Hundesteuer in Bielefeld

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bielefeld? In Bielefeld kostet ein Hund 144 Euro Hundesteuer. Bei der Haltung von zwei Hunden müssen für jeden Hund 156 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Werden drei oder mehr Hunde gehalten, muss der Hundebesitzer für jeden Hund 168 Euro Hundesteuer bezahlen. Eine höhere Steuer für Listenhunde wird nicht eingehoben.

Die Hundesteuer muss vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, den gesamten Betrag im Voraus zu bezahlen. Für die jährliche Bezahlung muss ein Antrag gestellt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Bielefeld bezahlen?

Hundehalter müssen für jeden Hund, der in Bielefeld an dem Hauptwohnsitz gehalten wird, Hundesteuer bezahlen.

Wird ein zugelaufener Hund in den Haushalt aufgenommen, muss dieser innerhalb von zwei Wochen wieder abgegeben werden. Bleibt der Hund über einen längeren Zeitraum bei dem Hundehalter, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Damit für Pflegehunde oder Hunde, die zur Ausbildung aufgenommen wurden, keine Hundesteuer bezahlt werden muss, darf der Zeitraum zwei Monate nicht überschreiten. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung nachzuweisen, dass für den Hund bereits in einer anderen deutschen Gemeinde Hundesteuer bezahlt wird.

Befinden sich in einem Haushalt mehrere Haushaltsangehörige, werden diese von der Stadt Bielefeld als Gesamtschuldner für die Hundesteuer angesehen. Verlegt ein Hundehalter seinen Hauptwohnsitz nach Köln, muss ab dem auf den Umzug folgenden Monat Hundesteuer bezahlt werden.

Kosten der Hundesteuer in Bielefeld

Anzahl der HundeJährliche Kosten der Hundesteuer in Bielefeld pro Hund
ein Hund144 Euro
ab zwei Hunden156 Euro für jeden Hund
ab drei Hunden168 Euro für jeden Hund
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Bielefeld

Die Hundesteuer ist jedes Jahr in vier Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu bezahlen. Stellt der Hundehalter einen Antrag, kann er die Hundesteuer jährlich im Voraus bezahlen.

Bei bestimmten Voraussetzungen können Hundebesitzer eine Ermäßigung der Hundesteuer oder eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen. Für Hunde, die in Bielefeld geboren wurden, muss erst mit der Vollendung des dritten Lebensmonats Hundesteuer bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Wird ein Hund von jemandem gehalten, der für seinen Lebensunterhalt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil oder nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Teil bezieht, kann die Hundesteuer nach einem Antrag des Hundebesitzers auf ein Viertel des ursprünglichen Betrages verringert werden.

Die Ermäßigung der Hundesteuer ist nur für einen Hund pro Haushalt möglich.

Ein Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen oder dem Bürgeramt gemeldet werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Bielefeld

Im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird geregelt, welche Hunde als gefährlich oder als Kampfhunde gelten.

Nach § 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zählen folgende Hunde und Hunderassen zu den im Einzelfall gefährlichen Hunden:

  • Hunde mit einer Ausbildung als Schutzhund oder auf Zivilschärfe
  • Hunde, die von Geburt an oder durch ihre Ausbildung eine erhöhte Aggressivität zeigen
  • Hunde, die Menschen gebissen haben, obwohl keine Verteidigung notwendig war
  • Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen
  • Hunde, die andere Hunde gebissen haben, ohne dass vorher ein Angriff erfolgt ist
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere beißen und reißen
  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Die Gefährlichkeit wird durch den Amtstierarzt bei einem Wesenstest festgestellt.

Nach § 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zählen Hunde folgender Hunderassen immer zu gefährlichen Hunden. Sie gelten als Kampfhunde.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Für die Haltung von großen Hunden mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern und einem Gewicht von über 20 Kilogramm ist nach § 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls eine Haltungsbewilligung vorgeschrieben.

Hundehaftpflichtversicherung in Bielefeld

In Bielefeld ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde, Listenhunde, Kampfhunde und große Hunde vorgeschrieben. Die Versicherungspolice muss dem Antrag auf Haltungsbewilligung gemeinsam mit dem Sachkundenachweis vorgelegt werden.

Gemäß § 5 Absatz 5 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt die Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500 000 Euro. Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro versichert sein.

Anmeldung des Hundes in Bielefeld

Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden.

Amt für Finanzen
Hundesteuer
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon +49 521 51-2329
+49 521 51-2173
E-Mail: amt200@bielefeld.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do zusätzlich 14.30-18 Uhr

BürgerServicCenter
Tel. +49 521 51-0
E-Mail: posteingang@bielefeld.de
Tel. Erreichbarkeit: Mo-Fr 7.30-18 Uhr

Die Anmeldung kann schriftlich oder online über folgenden Link durchgeführt werden:
https://www.bielefeld.de/node/5873

Befreiung von der Hundesteuer

Folgende Hunde sind von der Bezahlung der Hundesteuer befreit:

  • Hunde, die kürzer als zwei Monate in Bielefeld leben und in einer anderen Gemeinde steuerpflichtig sind
  • Hunde, die von hilflosen Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „H“ oder „GL“ gehalten werden
  • ausgebildete und geprüfte Rettungshunde

Für Rettungshunde muss eine Bestätigung des Feuerwehramtes vorgelegt werden, die nachweist, dass der Hund für den Katastrophenschutz zur Verfügung steht.

Die Prüfungszeugnisse und die Bestätigung müssen jedes Jahr neu der Behörde vorgelegt werden. Fallen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Hundesteuer weg, muss der Hundehalter das schriftlich innerhalb von zwei Wochen dem Amt melden.

Hundemarke

Jeder Hund erhält eine Steuermarke, die er außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar tragen muss. Bei Verlust der Hundemarke kann der Hundehalter eine neue Marke beantragen. Für die neue Steuermarke wird von der Stadt Bielefeld eine Verwaltungsgebühr eingehoben

Schreibe einen Kommentar