Hundesteuer in Halle

Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle? Für den ersten Hund kostet die Hundesteuer in Halle 100 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund muss der Hundehalter 180 Euro Hundesteuer jährlich bezahlen. Für gefährliche Hunde wird von der Stadt Halle eine Hundesteuer in der Höhe von 720 Euro vorgeschrieben.

Ein Viertel des Steuersatzes ist immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Wer muss die Hundesteuer in Halle bezahlen?

Jeder Halter eines Hundes ist in Halle steuerpflichtig. Wird ein Hund jedoch kürzer als zwei Monate gehalten, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Der Hund muss in einer anderen Stadt in Deutschland besteuert werden.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten diese als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Halle

Anzahl der Hundejährlich fällige Hundesteuer in Halle
erster Hund100 Euro
jeder weitere Hund180 Euro pro Hund
gefährliche Hunde720 Euro pro Hund
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Halle

Die Hundesteuer muss quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer besteht erst, wenn der Hund ein Alter von drei Monaten erreicht hat.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 5 Hundesteuersatzung der Stadt Halle kann die Hundesteuer für Hunde, die zur Bewachung eines Anwesens eingesetzt werden, um 50 Prozent verringert werden. Das Anwesen muss sich mindestens 400 Meter Fußweg von dem nächsten bewohnten Ortsteil befinden.

Nach § 4 Absatz 2 wird die Hundesteuer für Rettungshunde um 50 Prozent verringert, wenn die Hunde für eine anerkannte Rettungshundestaffel tätig sind. Die Ermäßigung der Hundesteuer wird für Kampfhunde und gefährliche Hunde nicht bewilligt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Halle

Gemäß § 3 Absatz 3 Hundesteuersatzung der Stadt Halle geht von Hunden mit einem höheren Aggressionspotential durch Zucht oder Ausbildung eine Gefahr für andere Menschen und Tiere aus.

Folgende Hunderassen sind nach § 3 Absatz 4 Hundesteuersatzung der Stadt Halle immer gefährlich:

  • Bullterrier
  • Pit-Bullterrier
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogue de Bordeaux
  • Mastino Espanol
  • Dogo Argentino
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Römischer Kampfhund
  • Chinesischer Kampfhund
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Hundehaftpflichtversicherung in Halle

Unabhängig von der Größe und Rasse ist für jeden Hund in Halle der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Für Personenschäden und Sachschäden muss eine Mindestversicherungssumme von 1 000 000 Euro vorhanden sein. Weitere Vermögensschäden müssen mit mindestens 50 000 Euro gedeckt sein

Anmeldung eines Hundes in Halle

Wird ein Hund in einen Haushalt aufgenommen, muss der Hundehalter den Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden. Ein Hund, der in Halle geboren wurde, muss angemeldet werden, ist aber drei Monate lang von der Hundesteuer befreit.

Der Hundehalter kann die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online durchführen.

Stadt Halle (Saale)
FB Finanzen
Marktplatz 1
06100 Halle

Dienstsstelle:
Schmeerstraße 1
06108 Halle

Telefon: 0345 221 4422/4431
Fax: 0345 221 4437
E-Mail: hundesteuer@halle.de

Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr
Freitag: geschlossen

Für die Anmeldung des Hundes muss ein Formular ausgefüllt werden, dass auf folgender Seite unter der Rubrik Formulare und andere Dokumente zur Verfügung steht:
https://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/index.aspx?RecID=810

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Halle sind die folgenden Hunde von der Hundesteuer nach einem Antrag des Hundehalters befreit:

  • Hunde, die sich kürzer als zwei Monate in Halle aufhalten. Für diese Hunde muss in einer anderen Gemeinde Hundesteuer bezahlt werden
  • Hunde, die für den Schutz oder zur Hilfe für taube, blinde oder hilflose Personen unentbehrlich sind. Der Hundehalter muss ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen
  • Aus dem Tierheim der Stadt Halle aufgenommene Hunde sind 12 Monate lang von der Hundesteuer befreit

Die Hundesteuer kann im Einzelfall auch vollständig erlassen werden, wenn die Bezahlung der Steuer für den Hundehalter eine unverhältnismäßige Härte darstellt. Der Hundehalter muss dafür seine wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig offenlegen.

Damit der Antrag bewilligt wird, muss der Hundehalter nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde. Die Hunde müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck körperlich geeignet sein. Die Unterkunftsräume müssen dem Tierschutzgesetz entsprechen.

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung kostenlos an den Hundebesitzer übergeben. Sie muss mit dem Ende der Hundehaltung an die Stadt Halle zurückgegeben werden.

Bei Verlust erhält der Hundehalter gegen eine Gebühr von zehn Euro eine Ersatzmarke. Der Hund muss die Hundesteuermarke auf öffentlichem Gelände immer deutlich sichtbar tragen. Jede Hundesteuermarke hat eine Gültigkeit von fünf Jahren

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