Hundesteuer in Frankfurt am Main

Was kostet die Hundesteuer in Frankfurt am Main? In Frankfurt am Main müssen für jeden Hund jährlich 102 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Für gefährliche Hunde muss der Hundehalter 900 Euro Hundesteuer pro Jahr bezahlen. Die Hundesteuer ist jährlich immer bis zum 15. Januar zu bezahlen.

Nach einem Antrag des Hundehalters wird auch eine vierteljährliche Bezahlung der Hundesteuer bewilligt. Die wichtigsten Infos zur Steuer haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst:

Wer muss die Hundesteuer in Frankfurt am Main bezahlen?

Jeder Hundehalter mit einem Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main ist dazu verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt immer mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde.

Hundehalter, deren Hündin Welpen geboren hat, müssen für die jungen Hunde ab dem dritten Lebensmonat Hundesteuer bezahlen.

Wird ein Hund länger als zwei Monate zur Ausbildung oder zur Pflege in einem Haushalt gehalten, besteht ab dem dritten Monat eine Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer. Für die ersten beiden Monate muss für den Hund keine Steuer bezahlt werden, wenn diese bereits in einer anderen deutschen Gemeinde bezahlt wird.

Leben in einem Haushalt mehrere Personen, die den Hund gemeinsam halten, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Kosten der Hundesteuer in Frankfurt am Main

Anzahl der HundeKosten in Frankfurt am Main pro Hund und Jahr
jeder Hund102 Euro
jeder gefährliche Hund900 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Frankfurt am Main

Die Hundesteuer muss immer bis zum 15. Januar für das gesamte Jahr bezahlt werden. Der Hundehalter kann einen Antrag auf eine vierteljährliche Zahlweise stellen. In diesem Fall ist die Hundesteuer am 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10 von dem Hundehalter zu bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

In besonderen Einzelfällen kann das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main eine Ermäßigung der Hundesteuer bewilligen, um soziale Härten zu vermeiden.

Hunde, die gemäß § 5 Absatz 4 und 5 der Hundesteuersatzung Frankfurt am Main als dauerhaft gefährlich eingestuft werden, können eine Begleithundeprüfung oder eine vom Verein Deutscher Hund als gleichwertig anerkannte Prüfung ablegen. Wird das Prüfungszeugnis vom Hundehalter vorgelegt, wird die Hundesteuer auf 225 Euro pro Jahr ermäßigt.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Frankfurt am Main

Gemäß § 2 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden gelten alle Hunde, die durch Zucht, Abrichtung oder Haltung eine Aggressionsbereitschaft, die über das natürliche Maß hinausgeht, entwickelt haben, als gefährliche Hunde.

Bei den folgenden Rassen wird außer dem eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pitbull Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Weiters gelten nach § 2 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden als gefährlich:

  • Hunde, die einen Menschen gebissen oder drohend angesprungen haben
  • Hunde, die andere Tiere gebissen haben
  • Hunde, die unkontrolliert Tiere hetzen und reißen
  • Hunde, deren Verhalten annehmen lässt, dass sie Menschen oder Tiere ohne Anlass beißen

Hundehaftpflichtversicherung in Frankfurt am Main

Nach § 71 a Gefahrenabwehrverordnungen Hunde müssen Hundehalter, die einen gefährlichen Hund halten, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 500 000 Euro zur Deckung von Schäden, die dritten Personen durch den Hund zugefügt werden, enthalten. Für nicht als gefährlich eingestufte Hunde ist die Hundehaftpflichtversicherung in Frankfurt am Main nur empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Frankfurt am Main

Der Hundehalter muss seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt anmelden.

Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich beim Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main erfolgen.

Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main
Paulsplatz 9
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 41133
Fax: +49 69 212 31976
E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Mo – Do
07:30 – 16:00 Uhr
Fr
07:30 – 13:00 Uhr

Für die Anmeldung ist folgendes Formular zu verwenden:
https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/kassen–und-steueramt/hundeanmeldung

Befreiung von der Hundesteuer

Lebt ein Hundehalter in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen, kann auf Antrag eine Befreiung von der Hundesteuer bewilligt werden.

Das Einkommen darf bei einzelnen Personen das 1,5fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigen. Bei Ehepartnern darf das Einkommen nicht den Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige übersteigen.

Wird ein Hund für den Schutz von blinden, tauben oder hilflosen Personen verwendet, kann eine Befreiung von der Hundesteuer bewilligt werden. Die Personen müssen Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ sein.

Weiters kann das Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main die Hundesteuer in Einzelfällen erlassen, wenn eine unverhältnismäßige soziale Härte besteht. Die Befreiung von der Hundesteuer ist nur für einen Hund möglich. Gefährliche Hunde können jedoch nicht von der Hundesteuer befreit werden.

Hundesteuermarken

Mit der Anmeldung wird dem Hundebesitzer eine Hundesteuermarke für den Hund übergeben. Die Hundesteuermarke ist fünf Jahre lang gültig. Der Hund muss die Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar tragen.

Mit Beendigung der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Stadt Frankfurt am Main zurückgegeben werden. Bei einem Verlust der Hundesteuermarke stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Hundehalter gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzsteuermarke zur Verfügung

Schreibe einen Kommentar