Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr? In Mülheim an der Ruhr kostet die Hundesteuer für einen Hund 160 Euro jährlich. Werden zwei Hunde gehalten, sind für jeden Hund 220 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen.

Besitzt ein Hundehalter drei oder mehr Hunde, muss er jedes Jahr pro Hund 250 Euro Hundesteuer bezahlen. Für gefährliche Hunde und Kampfhunde wird eine höhere Hundesteuer vorgeschrieben. Diese beträgt für einen Hund 850 Euro pro Jahr.

Ein Viertel des Jahresbetrages der Hundesteuer ist immer am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober zu bezahlen. Eine Jahreszahlung ist möglich.

Wer muss die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr bezahlen?

Jeder Hundehalter, der einen Hund privat hält, ist steuerpflichtig.

Zur Bezahlung der Hundesteuer ist jeder Hundehalter verpflichtet, der einen Hund für einen längeren Zeitraum als zwei Monate zur Pflege oder Ausbildung in seinen Haushalt aufnimmt. Für die ersten beiden Monate muss keine Hundesteuer bezahlt werden, wenn der Behörde nachgewiesen wird, dass die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde.

Halten mehrere Personen in demselben Haushalt gemeinsam einen Hund, gelten sie als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr

Anzahl der HundeHundesteuer in Mülheim pro Hund und Jahr
ein Hund160 Euro
ab zwei Hunden220 Euro
ab drei Hunden250 Euro
ein Kampfhund850 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober zu bezahlen. Die Bezahlung als Gesamtbetrag ist im Voraus möglich.

Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt mit dem Ersten des jeweiligen Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde.

Hunde, die in Mülheim an der Ruhr geboren wurden, sind in den ersten drei Lebensmonaten von der Hundesteuer befreit. Zieht der Hundehalter nach Mülheim an der Ruhr um, muss er ab dem folgenden Monat Hundesteuer bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Für Hunde, die zur Bewachung eines Gebäudes eingesetzt werden, das von dem nächsten Wohnhaus mehr als 200 Meter entfernt liegt, kann nach einem Antrag des Hundehalters die Hundesteuer auf 50 Prozent des ursprünglichen Satzes reduziert werden.

Für Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen schützen, das von dem bewohnten Ort mindestens 400 Meter entfernt ist, wird die Hundesteuer auf 25 Prozent verringert.

Voraussetzung für die Ermäßigung der Hundesteuer ist, dass der Hund für seine Aufgabe die körperliche Eignung aufweist. Eine Ermäßigung der Hundesteuer wird für gefährliche Hunde nicht bewilligt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Mülheim an der Ruhr

Gemäß § 3 Absatz 2 Landes- Hundegesetz Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunderassen als gefährliche Hunde eingestuft:

  • Pittbull Terrier
  • American Stafforsdhire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind:

  • Hunde, die aufgrund von Zucht oder Ausbildung aggressiv sind.
  • Hunde, die auf Zivilschärfe ausgebildet wurden.
  • Hunde, die einen Menschen durch einen Biss verletzt haben.
  • Hunde, die Menschen bedrohen und anspringen.
  • Hunde, die andere Hunde gebissen haben.
  • Hunde, die außerhalb der jagdlichen Tätigkeit Wild und Vieh hetzen und reißen.

Die Gefährlichkeit dieser Hunde wird durch einen Amtstierarzt festgestellt.

Gemäß § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen als Kampfhunde:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Rassen

Hundehaftpflichtversicherung in Mülheim an der Ruhr

Im § 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen wird vorgeschrieben, dass die Halter von gefährlichen Hunden und Kampfhunden eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 500 000 Euro betragen. Für Sachschäden ist eine Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro gesetzlich vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Mülheim an der Ruhr

Die Anmeldung des Hundes ist nur in schriftlicher Form oder online möglich.
Das für die schriftliche Anmeldung erforderliche Formular wird nach telefonische Anforderung zugesandt.

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt 24 – Fachbereich Finanzen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Nachnamen: A bis E
Trovato-Weniger
Raum B 204
Telefon: 0208 / 455-2023

Nachnamen: F, H bis K
Frau Schöpper-Hamacher
Raum B 201
Telefon: 0208 / 455-2036

Nachnamen L, N bis T
Frau Kunst
Raum B 201
Telefon: 0208 / 455-2034

Nachnamen: G, M, U bis Z
Frau Berchter
Raum B 204
Telefon: 0208 / 455-2037

Die online Anmeldung kann in der Rubrik Online-Formulare unter folgendem Link durchgeführt werden.

Befreiung von der Hundesteuer

Die Befreiung von der Hundesteuer kann unbefristet oder befristet erfolgen. Die unbefristete Steuerbefreiung wird auf Antrag bewilligt für:

  • Blindenführhunde
  • Hundehalter mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben Bl, Gl oder H. Ein zusätzliches Zeugnis eines Amtsarztes ist erforderlich

Gefährliche Hunde und Kampfhunde können nicht von der Hundesteuer befreit werden.

Befristete Steuerbefreiungen werden immer für 24 Monate bewilligt:

  • Gebrauchshunde von Forstbeamten und Jagdaufsehern, die eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben
  • Hunde auf Binnenschiffen. Die Schiffe müssen in das Schifffahrtsregister eingetragen sein
  • Gebrauchshunde, die Herden bewachen
  • Hunde aus dem Mülheimer Tierheim. Die Befreiung von der Hundesteuer beginnt mit dem Tag der Aufnahme des Hundes in den Haushalt

Nach dem Ablauf der Steuerbefreiung muss der Hundehalter für eine neuerliche Befreiung von der Hundesteuer wieder einen Antrag stellen.

Hundesteuermarke

Dem Hundehalter wird eine Hundesteuermarke ausgehändigt, die der Hund sichtbar tragen muss. Ein Verlust der Hundesteuermarke muss dem Fachbereich Finanzen, Team Gemeindesteuer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Die Ersatzmarke wird gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr zugeschickt. Bei einem Ende der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden mit 50 bis 1000 Euro geahndet.

  • Der Hundehalter versäumt die Anmeldung des Hundes.
  • Der Hundehalter meldet dem Fachbereich Finanzen den Wegfall von Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer nicht.
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Hundesteuermarke.
  • Die Hundesteuermarke wird nicht zurückgegeben.

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