Wie hoch ist die Hundesteuer in Kassel? Die Hundesteuer kostet für den ersten Hund 90 Euro, für den zweiten Hund 120 Euro und für jeden weiteren Hund 150 Euro. Die Hundesteuer ist bis 01. Juli als Jahresbetrag zu bezahlen.
Stellt der Hundehalter einen Antrag, wird auch eine vierteljährliche Bezahlung der Steuer in Kassel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August oder 15. November bewilligt.
Wer muss die Hundesteuer in Kassel bezahlen?
Jeder Hundehalter ist der Steuerschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer. Wer einen Hund länger als zwei Monate pflegt oder in seinen Haushalt aufnimmt, ist verpflichtet, für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.
Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten diese als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.
Kosten der Hundesteuer in Kassel
Anzahl der Hunde | jährliche Hundesteuer in Kassel je Hund |
---|---|
erster Hund | 90 Euro pro Jahr |
zweiter Hund | 120 Euro |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 150 Euro |
Die Hundesteuer muss jedes Jahr von dem Hundehalter bis zum 01. Juli bezahlt werden. Der Hundehalter kann nach der Stellung eines Antrags die Hundesteuer für jedes Jahr auch in vier Raten begleichen.
Die einzelnen Beträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August oder 15. November zu bezahlen.
Die Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer entsteht immer am Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Wirft die Hündin eines Hundehalters Welpen, muss für die Welpen ab einem Alter von drei Monaten Hundesteuer bezahlt werden.
Ermäßigungen der Kosten
Werden Hunde für die Bewachung von Gebäuden, die von dem nächsten bewohnten Haus mindestens 100 Meter entfernt sind, eingesetzt, wird auf Antrag des Hundehalters gemäß § 7 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel die Hundesteuer auf 50 Prozent des regulären Satzes verringert.
Für Schutzhunde, Sanitätshunde und Meldehunde, die eine Prüfung vor Leistungsprüfern eines Verbandes erfolgreich abgelegt haben, muss nach der Bewilligung des Antrags nur mehr die Hälfte der Hundesteuer bezahlt werden. Die Eignung und der Einsatz des Hundes müssen der Behörde jedes Jahr nachgewiesen werden.
Bewacht ein Hund ein landwirtschaftliches Anwesen, das von dem nächsten bewohnten Haus 400 Meter entfernt liegt, wird die Steuer nach einem Antrag des Hundehalters auf 20 Prozent des ursprünglichen Satzes ermäßigt.
Hundehalter, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten, müssen nach einem Antrag nur die Hälfte der ursprünglich festgesetzten Hundesteuer bezahlen.
Damit ein Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer bewilligt werden kann, muss der Hund entsprechend den Vorschriften des Tierschutzgesetzes gehalten werden.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Kassel
Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, wird im § 2 der Hundeverordnung Hessen geregelt.
Unwiderleglich wird die Gefährlichkeit bei folgenden Hunderassen vermutet:
- American Pitbull Terrier
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Bei den folgenden Hunderassen wird eine Gefährlichkeit von der Behörde nur vermutet:
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu.
Weiters werden alle Hunde als gefährlich eingestuft, die infolge von Zucht, Haltung oder Ausbildung ein erhöhtes Aggressionspotential besitzen.
Hunde, die einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben, gelten als gefährliche Hunde. Hetzen und reißen Hunde unkontrolliert Wild oder andere Tiere, werden sie ebenfalls als gefährlich eingestuft.
Bei Hunden, deren Gefährlichkeit nur vermutet wird, kann der Hundehalter durch einen Wesenstest nachweisen, dass von seinem Hund keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht.
Hundehaftpflichtversicherung in Kassel
Für als gefährlich eingestufte oder als gefährlich vermutete Tiere muss der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Police der Hundehaftpflichtversicherung ist bei dem Antrag auf die Haltung eines gefährlichen Hundes der Behörde vorzulegen.
Für Hunde, die keine Kampfhunde oder gefährlichen Hunde sind, ist der Hundehalter nicht verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Anmeldung eines Hundes in Kassel
Gemäß § 10 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel muss jeder Hundehalter seinen Hund innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Aufnahme anmelden.
Für Welpen beginnt die Anmeldefrist zu Beginn des dritten Lebensmonats. Die Anmeldung eines Hundes ist persönlich, telefonisch, schriftlich oder online möglich.
Für die Anmeldung des Hundes ist das folgende Formular zu verwenden.
Persönlichen und telefonische Anmeldung:
Kämmerei und Steuern
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Telefonnummer: 0561 / 787-2076
Fax-Nummer: 0561 / 787-2217
E-Mail-Adresse: kaemmerei-steuern@kassel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.30 Uhr
Befreiung von der Hundesteuer
Für Hunde, die aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“ in Kassel aufgenommen wurden, muss im Jahr der Aufnahme und in dem auf die Adoption folgenden Jahr keine Hundesteuer bezahlt werden.
Bei dem Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss der Tierüberlassungsvertrag in Kopie vorgelegt werden.
Hunde, die für den Schutz hilfloser, blinder oder tauber Menschen eingesetzt werden, sind nach § 6 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel von der Hundesteuer befreit.
Die Hundehalter müssen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
Folgende Hunde werden auf Antrag von der Hundesteuer befreit:
- Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
- Gebrauchshunde, die für die Bewachung von Herden eingesetzt werden
Hundesteuermarke
Jeder angemeldete Hund, der in der Stadt Kassel gehalten wird, erhält eine Hundesteuermarke. Alle fünf Jahre wird von dem Amt für Kämmerei und Steuern eine neue Hundemarke ausgegeben.
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundesteuermarke dem Hund deutlich sichtbar anzulegen. Mit dem Ende der Hundehaltung muss die Hundesteuermarke an die Behörde zurückgegeben werden. Bei Verlust wird gegen Gebühr eine Ersatzmarke ausgestellt.