Hundesteuer in Magdeburg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg? Für den ersten Hund kostet die Hundesteuer in Magdeburg 96 Euro. Der zweite Hund kostet 144 Euro. Für jeden weiteren gehaltenen Hund muss der Hundehalter 192 Euro bezahlen. Für einen gefährlichen Hund wird in Magdeburg eine höhere Hundesteuer von 500 Euro fällig.

Bei einer nicht ordnungsgemäßen Hundehaltung erhöht sich die Hundesteuer auf 250 Euro. Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter jährlich bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Magdeburg bezahlen?

Jeder Hundehalter, der zu persönlichen Zwecken einen Hund hält, muss die Hundesteuer bezahlen. Nicht persönliche Zwecke liegen nur vor, wenn der Unterhalt des Hundes als Betriebsausgabe im Sinne des Einkommenssteuergesetzes beim Finanzamt geltend gemacht wird.

Wird ein Hund länger als zwei Monate in einem Haushalt aufgenommen, gilt er als gehalten. Der Verwahrer muss die Hundesteuer in Magdeburg bezahlen.

Besteht bei mehreren Personen ein gemeinsamer Haushalt, gelten alle Personen als Hundehalter. Die Verantwortung für die Bezahlung der Hundesteuer liegt bei allen Bewohnern des Haushalts gemeinsam.

Kosten der Hundesteuer in Magdeburg

Anzahl der HundeHundesteuer in Magdeburg pro Jahr
ein Hund96 Euro
der zweite Hund144 Euro
jeder weitere Hund192 Euro
ein gefährlicher Hund500 Euro
Hundesteuer bei nicht ordnungsgemäßer Hundehaltung250 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Magdeburg

Die Feststellung, ob eine Hundehaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt, wird durch die Sicherheitsbehörde getroffen. Die erhöhte Besteuerung wird für mindestens zwei Jahre beibehalten.

Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter immer als Jahressteuer bezahlt werden. Auf Antrag des Hundehalters wird eine halbjährliche Bezahlung mit Fälligkeit am 15.05. und 15.11. bewilligt.

Beginnt die Hundehaltung während eines Jahres, wird der anteilige Steuersatz von der Stadt Magdeburg vorgeschrieben.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Magdeburg können Personen, die steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten, einen Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer auf die Hälfte des normalen Steuersatzes stellen.

Stellt die Bezahlung der Hundesteuer für den Hundehalter eine unverhältnismäßige Härte dar, kann die Stadt Magdeburg die Hundesteuer teilweise oder vollständig erlassen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Magedburg

Gemäß § 3 Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt werden folgende Hunde als im Einzelfall gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die sehr angriffslustig sind und auf Schärfe ausgebildet wurden. Dieser Punkt wird nicht auf Polizeihunde, Diensthunde von Behörden und geprüfte Jagdhunde angewendet
  • Hunde, die bereits gebissen haben
  • Hunde, die Menschen wiederholt drohend und gefährlich anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen und töten
  • Hunde, die gemeinsam einen Menschen oder ein anderes Tier angreifen und verletzen

Folgende Hunderassen zählen zu den als immer gefährlich eingestuften Rassen:

  • Pittbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Hundehaftpflichtversicherung in Magdeburg

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist gemäß § 2 Hundegesetz Sachsen-Anhalt für alle Hunde vorgeschrieben, die älter als drei Monate sind.

Die Mindestdeckungssummer für Personenschäden und Sachschäden beträgt eine Million Euro. Weitere Vermögensschäden müssen mit mindestens 50 000 Euro gedeckt sein.

Anmeldung eines Hundes in Magedburg

Hunde, die älter sind als drei Monate, müssen innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Der Hund kann durch den Hundehalter persönlich, schriftlich oder online angemeldet werden.

Landeshauptstadt Magdeburg
Finanzservice – Steuern
39090 Magdeburg
Telefon-Nr. 540 27 03
Telefax-Nr. 540 22 02
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de

Persönliche Anmeldung:
Katzensprung 2
Zimmer 478/48

Öffnungszeiten des Steueramtes:
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 17:30 Uhr

Die für die Anmeldung benötigten Formulare können unter der Rubrik Formulare heruntergeladen werden:
https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/System/Adressen/Hundesteuer-festsetzen.php?object=tx,37.14051.1&ModID=10&FID=37.1052.1&NavID=37.666.1&La=2&ort=

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer kann nach einem Antrag des Hundehalters bewilligt werden.

  • Hunde, die gehörlose Personen schützen. Der Nachweis muss durch die Bestätigung eines Facharztes erbracht werden
  • Hunde, die von hilfsbedürftigen Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ gehalten werden
  • Hunde, die aus dem städtischen Tierheim Magdeburg aufgenommen wurden. Die Befreiung von der Hundesteuer gilt für 12 Monate.
  • Ausgebildete Diensthunde von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die in der Wohnung der Hundeführer leben
  • Geprüfte Rettungshunde und Sanitätshunde, die von anerkannten Zivilschutzeinrichtungen eingesetzt werden. Der Nachweis des Einsatzes muss jährlich der Behörde vorgelegt werden
  • Geprüfte Jagdhunde, die für die Jagd eingesetzt werden

Hundesteuermarken

Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke wird von der Stadt Magdeburg festgelegt. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Steuermarke wird diese kostenlos getauscht.

Ist die Hundesteuermarke beschädigt, erhält der Hundehalter bei der Rückgabe der beschädigten Steuermarke kostenlos eine neue Hundesteuermarke.

Trägt ein Hund die Steuermarke auf öffentlichem Gelände nicht deutlich sichtbar, kann er von Beauftragten der Stadt Magdeburg eingefangen werden. Mit dem Ende der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Behörde innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit bis zu 2500 Euro geahndet:

  • Der Hund wird nicht angemeldet
  • Der Wegfall von Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung wird nicht gemeldet
  • Der Hund trägt keine gültige Hundesteuermarke
  • Der Hundehalter kann der Behörde keine Hundesteuermarke vorzeigen
  • Bei Beendigung der Hundehaltung werden der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters nicht angegeben

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