Was kostet die Hundesteuer in Mönchengladbach? Für einen Hund sind jährlich 138 Euro Hundesteuer zu bezahlen. Werden zwei Hunde gehalten, müssen pro Hund 165,60 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Die Haltung von drei oder mehr Hunden kosten pro Hund 207 Euro.
Für gefährliche Hunde schreibt Mönchengladbach eine höhere Hundesteuer vor. Ein gefährlicher Hund kostet 720 Euro jährlich. Für zwei gefährliche Hunde sind pro Hund 960 Euro zu bezahlen. Hält eine Person drei oder mehr gefährliche Hunde steigt der Betrag der Hundesteuer auf 1152 Euro pro Hund.
Die Hundesteuer muss immer bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres bezahlt werden.
Wer muss die Hundesteuer in Mönchengladbach bezahlen?
Hundehalter, die im Stadtgebiet von Mönchengladbach einen Hund aus persönlichen Gründen halten, müssen die Hundesteuer bezahlen.
Wird ein Hund länger als acht Wochen zur Pflege oder in Verwahrung genommen, muss der Verwahrer Hundesteuer bezahlten. In den ersten beiden Monaten muss keine Hundesteuer bezahlt werden, wenn der Hund bereits in einer anderen deutschen Stadt besteuert wird.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund, gilt jede Person als Schuldner für die Hundesteuer.
Kosten der Hundesteuer in Mönchengladbach
Anzahl der Hunde | Hundesteuer in Mönchengladbach je Hund und Jahr |
---|---|
ein Hund | 138 Euro |
ab zwei Hunden | 165,60 Euro |
ab drei Hunden | 207 Euro |
ein Kampfhund | 720 Euro |
ab zwei Kampfhunden | 960 Euro |
ab drei Kampfhunden | 1152 Euro |
Die Hundesteuer muss für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bezahlt werden. Der gesamte Jahresbetrag muss von dem Hundehalter bis zu 15. Februar überwiesen werden.
Ermäßigungen der Kosten
Eine allgemeine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent wird für folgende Hunde gewährt:
- Hunde, die bewohnte Gebäude bewachen, die von dem nächsten bewohnten Haus mindestens 200 Meter entfernt sind
- Hunde, die bei der Jagd eingesetzt werden. Die Hunde müssen eine Jagdprüfung erfolgreich ablegen.
- Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen, die von dem nächsten bewohnten Ort mindestens 400 Meter entfernt sind
- Hunde, deren Halter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Der Leistungsbescheid oder der Mönchengladbach-Ausweis muss der Behörde mit dem Antrag vorgelegt werden
Für Kampfhunde und gefährliche Hunde wird eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht genehmigt.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Mönchengladbach
Gemäß § 3 Absatz 3 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird bei folgenden Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Kreuzungen
Der Hundehalter kann durch einen Wesenstest nachweisen, dass von seinem Hund keine Gefahr für andere Menschen und Tiere ausgeht.
Nach § 10 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gelten folgende Hunderassen immer als gefährlich:
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen
Hundehaftpflichtversicherung in Mönchengladbach
Die Hundehaftpflichtversicherung ist nur bei der Haltung von gefährlichen Hunden und Kampfhunden gesetzlich vorgeschrieben. Jede Versicherung muss Personenschäden mit mindestens 500 000 Euro decken.
Für Sachschäden muss eine Mindestversicherungssummer von 250 000 Euro nachgewiesen werden.
Anmeldung eines Hundes in Mönchengladbach
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Frist von vier Wochen in Mönchengladbach anzumelden.
Die Anmeldung muss immer schriftlich erfolgen.
Amt Mönchengladbach
Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 25-52239
Fax: 02161 25-52209
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de
Öffnungszeiten:
Montag 07:45 – 12:30 Uhr
Dienstag 07:45 – 12:30 Uhr
Mittwoch 07:45 – 12:30 Uhr
Donnerstag 07:45 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:30 Uhr
Freitag 07:45 – 12:30 Uhr
Das Formular für die Hundeanmeldung steht auf folgender Seite unter der Rubrik Formulare zur Verfügung:
https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1081/show
Die Anmeldung des Hundes kann auch online über das Service-Portal der Stadt Mönchengladbach durchgeführt werden. Infos zur Hundesteuer in der Nachbarstadt Bergisch Gladbach findest du hier.
Befreiung von der Hundesteuer
Hundehalter, die sich mit ihrem Hund für einen kürzeren Zeitraum als acht Wochen in Mönchengladbach aufhalten, müssen für den Hund keine Hundesteuer bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hundesteuer in einer anderen deutschen Gemeinde bezahlt wird.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“, „Gl“, „TBl“ oder „H“ sind von der Bezahlung der Hundesteuer befreit.
Werden Hunde zum ersten Mal aus dem Tierheim Mönchengladbach – Tierschutz Mönchengladbach e.V., Hülserkamp 74, 41065 Mönchengladbach aufgenommen, muss für zwölf Monate keine Hundesteuer bezahlt werden. Die Frist beginnt mit dem Monat, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde.
Geprüfte Rettungshunde, die im Zivilschutz und Katastrophenschutz eingesetzt werden, sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit. Das Prüfungszeugnis muss vorgelegt werden. Bei dem jährlichen Antrag ist der Einsatz des Hundes nachzuweisen.
Für gefährliche Hunde und Kampfhunde wird eine Befreiung von der Hundesteuer nicht bewilligt.
Hundesteuermarke
Mit dem Steuerbescheid wird dem Hundehalter eine Hundesteuermarke übergeben. Die Steuermarke muss sichtbar getragen werden und darf nicht durch andere Gegenstände verdeckt werden.
Geht die Hundesteuermarke verloren, muss der Hundehalter einen Antrag auf Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke stellen.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft.
- Die Anmeldung oder Abmeldung des Hundes erfolgt nicht innerhalb der Frist
- Der Hund trägt die Steuermarke nicht sichtbar
- Der Hundehalter gibt der Behörde falsche Auskünfte
- Bei der Angabe der Hunderasse werden falsche Angaben gemacht