Hundesteuer in Braunschweig

Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig? In Braunschweig muss für einen Hund eine Hundesteuer von 120 Euro bezahlt werden. Für jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer 204 Euro.

Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig sind für den ersten gefährlichen Hund 600 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 756 Euro zu bezahlen. Wurde ein gefährlicher Hund nach dem 31.12.2020 angeschafft, erhöht sich die Hundesteuer auf 804 Euro.

Die Hundesteuer ist jährlich am 01. 07 fällig. Auf Antrag des Hundehalters kann die Hundesteuer halbjährlich am 01.04. und 01.10., vierteljährlich am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. oder monatlich am 01. des jeweiligen Monats bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Braunschweig bezahlen?

Die Hundesteuer muss verpflichtend von allen Personen bezahlt werden, die einen oder mehrere Hunde in ihrem Haushalt halten. Leben mehrere Personen in dem Haushalt, gelten Sie als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Wird ein Hund länger als zwei Monate zur Pflege oder Ausbildung in Braunschweig gehalten, muss die Hundesteuer bezahlt werden. Unterbrechungen bei der Verwahrung für einen kurzen Zeitraum haben keinen Einfluss auf die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer.

Wird ein Hund länger als zwei Monate zur Verwahrung übernommen, entfällt die Hundesteuer, wenn der Eigentümer des Hundes eine Hauptmeldung in Braunschweig besitzt und bereits Steuer für diesen Hund bezahlt.

Wird ein Hund in mehreren Gemeinden gehalten und hat der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz in Braunschweig, muss die Hundesteuer in Braunschweig bezahlt werden.

Kosten der Hundesteuer in Braunschweig

Anzahl der HundeKosten in Braunschweig pro Jahr
ein Hund120 Euro
jeder weitere Hunde204 Euro
erster gefährlicher Hund600 Euro
jeder weitere gefährliche Hund756 Euro
gefährliche Hunde, die nach dem 31.12.2020 angeschafft wurden804 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Braunschweig

Die Hundesteuer ist jährlich bis spätestens 01.07. zu bezahlen. Auf Antrag des Hundehalters kann die Hundesteuer auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich bezahlt werden.

Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, muss für jeden weiteren Hund der höhere Steuersatz bezahlt werden. Welcher Angehörige des Haushalts den weiteren Hund angeschafft hat oder hält, wird bei der Berechnung der Steuer nicht berücksichtigt.

Ermäßigung der Kosten

Auf Antrag des steuerpflichtigen Hundehalters kann die Hundesteuer auf 50 Prozent der ursprünglichen Kosten ermäßigt werden.
Eine Ermäßigung ist für folgende Hunde möglich:

  • Der Hund wird für die Bewachung eines Gebäudes, das sich mehr als 200 Meter von dem nächsten bewohnten Gebäude befindet, eingesetzt
  • Der Hundehalter hat einen Hauptwohnsitz in Braunschweig. Der Hund wird auf einem Binnenschiff gehalten, das in das Schiffsregister eingetragen ist
  • Schutzhunde, die eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Der Hundehalter muss ein gesteigertes Schutzbedürfnis aufgrund von besonderen Umständen nachweisen

Hat ein Hundehalter einen gefährlichen Hund aus dem Tierheim Braunschweig übernommen, ermäßigt sich die Hundesteuer nach Ablauf der Steuerbefreiung auf den Betrag, der für nicht gefährliche Hunde berechnet wird.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Braunschweig

Liste der Kampfhunde gemäß § 3 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden ist die Einstufung der Gefährlichkeit des Hundes aufgrund seiner Rasse nicht mehr enthalten.

Gefährliche Hunde nach § 7 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden:

  • Hunde, die besonders angriffslustig, scharf oder kampfbereit sind
  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere gebissen haben
  • Hunde, die durch Züchtung oder Abrichtung eine über das normale Maß hinausgehende Kampfbereitschaft und Schärfe besitzen
  • Hunde, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

Hundehaftpflichtversicherung in Braunschweig

Gemäß § 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben, die älter als sechs Monate sind.

Durch die Hundehaftpflichtversicherung müssen Personenschäden bis mindestens 500 000 Euro und Sachschäden bis mindestens 250 000 Euro gedeckt werden.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind die Diensthunde fremder Streitkräfte.

Anmeldung des Hundes in Braunschweig

Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Braunschweig anmelden.

Bei Welpen, die in Braunschweig geboren wurden, ist der Züchter verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Stadt Braunschweig zu melden. Anzahl der Welpen, Geschlecht, Rufname und Zuchtbuchname müssen der Meldung beigelegt werden.

Ab dem dritten Monat nach der Geburt werden in Braunschweig geborene Welpen als angeschafft betrachtet. Die Hundesteuer ist zu bezahlen.

Stadt Braunschweig
Fachbereich Finanzen
Abteilung Steuern
Dankwardstraße 2
38100 Braunschweig

Buchstaben A, B, C, D, U:
Frau Vater
Raum Z 1.06
Raum Z 1.06
Telefon: 0531 4702330
E-Mail: katja.vater@braunschweig.de

Buchstaben E, F, G, N, O:
Frau Schönke
Raum Z 1.02
Telefon: 0531 4702333
E-Mail: christina.schoenke@braunschweig.de

Buchstaben H, I, M, X, Y
Frau Quensen
Telefon: 0531 4702336
E-Mail: ina.quensen@braunschweig.de

Buchstaben J, K, T, W, Z:
Frau Ludwig
Raum Z 1.05
Telefon: 0531 4702551
E-Mail: marlene.ludwig@braunschweig.de

Buchstaben L, S:
Herr Heinrichs
Raum Z 1.04
Telefon: 0531 4702340
E-Mail: bodo.heinrichs@braunschweig.de

Buchstaben P, Q, R, V:
Frau Falk
Raum Z 1.03
Telefon: 0531 4702552
E-Mail: claudia.falk@braunschweig.de

Die Anmeldung des Hundes kann persönlich oder elektronisch mit dem Formular für die Hundeanmeldung (https://formular-server.de/BS_FS/findform?shortname=Hundeanmeldung&formtecid=2&areashortname=BS) durchgeführt werden.

Befreiung von der Hundesteuer

Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Braunschweig aufhalten, sind von der Bezahlung der Hundesteuer befreit, wenn für den Hund in einer anderen deutschen Gemeinde Hundesteuer bezahlt wird.

Auf Antrag kann eine Befreiung von der Hundesteuer für nachfolgende Hunde gewährt werden:

  • Diensthunde, deren Kosten für den Unterhalt aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten
  • Gebrauchshunde für die Bewachung von Herden
  • Rettungshunde, Suchhunde und Spürhunde, die von anerkannten Zivilschutzeinheiten oder Sanitätseinheiten eingesetzt werden
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in wissenschaftlichen Instituten gehalten werden
  • Hunde, die in Tierschutzeinrichtungen gehalten werden
  • Hunde, die vom Tierschutz Braunschweig mit Pflegeverträgen außerhalb des Tierheims Braunschweig gehalten werden
  • Assistenzhunde, die zur Hilfeleistung von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ gehalten werden. Zusätzlich muss ein amtsärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Hunde, die sich mindestens drei Monate im Tierheim Braunschweig aufgehalten haben, sind nach der Adoption 12 Monate lang von der Entrichtung der Hundesteuer befreit

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