Hundesteuer in Berlin

Was kostet die Hundesteuer in Berlin? Die Hundesteuer für den ersten Hund beträgt in Berlin 120 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund muss der Hundehalter 180 Hundesteuer jährlich bezahlen. Die Bezahlung der Hundesteuer erfolgt als Jahresbetrag.

Eine vierteljährliche Bezahlung am 05.03., 05.06., 05.09. und 05.12. ist möglich. Die wichtigsten Informationen zur Steuer haben wir für dich in diesem Beitrag zusammengefasst.

Wer muss die Hundesteuer in Berlin bezahlen?

Gemäß § 2 Hundesteuergesetz Berlin ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat, zur Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Für alle Hunde, die für private Zwecke in Berlin in einem Haushalt gehalten werden, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Kosten der Hundesteuer in Berlin

Anzahl der Hundejährliche Kosten der Hundesteuer in Berlin pro Hund
ein Hund120 Euro
jeder weitere Hund180 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Berlin

Die Hundesteuer ist als Jahresbetrag im Voraus zu bezahlen. Der Einzug über ein Lastschriftmandat ist möglich.

Im Berliner Hundesteuergesetz sind keine Vergünstigungen der Hundesteuer für Hartz IV Empfänger berücksichtigt. Ein Erlass der Hundesteuer kann nur erfolgen, wenn die Bezahlung der Hundesteuer zu der wirtschaftlichen Vernichtung des Hundehalters führen würde.

Die Beurteilung des formlosen Antrags erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt. Für Kampfhunde ist in Berlin keine erhöhte Hundesteuer vorgesehen.

Ermäßigungen der Kosten

Ermäßigungen der Hundesteuer in Berlin sind nicht vorgesehen. Personen mit geringem Einkommen können jedoch einen formlosen Antrag stellen, über den das Finanzamt nach Ermessen entscheidet.

Wird eine Ermäßigung der Hundesteuer bewilligt, ist diese Ermäßigung nur für den Antragsteller gültig.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Berlin

Hunde werden in Berlin anhand folgender Merkmale als Kampfhunde eingestuft:

  • Abstammung und Rassemerkmale
  • Ausbildung
  • Abrichten
  • Fehlen einer Erziehung

Kampfhunde besitzen eine erhöhte Kampfbereitschaft und weisen eine hohe Angriffslust und Schärfe auf.

Folgende Hunderassen werden als gefährlich eingestuft:

  • Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier

Weiters gelten als gefährlich:

  • Hunde, die Menschen anspringen
  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die andere Tiere hetzen und reißen

Für das Halten von gefährlichen Hunden ist eine Erlaubnis der Stadt Berlin notwendig. Für die Bewilligung der Haltung eines gefährlichen Hundes muss ein Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Das Halten eines Kampfhundes führt aber zu keiner höheren Hundesteuer.

Hundehaftpflichtversicherung in Berlin

In Berlin sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Anmeldung des Hundes in Berlin

Die Haltung eines Hundes muss innerhalb von vier Wochen von dem Hundehalter beim Finanzamt gemeldet werden. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

Die Zuständigkeit für die Anmeldung des Hundes liegt beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt.

Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin

Für die Anmeldung des Hundes muss folgendes Formular ausgefüllt werden

Befreiung von der Hundesteuer

Um eine Bewilligung für die Befreiung von der Hundesteuer zu erhalten, muss der Hundehalter einen Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Die Befreiung von der Hundesteuer wird bewilligt für:

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die für den Schutz oder für die Hilfe von blinden, tauben oder hilflosen Personen eingesetzt werden
  • Hunde, die als Rettungshunde, Sanitätshunde oder Blindenhunde ausgebildet werden
  • Hunde, die die Prüfung für Sanitätshunde oder Rettungshunde absolviert haben und für den Zivilschutz der Bevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die aus Tierheimen, Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes aufgenommen wurden, sind zwölf Monate lang von der Hundesteuer befreit
  • Hunde, deren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird
  • Hunde, die von nicht natürlichen Personen wie Vereinen gehalten werden
  • Hunde, die für die gewerbliche Hundezucht eingesetzt werden. Bei den Kosten der Hundehaltung handelt es sich in diesem Fall um Betriebsausgaben

Hundesteuermarke

Der Hund ist verpflichtet, die Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar am Halsband zu tragen. Geht die Hundesteuermarke verloren, muss die neue Steuermarke persönlich beim Finanzamt abgeholt werden.

Wird die Hundehaltung beendet, muss die gültige Steuermarke an das Finanzamt zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet.

  • Der Hund trägt kein Halsband
  • Der Hund ist unbeaufsichtigt
  • Eine Person ist zur Beaufsichtigung des Hundes nicht geeignet
  • Es besteht keine Hundehaftpflichtversicherung
  • Der Hund ist nicht mit einem Chip gekennzeichnet
  • Der Hund wird nicht an der Leine geführt
  • Der Hund trägt keine Steuermarke
  • Der Behörde werden falsche Auskünfte erteilt

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