Hundesteuer in Leverkusen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Leverkusen? Der Besitzer eines Hundes muss für einen Hund, der in Leverkusen lebt, 156 Euro bezahlen. Bei der Haltung von zwei oder mehr Hunden erhöht sich die Hundesteuer auf 264 Euro pro Hund. Für gefährliche Hunde oder Kampfhunde wird keine höhere Hundesteuer berechnet.

Wer muss die Hundesteuer in Leverkusen bezahlen

Für das Halten von Hunden muss in Leverkusen Hundesteuer bezahlt werden. Der Hundehalter muss auch dann Hundesteuer in Leverkusen bezahlen, wenn er sich vorübergehend nicht in der Stadt aufhält.

Übersteigt der Zeitraum der Abwesenheit drei Monate, muss für den Hund an seinem neuen Aufenthaltsort Hundesteuer bezahlt werden.

Jeder Hundehalter, der einen Hund aus privaten oder betrieblichen Gründen in Leverkusen hält, ist verpflichtet die Hundesteuer zu bezahlen.

Fundhunde gelten als in den Haushalt aufgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Leverkusen als Fundsache gemeldet wurden.

Wird ein Hund zur Pflege oder Ausbildung in einen Haushalt aufgenommen, muss Hundesteuer bezahlt werden, wenn die Aufnahmedauer zwei Monate überschreitet.

Für die ersten beiden Monate ist der Hundehalter von der Bezahlung der Hundesteuer befreit, wenn er nachweisen kann, dass für den Hund bereits an einem anderen Ort in Deutschland die Hundesteuer bezahlt wird.

Kosten der Hundesteuer in Leverkusen

Anzahl der HundeKosten in Leverkusen je Hund
ein Hund156 Euro pro Jahr
ab zwei oder mehr Hunden264 Euro pro Jahr
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Leverkusen

Empfänger von Leistungen aus der Sozialhilfe können einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer stellen. Der Hundehalter muss die fällige Hundesteuer immer bis zum ersten März des jeweiligen Jahres bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen müssen für Meldehunde, Sanitätshunde und Schutzhunde nur 50 Prozent der Hundesteuer bezahlt werden. Das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bei einem anerkannten Verband muss durch ein Prüfungszeugnis nachgewiesen werden.

Ebenso ist der Hundehalter verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung des Hundes bei der Behörde nachzuweisen. Eine Ermäßigung der Kosten kann nur nach einem Antrag des Hundehalters genehmigt werden.

Empfängt ein Hundehalter Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Teil II und XII, kann er einen Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer stellen.

Die Hundesteuer wird für einen Hund auf 117 Euro verringert. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, kann nur für den ersten Hund eine Ermäßigung der Hundesteuer in Anspruch genommen werden. Für jeden weiteren Hund ist der Hundehalter verpflichtet, den vollen Betrag der Hundesteuer zu bezahlen.

Die Stadt Leverkusen stellt über die Ermäßigung der Hundesteuer eine Bescheinigung aus, die nur für den Hundehalter, der den Antrag gestellt hat, gültig ist. Fallen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Hundesteuer weg, ist der Hundehalter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Behörde zu melden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Leverkusen

In § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sind folgende Hunderassen mit vermuteter Gefährlichkeit aufgezählt:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind alle Hunde, die gezüchtet oder ausgebildet wurden, um eine stark erhöhte Aggressivität zu zeigen.

Hunde, die eine Ausbildung zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder vollständig absolviert haben, gelten ebenfalls im Einzelfall als gefährlich. Als gefährlich werden auch Hunde eingestuft, die bereits einen Menschen oder andere Tiere gebissen haben oder sich Menschen gegenüber drohend verhalten.

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere jagen und töten, werden ebenfalls als gefährlich eingestuft.

Gemäß § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen müssen folgende Hunderassen immer einen Wesenstest absolvieren:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Toswa Inu
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Der Wesenstest wird durch einen Amtstierarzt oder einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt.

Hundehaftpflichtversicherung in Leverkusen

In Leverkusen muss für alle gefährlichen Hunde und Kampfhunde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Erteilung einer Haltungsbewilligung.

In der Versicherungspolice müssen Personenschäden mit mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Für Sachschäden ist eine weitere Deckung von mindestens 250 000 Euro notwendig.

Anmeldung eines Hundes in Leverkusen

Der Hundehalter muss seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Leverkusen anmelden.

Welpen, die von einer in Leverkusen gehaltenen Hündin geboren wurden, müssen ebenfalls mit Angabe des Geburtsdatums innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Ab dem folgenden Monat, in dem die Welpen ein Alter von drei Monaten erreicht haben, besteht die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer.

Die Anmeldung des Hundes muss schriftlich durchgeführt werden. Das dafür benötigte Formular kann unter dem Punkt Downloads unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Zuständige Behörde:

Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Zentrale Telefon: +49 (0)214 406-0
Fax: +49 (0)214 406-1172
E-Mail: postmaster@stadt.leverkusen.de

Wird die Frist für die Anmeldung des Hundes versäumt, erhöht sich die Hundesteuer durch einen Zuschlag in der Höhe von 10 v.H. Ist das Versäumnis des Hundehalters entschuldbar, kann sich die Behörde gegen den Aufschlag auf die Hundesteuer entscheiden.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 3 Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen sind folgende Hundehalter von der Bezahlung der Hundesteuer befreit:

Hundehalter, die sich kürzer als zwei Monate in Leverkusen aufhalten, müssen keine Hundesteuer bezahlen, wenn der Hund bereits in einer anderen deutschen Gemeinde besteuert wird.

Hundehalter, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“,“Bl“,“aG“,“H“ oder „RF“ besitzen und den Hund als Assistenz und Hilfe benötigen, können einen Antrag auf die Befreiung von der Hundesteuer stellen.

Leben mehrere hilflose Personen gemeinsam in einem Haushalt, kann die Befreiung von der Hundesteuer auch für mehrere Hunde bewilligt werden.

Für Gebrauchshunde, die nicht gewerblich gehaltene Herden bewachen, kann der Hundehalter einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen.

Wurde ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen aufgenommen, muss der Hundehalter die ersten zwölf Monate nach der Aufnahme des Hundes keine Hundesteuer bezahlen.

Der Antrag für die Befreiung von der Hundesteuer muss von dem Hundehalter innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bei der Stadt Leverkusen schriftlich gestellt werden.

Hundesteuermarke

Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, die deutlich sichtbar getragen werden muss. Die gültige Hundesteuermarke muss auf Verlangen der Behörde immer vorgezeigt werden.

Geht die Steuermarke verloren, wird ein Ersatz gegen eine Verwaltungsgebühr von zwei Euro ausgestellt.

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