten

Bewachen Hunde ein landwirtschaftliches Anwesen, das sich mindestens 400 Meter von einem zusammenhängend verbauten Ort befindet, kann für diesen Hund die Hundesteuer auf Antrag auf 25 Prozent des ursprünglichen Betrages ermäßigt werden.

Der Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer muss immer schriftlich mit folgendem Formular gestellt werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Duisburg

Nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen als gefährlich:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Weitere Hunderassen werden gemäß § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Mastiff
  • Fila Brasileiro
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu
  • Rottweiler
  • Mischlinge dieser Rassen

Im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sind:

  • Hunde, die durch Züchtung oder Ausbildung eine hohe Aggressivität zeigen
  • Schutzhunde mit Zivilschärfe
  • Hunde, die bereits einmal gebissen haben, ohne dass sie bedroht wurden
  • Hunde, die Menschen drohend anspringen
  • Hunde, die andere Hunde ohne Provokation gebissen haben
  • Hunde, die andere Tiere hetzen und reißen

Für große Hunde, die mindestens 40 Zentimeter hoch sind und ein Gewicht von über 40 Kilogramm erreichen, besteht nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen eine Anzeigepflicht bei der Stadt Duisburg. Der Hundehalter muss einen Sachkundenachweis vorlegen.

Hundehaftpflichtversicherung in Duisburg

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für folgende Hunde vorgeschrieben:

  • Hunde, die einer gefährlichen Hunderasse angehören
  • Hunde, die von der Behörde als gefährlich eingestuft wurden
  • Hunde, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm werden

Für die Größe und das Gewicht des Hundes ist nicht der derzeitige Zustand ausschlaggebend, sondern Größe und Gewicht, die von einem erwachsenen Hund erreicht werden können.

Für alle anderen Hunde ist der Hundehalter nicht verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Anmeldung des Hundes in Duisburg

Der Hund muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Hundehaltung bei der Stadt Duisburg angemeldet werden.

Das für die Anmeldung ausgefüllte Formular kann per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden.

Amt für Rechnungswesen und Steuern
Sonnenwall 77-79
47051 Duisburg
Telefon: 0203 94000
Fax: 0203/283 4473
E-Mail: steuerveranlagungstadt-duisburgde

Bei bestimmten Hunderassen und großen Hunden muss eine zusätzliche Anmeldung erfolgen:

Bürger- und Ordnungsamt

Averdunk Centrum
Königstraße 63-65
47051 Duisburg
E-Mail: ordnungsamtstadt-duisburgde

Befreiung von der Hundesteuer

Für folgende Hunde kann ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt werden:

  • Rettungshunde
  • Hunde, die im Katastrophenschutz eingesetzt werden
  • Hunde, die auf Binnenschiffen gehalten werden, die ins Schiffsregister eingetragen sind
  • Hunde, die für die Hilfe bei blinden, tauben und hilflosen Personen eingesetzt werden. Die Bestätigung eines Amtsarztes muss den Antrag beigelegt werden
  • Hunde, die von Personen mit einem Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Teil gehalten werden. Es kann nur ein Hund von der Steuer befreit werden. Gefährliche Hunde sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen
  • Hunde, die aus dem Städtischen Tierheim Duisburg adoptiert wurden. Die Hunde sind 24 Monate lang von der Hundesteuer befreit. Als Nachweis muss ein Tierabgabevertrag vorgelegt werden

So hoch ist die Steuer in Duisburg im Vergleich

Duisburg ist umgeben von Moers, Mülheim an der Ruhr, Essen, Bottrop und Krefelden. Die untenstehende Tabelle listet die jährlichen Hundekosten im Vergleich auf:

NachbarstadtJährliche Hundesteuer für den 1. Hund
Krefeld111 Euro
Bottrop120 Euro
Moers120 Euro
Duisburg132 Euro
Essen156 Euro
Mülheim an der Ruhr160 Euro
Differenz in der Besteuerung eines Hundes in den angrenzenden Städten von Duisburg

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden geahndet:

  • Der Wegfall von Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung wird nicht rechtzeitig angezeigt
  • Der Hund wird nicht fristgerecht angemeldet
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte
  • Bei Hundebestandsaufnahmen erfolgen falsche Angaben
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine gültige Steuermarke

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