Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein? Für den ersten Hund müssen jedes Jahr 120 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Der zweite Hund kostet 150 und jeder weitere Hund 180 Euro Hundesteuer jährlich. In Ludwigshafen am Rhein müssen Hundehalter von Kampfhunden und gefährlichen Hunden eine höhere Hundesteuer bezahlen.

Ein gefährlicher Hund kostet 700, jeder weitere gefährliche Hund 1000 Euro Hundesteuer jährlich. Die Bezahlung der Steuer wird vierteljährlich vorgeschrieben und ist am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer betrifft nur Hunde, die aus persönlichen Zwecken in einem Haushalt gehalten werden.

Wer muss die Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein bezahlen?

Hundehalter, die einen Hund mit einem Alter von über drei Monaten bei sich aufnehmen, sind dazu verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen.

Hat ein Hundehalter seinen Hauptwohnsitz in Ludwigshafen am Rhein angemeldet, muss er auch dort für einen von ihm gehaltenen Hund Hundesteuer bezahlen. Für Hunde, die ausschließlich zu dienstlichen, wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, besteht keine Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer.

Für Hunde, die länger als drei Monate zur Pflege, Ausbildung oder Verwahrung in einen Haushalt aufgenommen wurden, muss der Hundehalter Hundesteuer bezahlen. In den ersten drei Monaten kann die Hundesteuer auch in einer anderen Gemeinde in Deutschland bezahlt werden.

Besteht ein Haushalt aus mehreren Personen, die gemeinsam einen Hund halten, sind alle Bewohner Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein

Anzahl der Hundejährliche Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein
1. Hund120 Euro
2. Hund150 Euro
jeder weitere Hund180 Euro
ein gefährlicher Hund700 Euro
jeder weitere gefährliche Hund1000 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein

Die Hundesteuer ist immer mit einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu bezahlen.

Hunde, die zu gewerblichen, dienstlichen oder wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, unterliegen nicht der Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer.

Ermäßigungen der Kosten

Der Hundehalter kann einen Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer auf die Hälfte der Kosten stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Hund bewacht ein Gebäude, das von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt ist. Die Ermäßigung der Hundesteuer kann nur für zwei Hunde bewilligt werden.

Der Hund wird an Bord eines Binnenschiffs gehalten, das in das Schiffsregister eingetragen ist.

Zwei Hunde im zuchtfähigen Alter der gleichen Rasse werden von einem Hundezüchter zu Zuchtzwecken gehalten. Die Hunde müssen im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezuchtvereinigung registriert sein. In den beiden Jahren nach der Bewilligung der Steuerermäßigung muss in jedem Jahr mindestens ein Wurf erfolgen.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Ermäßigung der Hundesteuer ist, dass für die Hunde dem Tierschutz entsprechende Unterkünfte zur Verfügung stehen.

Für gefährliche Hunde kann die Hundesteuer nicht ermäßigt werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Ludwigshafen am Rhein

Folgende Hunde gehören gemäß § 1 Absatz 1 zu den gefährlichen Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Hunde, die von ihrem Aussehen her dem Typ dieser Hunderassen entsprechen

Folgende Hunde werden als gefährliche Hunde eingestuft:

  • bissige Hunde
  • Hunde, die Wild und Vieh hetzen und reißen
  • Hunde, die sich Menschen gegenüber aggressiv verhalten und diese anspringen
  • Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggression und Kampfbereitschaft besitzen. Die Hunde können das Verhalten aufgrund von genetischen Anlagen durch Zucht oder durch die Ausbildung auf Schärfe erworben haben.

Hundehaftpflichtversicherung in Ludwigshafen am Rhein

Gemäß § 4 Absatz 2 Landesgesetz über gefährliche Hunde muss für gefährliche Hunde oder Hunde, die auf der Rasseliste genannt werden, muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Für Sachschäden muss eine Mindestversicherungssummer von 250 000 Euro in der Police enthalten sein.

Ohne den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung erteilt die Behörde keine Haltungsbewilligung für einen gefährlichen Hund.

Anmeldung des Hundes in Ludwigshafen am Rhein

Jeder Hundehalter in Ludwigshafen am Rhein muss seinen Hund anmelden, sobald dieser älter als drei Monate ist.

Die Anmeldung für die Hundesteuer muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der Hundehaltung durchgeführt werden.

Die Anmeldung des Hundes ist schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.

Stadtverwaltung Ludwigshafen
Steuerverwaltung Hundesteuer
Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein

Fax: +49 621 504-3331
E-Mail: Hier geht es zum Kontaktformular

Telefon:

Buchstaben A – Q:

+49 621 504-2326
E-Mail: roy.risser@ludwigshafen.de

Buchstabe S:

+49 621 504-2346
E-Mail: ralf.koester@ludwigshafen.de

Buchstaben R, T – Z:

+49 621 504-2330
E-Mail: stefan.hartfiel@ludwigshafen.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 -bis 18:00 Uhr

Zusätzliche Termine können telefonisch vereinbart werden.

Das für die Anmeldung des Hundes benötigte Formular ist unter folgendem Link in der Rubrik Formulare zu finden.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 3 Hundesteuersatzung Ludwigshafen am Rhein sind folgende Hunde von der Bezahlung der Hundesteuer befreit:

  • Hunde, die bei Rettungseinsätzen oder Sanitätseinsätzen verwendet werden. Die Eignung der Hunde muss mit einem Prüfungszeugnis nachgewiesen werden.
  • Hunde, die Personen helfen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
  • Für Hunde, die in einem Zwinger selbst gezogen wurden, muss bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats keine Hundesteuer bezahlt werden.
  • Für Hunde, die aus dem Tierheim Ludwigshafen e.V. aufgenommen wurden, muss in den ersten beiden Jahren der Hundehaltung keine Hundesteuer bezahlt werden.

Wurde ein gefährlicher Hund aus dem Tierheim aufgenommen, kann dieser nur unter folgenden Voraussetzungen von der Hundesteuer befreit werden:

  • Der Hund wurde hormonell oder chirurgisch kastriert
  • Der Hund hat eine Prüfung für verkehrssichere Begleithunde absolviert
  • Der Hundehalter legt einen erweiterten Sachkundenachweis vor

Die Befreiung von der Bezahlung der Hundesteuer gilt nur für den Hundehalter, der den Antrag gestellt hat. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Hundesteuermarke

Mit dem Bescheid über die Höhe der Hundesteuer erhält der Hundehalter für seinen Hund eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke muss außerhalb der Wohnung sichtbar an dem Hund befestigt sein.

Verliert der Hund die Hundemarke, kann der Hundehalter eine Ersatzmarke anfordern. Mit dem Ende der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke wieder an die Stadt Ludwigshafen zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet.

  • Die Anmeldung des Hundes erfolgt nicht fristgerecht.
  • Bei der Hundebestandsaufnahme werden falsche Auskünfte gegeben.
  • Das Entfallen der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird nicht gemeldet.
  • Der Hund trägt keine Hundesteuermarke.
  • Die Zuchtbücher werden der Behörde nicht auf Verlangen vorgelegt.

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