Hundesteuer in Hannover

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover? Hundehalter bezahlen für die Haltung eines Hundes in Hannover 150 Euro jährlich. Jeder weitere gehaltene Hund kostet 276 Euro pro Jahr. Handelt es sich bei dem Hund um einen gefährlichen Hund, sind jedes Jahr 720 Euro Hundesteuer zu bezahlen.

Die Hundesteuer ist in vier Teilbeträgen immer zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Hannover bezahlen?

Verpflichtet zur Bezahlung der Hundesteuer ist jeder Hundehalter, der einen Hund für persönliche Zwecke in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Wird der Hund von mehreren Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten, sind alle Personen gemeinsam für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Wird ein Hund kürzer als zwei Monate zur Pflege oder zum Anlernen gehalten, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Voraussetzung für die Befreiung von der Hundesteuer ist, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert wird.

Kosten der Hundesteuer in Hannover

Anzahl der HundeKosten in Hannover pro Jahr für jeden Hund
erster Hund150 Euro
ab dem zweiten Hund276 Euro
gefährliche Hunde720 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Hannover

Die Hundesteuer muss mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde, bezahlt werden.

Wird ein Hund in Hannover geboren, besteht die Steuerpflicht ab dem Ersten des folgenden Monats, an dem der Hund ein Alter von drei Monaten erreicht hat.

Verlegt ein Hundehalter seinen Hauptwohnsitz nach Hannover, muss ab dem Ersten des folgenden Monats Hundesteuer bezahlt werden. Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Um eine unangemessene soziale Härte zu vermeiden, kann die Stadt Hannover nach eigenem Ermessen die Hundesteuer für einen Haushalt ermäßígen oder erlassen.

Die Ermäßigung der Hundesteuer ist nur für einen Hund pro Haushalt möglich. Für Kampfhunde wird eine Ermäßigung der Hundesteuer jedoch nicht bewilligt. Um die Ermäßigung der Hundesteuer in Anspruch nehmen zu können, muss der Hundehalter einen schriftlichen Antrag stellen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Hannover

Im Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden werden keine Hunderassen, die automatisch als gefährlich gelten, aufgezählt.

Nach § 7 Absatz 1 und 2 gelten folgende Hunde als gefährlich:

  • Hunde, die Menschen oder Tiere gebissen haben und besonders angriffsbereit sind
  • Hunde, die auf ein über das natürliche Maß hinausgehende Schärfe oder Kampfbereitschaft hin gezüchtet und ausgebildet wurden

Nach § 3 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover wird für folgende Hunderassen eine erhöhte Hundesteuer eingehoben:

  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes muss eine Erlaubnis bei der Ordnungsbehörde beantragt werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Hannover

Hundehalter müssen für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Nach § 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden muss die Mindestversicherung für Personenschäden bei 500 000 Euro liegen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden beträgt 250 000 Euro.

Die Diensthunde fremder Streitkräfte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Anmeldung des Hundes in Hannover

Wird ein Hund in einen Haushalt aufgenommen, muss der Halter den Hund innerhalb von einer Woche anmelden. Hunde, die in Hannover geboren wurden, müssen ab einem Alter von drei Monaten angemeldet werden.

Meldet der Hundehalter einen Hauptwohnsitz in Hannover an, muss die Anmeldung des Hundes in der ersten Woche des auf den Umzug folgenden Monats durchgeführt werden.

Hunde, die länger als zwei Monate in Verwahrung genommen werden, müssen innerhalb der ersten Woche des dritten Monats angemeldet werden.

Wird ein Hund von einem anderen Hundehalter übernommen, muss der neue Hundehalter bei der Anmeldung den Namen und die Adresse des vorherigen Besitzers, das Alter, das Anschaffungsdatum und die Chipnummer des Hundes angeben.

Besteht seitens der Behörde ein Zweifel an der Rasse des Hundes, ist der Hundehalter verpflichtet, auf seine Kosten eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Finanzen
Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer Hundesteuer

Johannssenstraße 10
30159 Hannover

Telefon: +49 511 168-47164
Fax: +49 511 168-30779
E-Mail: Hundesteuer@Hannover-Stadt.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr

Die Anmeldung des Hundes kann auch in den Bürgerämtern der Stadt Hannover durchgeführt werden.

Befreiung von der Hundesteuer

Nach § 5 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover können folgende Hunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden:

  • Gebrauchshunde von Jagdaufsehern
  • Hunde, die im Dienst von Behörden des Zolls, des Grenzschutzes und der Bundesbehörden stehen
  • Sanitätshunde, Schutzhunde oder Rettungshunde. Die Eignung des Hundes muss mit einem Prüfungszeugnis nachgewiesen werden
  • Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
  • Blindenführhunde, die von blinden Personen gehalten werden
  • Hunde, die für den Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Personen müssen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ besitzen. Ein amtsärztliches Zeugnis ist vorzulegen

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.

  • Der Hundehalter versäumt seine Meldepflichten
  • Das Wegfallen der Voraussetzung für eine Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer wird nicht gemeldet
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
  • Die Steuermarke wird vom Hundehalter der Behörde nicht vorgezeigt
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte

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