Hundesteuer in Krefeld

Wie hoch ist die Hundesteuer in Krefeld? Für einen Hund sind in Krefeld 111,32 Euro Hundesteuer jährlich zu bezahlen. Werden zwei Hunde in einem Haushalt gehalten, ist pro Hund eine Hundesteuer in der Höhe von 129,47 Euro jährlich fällig. Hält jemand in Krefeld drei oder mehr Hunde muss je Hund eine Hundesteuer von 147,62 Euro bezahlt werden.

Für Kampfhunde wird von der Stadt Krefeld eine höhere Hundesteuer vorgeschrieben. Ein Kampfhund kostet pro Jahr 800 Euro Hundesteuer. Hält eine Person zwei oder mehrere Kampfhunde, müssen pro Hund 900 Euro jährlich bezahlt werden.

Die Hundesteuer muss in zwei Halbjahresbeträgen am halbjährlich am 15.2. und 15.8 bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Krefeld bezahlen?

Jede natürliche Person, die einen Hund in den Haushalt aufgenommen hat, ist verpflichtet, diesen anzumelden und Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten alle als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Für einen Hund, der zur Pflege oder Verwahrung übernommen wurde, muss zwei Monate lang keine Hundesteuer bezahlt werden, wenn der Hund in einer anderen Gemeinde besteuert wird. Dauert der Aufenthalt des Hundes länger als zwei Monate, muss der Verwahrer in Krefeld die Hundesteuer bezahlen.

Juristische Personen, gemeinnützige Körperschaften und Personen, die einen Hund zu gewerblichen Zwecken halten, müssen in Krefeld keine Hundesteuer bezahlen.

Kosten der Hundesteuer in Krefeld

Anzahl der Hundejährliche Hundesteuer in Krefeld je Hund
ein Hund111,32 Euro
ab zwei Hunden129,47 Euro
ab drei Hunden147,62 Euro
ein Kampfhund800 Euro
ab zwei Kampfhunden900 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Krefeld

Die Verpflichtung, die Hundesteuer zu bezahlen, beginnt immer mit dem Ersten des Monats, in dem ein Hund in den Haushalt aufgenommen wurde. Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss in Krefeld Hundesteuer bezahlt werden.

Verlegt ein Hundehalter seinen Hauptwohnsitz nach Krefeld, muss er ab dem Monat, das auf den Umzug folgt, Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer muss halbjährlich in zwei Beträgen am 15.2. und 15.8 bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld können Hundehalter einen Antrag auf Steuerermäßigung um die Hälfte stellen. Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann für folgende Hunde und Hundehalter bewilligt werden:

Geprüfte Meldehunde und Sanitätshunde, oder Hunde, die zu Schutzzwecken eingesetzt werden. Das Prüfungszeugnis des Hundes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Für die folgenden Hundehalter kann nach einem Antrag eine Ermäßigung der Hundesteuer auf ein Viertel des ursprünglichen Satzes bewilligt werden:

  • Hundehalter, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten
  • Hundehalter, die Leistungen nach dem Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten
  • Hundehalter, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB VII erhalten

Hunde, die als Listenhunde, Kampfhunde oder gefährliche Hunde eingestuft sind, können nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung kommen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Krefeld

Gefährliche Hunde stellen aufgrund ihrer Rasse, der Zucht oder der Ausbildung eine Gefahr für andere Menschen und Tiere dar.

Nach § 2 Absatz 3 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen wird bei folgenden Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet:

  • American Staffordshire Terrier
  • Pittbull Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischungen dieser Hunderassen, die einen entsprechenden Phänotyp aufweisen

In § 10 Absatz 1 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen werden weitere gefährliche Hunderassen aufgezählt:

  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Rassen

Weiters gelten auch folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die andere Tiere oder Menschen gebissen haben
  • Hunde, die sich Menschen gegenüber drohend und aggressiv verhalten
  • Hunde, die Wild jagen und töten

Wird für einen dieser Hunde durch eine Verhaltensprüfung von dem Hundehalter nachgewiesen, dass der Hund keine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellt, kann der erhöhte Steuersatz wieder auf den normalen Steuersatz reduziert werden.

Die Bescheinigung der Verhaltensprüfung muss der Behörde vorgelegt werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Krefeld

Für gefährliche Hunde, Kampfhunde und Hunde mit einer Körpergröße von über 40 Zentimetern muss in Krefeld gemäß § 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden liegt bei 500 000 Euro. Sachschäden müssen mit mindestens 50 000 Euro von der Versicherung gedeckt werden.

Hundehalter, die einen nicht als gefährlich eingestuften Hund halten, sind nicht verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer Versicherung wird nur empfohlen.

Anmeldung eines Hundes in Krefeld

Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen in der Stadt Krefeld angemeldet werden. Bei der Anmeldung muss immer die Rasse des Hundes und die Rasse beider Elterntiere angegeben werden.

Wird ein Hund in Krefeld geboren, muss er bei der Stadt angemeldet werden. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer besteht erst ab der Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes.

Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich, per E-Mail oder online durchgeführt werden.

Stadtverwaltung Krefeld
47792 Krefeld
Telefon: +49 21 51 / 86 – 0
Fax: +49 21 51 / 86 – 1111
E-Mail: hundesteuer@krefeld.de

Ansprechpartner:
Herr Bergerhoff
Zimmer: 02.032 – Petersstraße 9
Telefon: 0 21 51 / 86 1725

Herr Georgopoulos
Zimmer: 02.029 – Petersstraße 9
Telefon: 0 21 51 / 86 1730

Frau Herrmann
Zimmer: 02.029 – Petersstraße 9
Telefon: 0 21 51 / 86 1890

Das Formular für eine Online-Anmeldung des Hundes steht unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteueranmeldung/

Befreiung von der Hundesteuer

Nachj § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld sind Hundehalter, die sich mit ihrem Hund nicht länger als zwei Monate in Krefeld aufhalten, von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Der Behörde muss nachgewiesen werden, dass die Steuer für den Hund in einer anderen deutschen Stadt bezahlt wird.

Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ zum Schutz oder zur Hilfeleistung gehalten werden, können auf Antrag des Hundehalters von der Hundesteuer befreit werden.

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird nicht für Kampfhunde oder gefährliche Hunde bewilligt.

Hundesteuermarke

Der Halter des Hundes erhält nach der Anmeldung eine Hundesteuermarke, die der Hund immer auf öffentlichen Gelände sichtbar tragen muss. Die Steuermarke ist der Behörde auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.

Geht die Steuermarke verloren oder wird sie unbrauchbar, kann der Hundehalter eine neue Steuermarke gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr erhalten.

Ordnungswidrigkeiten

  • Das Wegfallen von Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Hundesteuer wird der Behörde nicht gemeldet
  • Bezüglich der Hunderasse werden falsche Angaben gemacht
  • Der Hund wird nicht rechtzeitig angemeldet
  • Der Hund trägt keine Steuermarke
  • Fragebögen der Behörde werden nicht fristgerecht ausgefüllt und an die Behörde übermittelt

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