Hundesteuer in Moers

Wie hoch ist die Hundesteuer in Moers? Die Hundesteuer kostet in Moers für einen Hund 120 Euro, bei zwei Hunden 136,50 pro Hund, ab drei Hunden 153 Euro pro Hund. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde muss keine höhere Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer muss vierteljährlich am 5. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Moers bezahlen

Hundehalter, die innerhalb des Stadtgebietes von Moers einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse halten, sind dazu verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen.

Als Hundehalter werden auch Personen definiert, die einen Hund über einen längeren Zeitraum als zwei Monate zur Pflege aufnehmen. In diesem Fall haftet auch der Eigentümer des Hundes als Gesamtschuldner für die Entrichtung der Hundesteuer.

Zugelaufene Hunde müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Stadt Moers gemeldet und an einer zuständigen Stelle abgegeben werden. Versäumt der Hundehalter die Frist, muss Hundesteuer entrichtet werden.

Wird ein Hund in Moers geboren, ist der Hundehalter verpflichtet, den Hund mit Ende des dritten Monats innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Kosten der Hundesteuer in Moers

Anzahl der HundeKosten in Moers (pro Hund)
erster Hund120 Euro pro Jahr
ab zwei Hunden136,50 Euro pro Hund und Jahr
ab drei Hunden153 Euro pro Hund und Jahr

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde gelten keine höheren Tarife bei der Hundesteuer.
Voraussetzung für die Haltung solcher Hunde ist eine Erlaubnis, die nach Vorlage eines Sachkundenachweises von der zuständigen Behörde erteilt wird.

Ermäßigung der Kosten

Die Hundesteuer wird für folgende Hundehalter für den ersten Hund auf Antrag um 50 Prozent gesenkt:

  • Nimmt ein Hundehalter einen Hund aus einem Tierheim in Moers auf, das als Vertragspartner der Stadt Fundtiere betreut, wird die Hundesteuer zwei Jahre lang um 50 Prozent ermäßigt. Diese Ermäßigung kann nicht für gefährliche Hunde oder Kampfhunde in Anspruch genommen werden
  • Hunde, die als Schutzhunde, Meldehunde, Diabetesassistenzhunde oder Sanitätshunde eingesetzt werden. Als Nachweis der Eignung gilt eine mit Erfolg abgelegte Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein
  • Hundehalter, die gemäß §§ 27 – 40 SGB-XII Hilfe für ihren Lebensunterhalt beziehen
  • Hundehalter, die Arbeitslosengeld oder eine Grundsicherung im Alter beziehen

Der Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer muss zwei Wochen vor dem Beginn des Monats, in dem der reduzierte Steuersatz gezahlt werden soll, schriftlich bei der Stadt Moers eingebracht werden.

Die Nachweise, die für die Ermäßigung erforderlich sind, müssen dem Antrag in schriftlicher Form beigefügt werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Moers

Gemäß §3 Absatz 2 Landes-Hundegesetz gelten folgende Rassen als gefährliche Hunde:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Hunde bestimmter Rassen im Sinn von §10 Absatz 2 Landes-Hundegesetz:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Old English Bulldog
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Rassen

Eine Ermäßigung der Hundesteuer ist für Hunde dieser Rassen nicht möglich.

Hundehaftpflichtversicherung in Moers

Für gefährliche Hunde und Hunderassen, die den besonderen Rassen gemäß der Liste zugeordnet werden, muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Und für sonstige Schäden beträgt sie 250 000 Euro. Der Versicherungsschein muss bei der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.

Anmeldung des Hundes in Moers

Die Anmeldung des Hundes erfolgt im:
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Fachdienst 2.3 Liegenschaften und Steuern
Frau Sondemann
Telefon: 0 28 41 / 201-676

Die Anmeldung muss in schriftlicher Form mit folgendem Formular erfolgen:

Auch hier herunterladbar.

Für die Haltung gefährlicher Hunde oder Hunde gemäß §10 Absatz 2 Landes-Hundegesetz ist zusätzlich eine Erlaubnis für die Haltung vorzulegen:

Auch hier herunterladbar.

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme erfolgen.

Befreiung von der Hundesteuer

Folgende Hundehalter sind von der Entrichtung der Hundesteuer befreit:

  • Hundehalter, die sich mit ihrem Hund maximal zwei Monate in Moers aufhalten und für den Hund bereits in einer anderen Gemeinde Hundesteuer bezahlen
  • Hunde, die für den Schutz und zur Hilfe von Menschen mit Einschränkungen eingesetzt werden. Die Hundehalter müssen über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ verfügen

Der Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalten des Grundlagenbescheides unter Beilegung aller Nachweise schriftlich erfolgen.

Die Steuerbefreiung, die rückwirkend erfolgt, wird mittels Bescheid von der Stadt Moers übermittelt.

Das Wegfallen von Voraussetzungen für die Befreiung von der Hundesteuer ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich der Stadt Moers zu melden.

Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn:

  • Der Hundehalter den Hund nicht fristgerecht anmeldet
  • Der Hundehalter den Wegfall von Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer nicht fristgerecht meldet
  • Der Hund außerhalb der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes ohne Hundemarke aufhält
  • Wenn der Hundehalter falsche Auskünfte erteilt

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 600 Euro geahndet.

Schreibe einen Kommentar