Hundesteuer in München

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in München? Für jeden Hund, der in München privat gehalten wird, ist eine Hundesteuer in der Höhe von 100 Euro zu bezahlen. Für einen Kampfhund muss der Hundebesitzer pro Jahr 800 Euro an Hundesteuer bezahlen.

Die Bezahlung der Hundesteuer muss jährlich immer bis zum 15. Januar erfolgen.

Wer muss die Hundesteuer in München bezahlen?

In München sind natürliche Personen, juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Der Hundehalter wird von der Stadt München immer als Steuerschuldner angesehen. Als Hundehalter gilt dabei, wer einen Hund in seinen Haushalt oder in eine häusliche Gemeinschaft aufgenommen hat.

Wird ein zugelaufener Hund nicht innerhalb von zwei Wochen bei dem Kreisverwaltungsreferat der Stadt München gemeldet oder beim Tierschutzverein München abgegeben, gilt er als in den Haushalt aufgenommen. Der Halter ist zu der Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Als Hundehalter gelten auch Personen, die einen Hund nur zum Anlernen halten. Handelt es sich bei dem Hundehalter und dem Hundebesitzer um zwei verschiedene Personen, muss auch der Hundebesitzer Hundesteuer bezahlen.

Kosten für die Hundesteuer in München

Anzahl der HundeKosten der Hundesteuer pro Jahr in München
jeder Hund100 Euro
jeder Kampfhund800 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in München

Der Hundehalter muss die Hundesteuer als Jahresbetrag im Voraus bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres bezahlen. Bei neu aufgenommenen Hunden muss der Hundehalter die Hundesteuer einen Monat nach dem Erhalt des Hundesteuerbescheides bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Ermäßigungen von der Hundesteuer sind in München nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann bei wirtschaftlichen Notlagen eine Befreiung von der Bezahlung der Hundesteuer beantragt werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in München

Gemäß § 1 Absatz 1 Hundesteuersatzung der Stadt München wir bei folgenden Hunderassen die Eigenschaft als Kampfhund immer angenommen:

  • Pitbull
  • Ban Dog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Bei den folgenden Hunderassen wird gemäß § 1 Absatz 2 Hundesteuersatzung München die Eigenschaft als Kampfhund nur vermutet:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Der Hundehalter kann nachweisen, dass bei seinem Hund eine gesteigerte Aggressivität nicht vorliegt. Nach § 1 Absatz 3 gilt ein Hund auch dann als gefährlich, wenn seine Aggressionsbereitschaft durch die Ausbildung gesteigert wird.

Hundehaftpflichtversicherung in München

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in München nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Verordnung zum Halten von Hunden in der Stadt München ist auch für Kampfhunde der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in München

Wird ein Hund in München in einen Haushalt aufgenommen, muss der Hundehalter den Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich oder online durchgeführt werden.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnung-, Hundesteuer
Herzog-Wilhelm-Straße 11
80331 München
Telefon: 089 233-28118
Fax: 089 233-20356
E-Mail: hundesteuer.ska@muenchen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Das Formular zur Anmeldung zur Hundesteuer ist unter folgendem Link unter Formulare und Downloads zu finden.

Befreiung von der Hundesteuer

Für die folgenden Hunde kann eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt werden:

  • Hunde, die in Tierasylen untergebracht sind
  • Hunde, die von blinden, tauben, schwerhörigen oder hilflosen Personen gehalten werden. Der Nachweis für die Unentbehrlichkeit des Hundes muss dem Antrag beigelegt werden
  • Hunde verbündeter Streitkräfte
  • Hunde von diplomatischen Vertretungen
  • Hunde, die aus dem Münchner Tierheim übernommen wurden, sind ein Jahr lang von der Bezahlung der Hundesteuer befreit
  • Hunde, mit denen der Hundehalter eine Prüfung für den Hundeführschein abgelegt hat, sind im folgenden Jahr von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Die Prüfungsunterlagen müssen dem Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer beigelegt werden

Die letzten beiden Punkte gelten nicht für Kampfhunde nach § 1 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt München.

Hundesteuerkennzeichen

Jeder Hundehalter erhält mit dem Bescheid für die Hundesteuer ein Hundesteuerkennzeichen für seinen Hund. Der Hund muss das Kennzeichen außerhalb der Wohnung sichtbar tragen.

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