Hundesteuer in Köln

Wie hoch ist die Hundesteuer in Köln? Die Hundesteuer in Köln kostet für jeden Hund 156 Euro. Die Hundesteuer wird alle sechs Monate am 1. April und 1. Oktober von der Stadt Köln vorgeschrieben. Für die Haltung von mehreren Hunden oder Kampfhunden werden keine höheren Tarife berechnet.

Für Personen mit einem geringen Einkommen wird die Hundesteuer auf einen geringeren Betrag reduziert.

Wer muss die Hundesteuer in Köln bezahlen?

Besitzt der Hundehalter eine Hauptwohnung im Sinn des Bundesmeldegesetzes, muss er für seinen Hund Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist auch dann zu bezahlen, wenn der Hundebesitzer für eine kürzere Zeit als drei Monate nicht in seiner Hauptwohnung anwesend ist.

Damit eine Steuerpflicht besteht, muss der Hundehalter seinen Hund zu privaten Zwecken in der Stadt Köln halten. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Wird ein Hund, für den bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt wird, aufgenommen, um diesen abzurichten, zu pflegen oder zu verwahren, muss der Verwahrer für den Hund keine Hundesteuer bezahlen.

Der Zeitraum der Pflege des Hundes darf drei Monate nicht überschreiten.

Kosten der Hundesteuer in Köln

Für jeden Hund sind in Köln 156 Euro Hundesteuer zu bezahlen. Hält jemand mehrere Hunde in seiner Wohnung, erhöht sich die Hundesteuer für den zweiten Hund nicht.

Auch für Kampfhunde und Listenhunde ist keine höhere Hundesteuer zu bezahlen. Der halbe Jahresbetrag der Hundesteuer ist immer am 1. April und am 1. Oktober von dem Halter des Hundes zu bezahlen.

Wird die Hundehaltung innerhalb eines Jahres beendet, muss nur für die Monate Hundesteuer bezahlt werden, an denen der Hund gehalten wurde. Welpen, die von einer in Köln gemeldeten Hündin geboren wurden, sind erst mit dem sechsten Lebensmonat steuerpflichtig.

Ermäßigungen der Kosten

Erhält jemand Hilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, kann er einen Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer stellen.

Die Hundesteuer wird von der Stadt Köln dann für einen Hund auf 60 Euro heruntergesetzt. Für jeden weiteren Hund ist die normale Hundesteuer in Höhe von 156 Euro zu bezahlen.

Der Antrag auf eine Ermäßigung der Hundesteuer muss innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme des Hundes gestellt werden.

Bei einem späteren Einlangen des Antrags kann die Ermäßigung von der Hundesteuer erst mit dem nächsten Monat bewilligt werden.

Ein Wegfall der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Hundesteuer muss innerhalb von vier Wochen der Stadt Köln gemeldet werden.

Ab dem folgenden Monat muss dann der Hundehalter die Hundesteuer wieder in der vollen Höhe bezahlen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Köln

In Nordrhein-Westfalen wird zwischen im Einzelfall gefährlichen Hunden (§ 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen), bestimmten gefährlichen Hunderassen (§ 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) und großen Hunden (§ 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) unterschieden.

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind:

  • Hunde, die gezüchtet, gekreuzt oder ausgebildet wurden, um eine stärkere Aggressivität zu besitzen
  • Schutzhunde und Hunde mit einer Ausbildung auf Zivilschärfe
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, obwohl sie sich nicht verteidigen mussten
  • Hunde, die Menschen in drohender Weise anspringen
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen und reißen

Einige Hunderassen werden nach § 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen als im Einzelfall gefährlich beurteilt:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Kann bei Mischlingen das äußere Erscheinungsbild des Hundes nicht deutlich identifiziert werden und besteht der Verdacht, dass es sich um eine Kreuzung dieser Hunderassen handelt, muss der Hundebesitzer mit einem Gutachten die Rassenzusammensetzung seines Hundes nachweisen.

Bei einer Untersuchung des Hundes und einem Wesenstest durch einen Amtstierarzt wird die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt.

Zu den gefährlichen Hunderassen gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Zu den großen Hunden gehören alle Hund, die mehr als 20 Kilogramm schwer sind und eine Schulterhohe von mindestens 40 Zentimeter aufweisen.

Hundehaftpflichtversicherung in Köln

In Köln wird der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfohlen, aber nicht für alle Hunde vorgeschrieben.

Für Hunde, die nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden, große Hunde oder Listenhunde besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für die Deckung von Personenschäden müssen in der Versicherungspolice mindestens 500 000 Euro vorgesehen sein. Für Sachschäden wird eine Mindestversicherungssummer von 250 000 Euro vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Köln

Ein Hund muss in der Stadt Köln innerhalb von vier Wochen angemeldet werden. Der Hundehalter kann die Anmeldung seines Hundes online oder schriftlich mit einem Download-Formular per Fax oder Post durchführen.

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln

Telefon: 0221 / 221-21760
Telefax: 0221 / 221-25130

Das Formular für die Anmeldung des Hundes kann hier heruntergeladen werden.

Hunde, die sich kürzer als drei Monate in der Stadt Köln aufhalten, müssen nicht angemeldet werden, wenn sie bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland gemeldet sind.

Befreiung von der Hundesteuer

Liegen Voraussetzungen nach § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Köln vor, kann der Hundehalter einen Antrag auf die Befreiung von der Hundesteuer stellen.

Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes gestellt werden. Für diese Hunde wird eine Befreiung von der Hundesteuer bewilligt:

  • Hunde, die für die Hilfe von schwerbehinderten Personen gehalten werden. Es muss eine Behinderung von 100 Prozent vorliegen. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen.
  • Hunde, die als Rettungshunde von einer im örtlichen Katastrophenschutz tätigen Organisation gehalten werden.

Hunde von schwer behinderten Personen müssen eine Ausbildung besitzen, um die Behinderung mildern zu können.

Rettungshunde müssen eine Ausbildung und Prüfung zum Rettungshund absolvieren. Der Einsatz muss mindestens ein Mal im Jahr erfolgen und muss der Stadt Köln schriftlich nachgewiesen werden.

Die Befreiung von der Hundesteuer gilt nur für den Halter des Hundes, der den Antrag gestellt hat. Ein Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung von der Hundesteuer muss der Stadt Köln innerhalb von vier Wochen gemeldet werden.

Hundemarken

Mit dem Steuerbescheid für die Hundesteuer erhält der Hund eine Steuermarke, die deutlich sichtbar getragen werden muss. Auf Verlangen der Behörde ist die gültige Hundemarke vom Hundehalter vorzuzeigen. Geht die Hundemarke verloren, kann der Hundehalter einen schriftlichen Antrag für eine neue Hundemarke stellen

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