Wie hoch ist die Hundesteuer in Gütersloh? Die Hundesteuer kostet in Gütersloh für einen Hund 70 Euro, bei zwei Hunden pro Hund 90 Euro und ab drei Hunden pro Hund 110 Euro. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde zahlen Hundehalter die höheren Tarife.
Wer muss in Gütersloh eine Hundesteuer bezahlen?
Grundsätzlich gilt die Steuer für alle Hundehalter, welche im eigenen Interesse oder Interesse von Familienmitgliedern einen Hund besitzen. In Gütersloh muss der Hund bereits nach maximal 2 Wochen bei der Stadt angemeldet werden.
Kommt ein Hund neu zur Welt, hat man noch etwas mehr Zeit. Hier muss die Anmeldung erst nach 3 Monaten gemacht werden. Auch hier gilt wieder eine Anmeldefrist von 2 Wochen. Das heisst, Welpen müssen im vierten Monat angemeldet werden.
Kosten der Hundesteuer in Gütersloh
Die Kosten und Gebühren sind in Gütersloh abhängig davon, wie viele Hunde ein Hundehalter besitzt und ob die Hunderasse in die Kategorie der gefährlichen Hunde (gemäss dem Landeshundegesetz) gehört.
Die ausführliche Liste der Kampfhunde und gefährlichen Hunde findest du weiter unten.
Die Kosten und Gebühren der Hundesteuer können in folgender Tabelle dargestellt werden:
Anzahl Hunde | Kosten in Gütersloh (pro Hund) |
---|---|
Erster Hund | 70 Euro pro Jahr |
Zwei Hunde | 90 Euro pro Jahr |
Ab drei Hunden | 110 Euro pro Jahr |
Sofern die Hunderasse in die Kategorie der gefährlichen Hunde (Kampfhunde) gehört, gelten deutlich höhere Tarife. Sofern diese Hunde aber eine Verhaltensprüfung abgelegt haben, werden die Steuern auf 280 Euro reduziert:
Anzahl gefährlicher Hunde | Kosten in Gütersloh (pro Hund) |
---|---|
Erster Hund | 540 Euro pro Jahr |
Zwei Hunde | 640 Euro pro Jahr |
Ab drei Hunden | 740 Euro pro Jahr |
Die Kosten fallen in Gütersloh quartalsweise an und zwar jeweils am 15. Februar des Jahres, denn am 15. Mai, 15. August und am 15. November des Jahres.
Ermäßigungen der Kosten
Eine Ermäßigung der Hundesteuer muss jeweils im Bürgerbüro Gütersloh beantragt werden. Diese werden in der Regel nur gewährt, wenn der Hund ein Gebäude oder ein landwirtschaftliches Anwesen bewacht oder wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass er ein tiefes Einkommen hat.
Als tiefe Einkommen gelten Hundehalter, welche Hartz IV Empfänger sind, oder ein damit vergleichbares Einkommen haben.
Kosten in anderen Kommunen im Kreis Gütersloh
Untenstehende Tabelle zeigt die Kosten in den anderen Kommunen. Wobei es natürlich etwas fraglich ist, ob man dafür extra umziehen möchte.
Kommune | 1 Hund * | 2 Hunde * | Ab 3 Hunde * |
---|---|---|---|
Rietberg | 48 Euro | 72 Euro | 96 Euro |
Schloß Holte-Stukenbrock | 50 Euro | 70 Euro | 90 Euro |
Rheda-Wiedenbrück | 55 Euro | 61 Euro | 67 Euro |
Versmold | 54 Euro | 66 Euro | 78 Euro |
Borgholzhausen | 55 Euro | 67 Euro | 79 Euro |
Herzebrock | 54 Euro | 66 Euro | 78 Euro |
Borgholzhausen | 55 Euro | 67 Euro | 79 Euro |
Clarholz | 60 Euro | 72 Euro | 84 Euro |
Steinhagen | 60 Euro | 60 Euro | 60 Euro |
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Gütersloh
Gütersloh liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, womit das Landeshundegesetz (LHundeG NRW) zur Anwendung kommt. Dieses legt in Artikel 3 und Artikel 10 fest, welche Hunde als gefährlich und welche als Kampfhunde gelten:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterier
- Sowie Kreuzungen der genannten Hunderassen
zudem gelten auch für folgende Rassen die höheren Gebühren:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Sowie Kreuzungen der genannten Hunderassen
Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung als Pflicht
Sofern die Hunderasse obenstehend oder im Landeshundegesetz genannt wird, besteht für den Hundehalter die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Diese muss die Schäden abdecken, welche durch den Hund verursacht werden.
Als Mindestversicherungssumme für Personenschäden gilt in Gütersloh und Nordrhein-Westfalen 500’000 Euro und für sonstige Schäden 250’000 Euro.
Die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gilt im übrigen auch für große Hunde (40cm Widerristhöhe oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm).
Anmeldung des Hundes
Die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer erfolgt online hier auf der offiziellen Seite von Gütersloh. Bei Fragen zur Anmeldung wendet man sich am besten direkt an das Bürgerbüro der Stadt:
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 / 82-228 -2 /-3
Fax: 05241 / 82-3332
E-Mail: buergerbuero@guetersloh.de
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich empfehlen, den Hund auch entsprechend anzumelden. Wer die Anmeldung nämlich verpasst, muss mit Bußgeldern und natürlich rückwirkenden Hundesteuern rechnen.
Die Hundesteuer in Gütersloh im Vergleich
In der Nähe von Gütersloh liegen die Städte Bielefeld, Paderborn, Münster und Osnabrück. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch die Steuer im Vergleich ist (jeweils für den 1. Hund):
Nachbarstadt | Hundesteuer für den 1. Hund |
---|---|
Bielefeld | 144 Euro |
Münster | 120 Euro |
Osnabrück | 120 Euro |
Paderborn | 72 Euro |
Gütersloh | 70 Euro |
Befreiung der Hundesteuer in Gütersloh
In wenigen Ausnahmen können Hundehalter auch von der Hundesteuer befreit werden. Unter anderem in folgenden Fällen kann ein Antrag um Befreiung von der Hundesteuer gestellt werden:
Kurzer Aufenthalt in Gütersloh
Sofern sich der Hundehalter nur kurzfristig, d.h. maximal 2 Monate, in Gütersloh aufhält und gleichzeitig den Hund bereits in einem anderen Ort versteuert. Wenn der Hund in der anderen Gemeinde als von der Hundesteuer befreit gilt, dann müssen bei einem kurzen Aufenthalt auch keine Kosten bezahlt werden.
Als Nachweis muss ein entsprechender Hundesteuerbescheid vorgewiesen werden können.
Blindenhunde und Rettungshunde sind von der Hundesteuer befreit
Auch Blindenhunde sind von der Hundesteuer in Gütersloh befreit. Dies muss mit einem Schwerbehindertenausweis der Kategorien B, BL, aG oder H nachgewiesen werden.
Das gleiche gilt für Rettungshunde, sofern diese ausgebildet und zusätzlich geprüft wurden.
Gewerbliche Hundezucht in Gütersloh
Sofern gewerblich Hunde gezüchtet werden und dafür auch entsprechend eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist, ist ebenfalls keine Hundesteuer fällig.