Hundesteuer in Solingen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Solingen? In Solingen wird für den ersten Hund eine Hundesteuer von 151,20 Euro vorgeschrieben. Bei der Haltung von zwei Hunden ist eine Hundesteuer in der Höhe von 174 Euro je Hund zu bezahlen. Werden drei oder mehr Hunde gehalten, beträgt die Hundesteuer 192 Euro je Hund.

Für einen Kampfhund oder gefährlichen Hund muss der Hundehalter 1200 Euro bezahlen. Zu bezahlen ist die Hundesteuer in zwei Teilbeträgen am 15.05 und 15.11 des jeweiligen Jahres.

Wer muss die Hundesteuer in Solingen bezahlen?

Jede natürliche Person mit einem Hauptwohnsitz in Solingen, die einen Hund hält, muss die Hundesteuer bezahlen. Zugelaufene Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen wieder aus dem Haushalt entfernt werden. Ist das nicht der Fall, muss für den Hund Hundesteuer bezahlt werden.

Mehrere Personen, die in einem Haushalt gemeldet sind und gemeinsam einen Hund halten, sind immer Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Ein Hund kann zwei Monate auf Probe oder zur Ausbildung in Solingen gehalten werden, ohne dass die Hundesteuer fällig wird. Dauert die Aufnahme des Hundes in den Haushalt länger als acht Wochen an, muss für den Hund die Hundesteuer entrichtet werden.

Kosten der Hundesteuer in Solingen

Anzahl der HundeKosten in Solingen je Hund und Jahr
ein Hund151,20 Euro
zwei Hunde174 Euro
ab dem dritten Hund192 Euro
ein Kampfhund1200 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Solingen

Die Hundesteuer ist halbjährlich am 15.05 und 15.11 zu bezahlen. Der Betrag kann per Überweisung oder bar bezahlt werden. Die Hundesteuer ist ab dem Ersten des Monats, in dem die Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgte, zu bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Nach einem Antrag des Hundebesitzers kann die Hundesteuer ermäßigt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Für Hunde, die bei der Bewachung eines Gebäudes, das von einem bewohnten Haus mindestens 200 Meter entfernt ist, eingesetzt werden, ermäßigt die Stadt Solingen die Hundesteuer auf die Hälfte.

Für Hunde, die ein von dem bewohnten Ort mindestens 200 Meter entferntes landwirtschaftliches Anwesen schützen, wird die Hundesteuer auf 25 Prozent des ursprünglichen Betrages reduziert.

Für Empfänger von Sozialhilfeleistungen wird die Hundesteuer auf 25 Prozent gesenkt. Diese Ermäßigung von der Hundesteuer ist nur für einen Hund pro Haushalt möglich.

Ein Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer wird für Kampfhunde nicht bewilligt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Solingen

Als gefährliche Hunde gelten alle Hunde, die sich Menschen oder Tieren gegenüber drohend oder aggressiv verhalten. Bei diesen Hunden besteht eine erhöhte Gefahr, dass durch sie Menschen oder Tiere verletzt werden.

Gemäß § 3 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Solingen sind folgende Hunderassen als gefährlich einzustufen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Tosa Inu
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastif
  • Mastiff
  • Rottweiler

Als gefährlich gelten auch Kreuzungen dieser Hunderassen.

Der Hundehalter kann über einen Wesenstest, der von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird, nachweisen, dass von seinem Hund keine erhöhte Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht.

Hundehaftpflichtversicherung in Solingen

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Für Personenschäden ist eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro vorgeschrieben. Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro versichert sein.

Anmeldung eines Hundes in Solingen

Innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme eines Hundes muss der Hundehalter diesen bei der Stadt Solingen anmelden.

Sind einem Hundehalter Welpen durch Geburt von einer in Solingen besteuerten Hündin zugewachsen, muss für die Hunde ab dem Ende des dritten Lebensmonats Hundesteuer bezahlt werden.

Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder persönlich erfolgen.

Klingenstadt Solingen
Stadtdienst Steuern
Bonner Straße 100
42697 Solingen

Frau Fischer
Zimmer 222
Telefon: 0212 / 290-3616
Telefax: 0212 / 290-3606
E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
c.fischer@solingen.de

Frau Birkendahl
Zimmer 222
Telefon: 0212 / 290-3718
Telefax: 0212 / 290-3606
E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de

Frau Eisel
Hundesteuerermittlerin im Außendienst
Zimmer 222
Telefon: 0212 / 290-3637
Telefax: 0212 / 290-3606
E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Unter der Rubrik Downloads auf der offiziellen Stadt-Webseite von Solingen kann das für die Anmeldung benötigte Formular heruntergeladen werden.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Solingen können bestimmte Hunde von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden:

Die Hundehalter besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ und verwenden den Hund zum Schutz oder für Hilfeleistungen.

Eine nicht gewerblich gehaltene Herde wird durch einen Gebrauchshund bewacht. Schutzhunde, die bei einem anerkannten Verein eine Prüfung absolviert haben. Die Verwendung des Hundes als Schutzhund muss der Behörde nachgewiesen werden.

Hundesteuermarke

Mit dem Steuerbescheid übermittelt die Stadt Solingen für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese muss immer außerhalb der Wohnung des Hundehalters sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden.

Bei einer Beendigung der Hundehaltung ist der Hundehalter dazu verpflichtet, die Hundesteuermarke an die Stadt Solingen zurückzugeben. Und bei einem Verlust der Hundesteuermarke erhält der Hundehalter gegen Ersatz der Kosten eine neue Steuermarke.

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