Hundesteuer in Chemnitz

Wie hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz? Wird ein Hund in einem Haushalt gehalten, sind für den Hund 100 Euro Hundesteuer zu bezahlen. Personen, die zwei Hunde halten, müssen für jeden Hund 135 Euro Hundesteuer bezahlen. Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden beträgt die Hundesteuer für jeden Hund 165 Euro.

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde ist in Chemnitz eine höhere Hundesteuer vorgeschrieben. Pro Kampfhund muss der Hundehalter 750 Euro Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer muss immer mit einem Viertel des jährlichen Betrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Hundezüchter können einen Antrag auf Zwingersteuer in der Höhe von 176 Euro stellen.

Wer muss die Hundesteuer in Chemnitz bezahlen?

Jeder Hundehalter, der einen über drei Monate alten Hund besitzt, ist verpflichtet in Chemnitz Hundesteuer zu bezahlen. Kann das Alter des Hundes von der Behörde nicht bestimmt werden, wird automatisch ein Lebensalter von über drei Monaten angenommen.

Wird ein Hund in einem Haushalt von mehreren Personen gemeinsam gehalten, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Ein Fundhund muss innerhalb von zwei Wochen dem Ordnungsamt gemeldet und dem Tierheim übergeben werden. Erfolgt keine Abgabe, ist für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund zur Verwahrung, Abrichtung oder Pflege übernommen, darf dies nicht länger als zwei Monate dauern. Nach diesem Zeitraum ist der Verwahrer verpflichtet, für den Hund Hundesteuer zu bezahlen. Die ersten beiden Monate ist der Hund nur dann von der Hundesteuer befreit, wenn für ihn in einem anderen Ort Hundesteuer bezahlt wird.

Der Eigentümer und der Verwahrer haften immer als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Chemnitz

Anzahl der Hundejährliche Hundesteuer in Chemnitz pro Hund
ein Hund100 Euro
zwei Hunde135 Euro
ab drei Hunden165 Euro
ein Kampfhund750 Euro
Zwingersteuer176 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Chemnitz

Die Hundesteuer ist quartalsweise immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu bezahlen. Für Hunde, die unter drei Monate alt sind, wird keine Hundesteuer berechnet.

Ermäßigungen der Kosten

In § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz wird die Möglichkeit für Ermäßigungen der Hundesteuer geregelt. Eine Herabsetzung des Steuersatzes um 50 Prozent ist möglich für:

  • Hunde, die Häuser bewachen, die von den nächsten bewohnten Häusern 200 Meter entfernt sind
  • Meldehunde, Sanitätshunde und Schutzhunde, die erfolgreich eine Prüfung abgelegt haben. Die Verwendung des Hundes muss von dem Hundehalter nachgewiesen werden

Die Hunde müssen mindestens ein Jahr alt sein.

Die Ermäßigung der Hundesteuer auf 25 Prozent wird bewilligt, wenn die Hunde ein landwirtschaftliches Anwesen bewachen, dass von dem bewohnten Ort mindestens 400 Meter entfernt ist.

Züchter können eine Ermäßigung der Hundesteuer in Form der Zwingersteuer beantragen. Der Hundezüchter muss mindestens zwei reinrassige Hunde, die in dem Zuchtbuch eines Züchtervereins eingetragen sind, halten. Einer dieser Hunde muss ein weibliches Tier im gebärfähigen Alter sein.

Für die Bewilligung der Zwingersteuer muss der Zuchterfolg nachgewiesen werden. Werden drei Jahre keine Hunde gezüchtet, wird die Bewilligung nicht erteilt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Chemnitz

In Chemnitz gelten drei Hunderassen immer als gefährlich:

  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier

Hunde dieser Rassen gelten ab einem Alter von sechs Monaten als Listenhunde. Weiters werden diese Hunde als im Einzelfall gefährlich beurteilt:

  • Hunde, die sich Menschen oder Tieren gegenüber aggressiv verhalten
  • Hunde, die Wild und Nutztiere jagen und reißen
  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere angreifen, da sie durch Zucht und Ausbildung eine höhere Aggressivität erworben haben

Die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall wird durch das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz festgestellt. Der Hundehalter kann mit einem Wesenstest und einem Gutachten beweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist.

Hundehaftpflichtversicherung in Chemnitz

In Chemnitz besteht keine generelle Verpflichtung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Personen, die einen Listenhund oder einen gefährlichen Hund halten, müssen für diesen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Im Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden werden dem Hundehalter allerdings keine Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben.

Anmeldung eines Hundes in Chemnitz

Wird ein über drei Monate alter Hund in Chemnitz gehalten, muss dieser innerhalb von zwei Wochen bei dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz angemeldet werden.

Kassen- und Steueramt [Stadt Chemnitz]
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Postfach
09106 Chemnitz
Telefon: 0371 4882101
Fax: 0371 4882299
E-Mail: a21@stadt-chemnitz.de

Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, schriftlich oder online durchgeführt werden.

Die Formulare werden auf folgender Seite unter der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“ zur Verfügung gestellt.

Öffnungszeiten für die persönliche Anmeldung:
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz kann für folgende Hunde ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt werden:

  • Hunde, die aus dem Tierheim Chemnitz adoptiert wurden, sind zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz von tauben, blinden oder hilflosen Personen eingesetzt werden. Der Hundehalter muss ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen
  • Jagdhunde, die die Gebrauchshundeprüfung erfolgreich abgelegt haben

Gefährliche Hunde können nicht von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden.

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird mit der Anmeldung übergeben und muss der Behörde immer vorgewiesen werden. Bei einer Abmeldung des Hundes ist der Hundehalter verpflichtet, die Hundesteuermarke an das Ordnungsamt zurückzugeben. Der Hund muss außerhalb des eingezäunten Grundstücks die Hundesteuermarke immer sichtbar tragen.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße bestraft:

  • Die Anmeldung erfolgt nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist
  • Die Hundesteuermarke wird nicht zurückgegeben
  • Ein Wegfall der Voraussetzungen für Ermäßigungen wird nicht gemeldet
  • Der Hundehalter gibt falsche Auskünfte
  • Der Hund trägt keine Steuermarke

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