Hundesteuer in Darmstadt

Wie hoch ist die Hundesteuer in Darmstadt? Ein Hund kostet in Darmstadt 120 Euro Hundesteuer je Jahr. Für den zweiten Hund muss der Hundehalter 156 Euro bezahlen. Werden drei Hunde gehalten, fallen für den dritten Hund 192 Euro Hundesteuer an.

In Darmstadt muss eine höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde und Kampfhunde bezahlt werden. Diese beträgt 600 Euro pro Jahr. Die Hundesteuer kann als Gesamtbetrag oder in vier Teilbeträgen bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Darmstadt bezahlen?

Jeder Halter eines Hundes ist Steuerschuldner für die Hundesteuer. Wird ein Hund von mehreren Personen gehalten, sind alle Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Hunde, die zur Ausbildung, zur Pflege oder auf Probe in einen Haushalt aufgenommen wurden, sind zwei Monate lang von der Hundesteuer in Darmstadt befreit, wenn sie in einer anderen deutschen Gemeinde gemeldet sind und für sie Hundesteuer bezahlt wird.

Nach Ablauf der beiden Monate muss die Hundesteuer in Darmstadt bezahlt werden.

Kosten der Hundesteuer in Darmstadt

Anzahl der Hundejährliche Kosten in Darmstadt
ein Hund120 Euro
der zweite Hund156 Euro
der dritte Hund192 Euro
jeder weitere Hund192 Euro
ein gefährlicher Hund600 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Darmstadt

Die Hundesteuer muss als Gesamtbetrag immer bis zum 01. Juli des jeweiligen Jahres bezahlt werden.

Stellt der Hundehalter einen Antrag, kann die Hundesteuer in vier Teilbeträgen beglichen werden. Fälligkeit ist der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Über die Festsetzung der Hundesteuer wird von Darmstadt ein Dauerbescheid erlassen.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 7 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nach einem Antrag des Hundehalters die Hundesteuer auf die Hälfte des ursprünglichen Satzes reduziert werden für:

Wachhunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen schützen, das in einer Entfernung von mindestens 400 Metern von dem nächsten bebauten Ortsteil liegt.

Hunde, für die eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, und die gemeinsam mit ihrem Halter eine Begleithundeprüfung abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss alle zwei Jahre erneuert werden. Hunde, die älter als acht Jahre sind, sind davon ausgenommen.

Die Ermäßigung der Hundesteuer wird immer nur für einen Hund pro Haushalt bewilligt.

Hunde, für die eine Ermäßigung der Hundesteuer bewilligt wird, müssen für den angegebenen Verwendungszweck körperlich geeignet sein und den Bestimmungen des Tierschutzes entsprechend gehalten werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Darmstadt

Gemäß § 5 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden folgende Hunde als gefährlich beurteilt:

  • Hunde, die über eine hohe Kampfbereitschaft und Schärfe verfügen.
  • Hunde, bei denen bereits eine Bissigkeit nachgewiesen wurde.
  • Hunde, die sich Menschen gegenüber drohend verhalten und diese anspringen.
  • Hunde, die andere Tiere hetzen und reißen.

Die Gefährlichkeit wird über ein Gutachten des Sachverständigen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen nachgewiesen. Das Gutachten muss alle zwei Jahre neu vorgelegt werden. Die Kosten für das Gutachten müssen von dem Hundehalter bezahlt werden.

Bei folgenden Hunderassen wird gemäß § 2 Hundeverordnung des Landes Hessen eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Hundehaftpflichtversicherung in Darmstadt

Für Hunde, die in Darmstadt gehalten werden, muss keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Eine Ausnahme besteht für als gefährlich eingestufte Hunde. Der Hundehalter erhält nur dann eine Haltungsbewilligung von der zuständigen Behörde, wenn er eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat.

Anmeldung eines Hundes in Darmstadt

Die Anmeldung eines Hundes ist persönlich, per Post, Fax oder E-Mail möglich. Für die Anmeldung muss ein Formular, das unter Box-Formulare heruntergeladen werden kann, ausgefüllt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
Postfach 11 10 61

Frau Klinger
4. OG, Raum B2.41.27
Telefon: (06151) 13-2777
Fax: (06151) 13-2070
E-Mail:steueramt@darmstadt.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 13:30 – 15:15
Freitag 08:00 – 12:30

Die Haltung eines Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder dem Zuzug nach Darmstadt gemeldet werden.

Befreiung von der Hundesteuer

Damit ein Hundehalter von der Bezahlung der Hundesteuer befreit werden kann, muss er einen Antrag ausfüllen. Für folgende Hunde besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Hundesteuer:

  • Behindertenbegleithunde und Blindenhunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ gehalten werden.
  • Diensthunde von Beamten der Polizei und des Zollamts
  • Gebrauchshunde von Jagdaufsehern und Forstbediensteten
  • Hunde aus dem Tierheim Darmstadt sind ab dem Zeitpunkt der Aufnahme zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit.
  • Hunde, für die eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und für deren Hundehalter die Bezahlung der Hundesteuer eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde. Voraussetzung ist, dass die Hundehalter Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII beziehen.

Die Befreiung von der Hundesteuer wird immer nur für einen Hund bewilligt.

Hundesteuermarke

Jeder in Darmstadt angemeldete Hund erhält für die Dauer der Hundehaltung eine Hundesteuermarke. Ist die Hundehaltung beendet, muss der Hundehalter die Steuermarke retournieren.

Verloren gegangene Hundesteuermarken werden gegen Kostenersatz von der Stadt Darmstadt ersetzt.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldstrafen bis zu 10 000 Euro geahndet. Darunter fallen unter anderem folgende Vergehen:

  • Die Meldepflichten werden in Darmstadt durch den Hundehalter verletzt.
  • Der Hund trägt keine sichtbare Hundesteuermarke.
  • Die Hundesteuermarke wird nicht zurückgegeben

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