Hundesteuer in Augsburg

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Augsburg? Abhängig von der Anzahl der Hunde, die von einem Hundehalter gehalten werden, fällt in Augsburg eine unterschiedlich hohe Hundesteuer pro Hund an. Ein Hund kostet jährlich 84 Euro, jeder weitere Hund 120 Euro. Für Kampfhunde muss eine Hundesteuer in der Höhe von 840 Euro festgesetzt.

Die Hundesteuer muss bis zum 01. Februar als jährlicher Betrag bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Augsburg bezahlen?

Für jeden Hund, der über vier Monate alt ist und in Augsburg gehalten wird, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Wird ein Hund nur zur Probe oder zur Ausbildung gehalten, muss der Halter ebenso die Hundesteuer an die Stadt Augsburg bezahlen.

Werden im Privatbereich oder in einem Betrieb mehrere Hunde gehalten, gelten diese als von allen Personen als gemeinsam gehalten. Für den zweiten Hund ist der höhere Steuersatz zu entrichten.

Kosten der Hundesteuer in Augsburg?

Anzahl der HundeKosten in Augsburg für jeden Hund jährlich
der erste Hund84 Euro
ab dem zweiten Hund120 Euro
Kampfhunde840 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Augsburg

Die Hundesteuer muss jährlich mit einer Fälligkeit am 01. Februar bezahlt werden.

Ermäßigung der Kosten

Die Hundesteuer kann auf 50 Prozent gesenkt werden, wenn:

  • Hunde in Einöden oder Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen mit einem Wohngebäude, das mindestens 500 Meter von einem weiteren Wohngebäude entfernt ist. In einem Weiler dürfen nicht mehr als 300 Einwohner leben. Die Wohngebäude müssen von weiteren Wohngebäuden mindestens 500 Meter weit entfernt sein
  • Hunde, bei denen der Hundehalter dazu berechtigt ist, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II bzw. Teil XII zu beziehen
  • Jagdhunde im Sinn des Landesjagdgesetzes in Bayern
  • Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung erfolgreich bestanden haben. Die Hunde müssen für therapeutische und sozial Zwecke eingesetzt werden

Für gewerbliche Hundezüchter kann die Hundesteuer in eine Züchtersteuer umgewandelt und auf die Hälfte des Hundesteuersatzes gesenkt werden.

Der Züchter muss die Zuchttätigkeit mit den Ahnentafeln der Zuchthunde und den Geschäftsbüchern regelmäßig der zuständigen Behörde vorlegen.

Übersteigt die Anzahl der Rüden die Zahl der Hündinnen, muss für die überzähligen Rüden die normale Hundesteuer bezahlt werden.

Liste der gefährlichen Hunden und Kampfhunde in Augsburg

Die bayrische Kampfhundeverordnung teilt gefährliche Hunde in drei Gruppen ein:

§ 1 Absatz 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit bezeichnet folgende Hunderassen als gefährliche Hunde:

  • Pitbull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Rassen

Gemäß § 1 Absatz 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit werden bei folgenden Hunden Eigenschaften als Kampfhunde angenommen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Bei diesen Hunderassen muss die Behörde nachweisen, dass ein einzelner Hund eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt. Der Hund muss sich einem Wesenstest unterziehen. Die Beurteilung erfolgt durch einen Amtstierarzt.

Weiters gelten gemäß § 1 Absatz 3 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Hunde als gefährlich, deren Ausbildung auf eine gesteigerte Aggressivität ausgerichtet ist.

Der letzte Absatz ist nicht auf Hunde anzuwenden, die im Schutzdienst gearbeitet haben. Auch ein aggressives Verhalten aufgrund von körperlichen Erkrankungen oder Deprivationsdefekten wird nicht erfasst.

Hundehaftpflichtversicherung in Augsburg

Für Hundehalter besteht keine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
Die Bewilligung für die Haltung eines Kampfhundes ist an den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gekoppelt. Ohne Hundehaftpflichtversicherung wird keine Halteerlaubnis von der Behörde erteilt. Die Versicherungspolice muss der zuständigen Behörde von dem Hundehalter vorgelegt werden.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss Personenschäden mit mindestens 500 000 Euro und Sachschäden mit mindestens 250 000 Euro decken.

Anmeldung des Hundes in Augsburg

Hunde müssen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat gemeldet werden.

Wurde der Hund in Augsburg geboren, muss die Anmeldung erst mit dem Erreichen des vierten Lebensmonats erfolgen.

Zieht ein Hundehalter nach Augsburg, beginnt die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer mit dem folgenden Monat.

Die Anmeldung des Hundes ist persönlich, schriftlich oder online möglich.

Bürgerservice und Rathaus Stadt Augsburg
Amt für Finanzen und Stiftungen
Rathausplatz 2a
86150 Augsburg

Telefon: 0821 324-9011
Fax: 0821 324-9014
E-Mail: hundesteuer@augsburg.de

Öffnungszeiten:
Mo–Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr

Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter mit dem Bescheid für die Hundesteuer eine Steuermarke für seinen Hund.

Die Marke muss außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar getragen werden. Bei Verlust der Steuermarke kann gegen eine Aufwandsentschädigung von vier Euro eine neue Steuermarke zugesendet werden.

Die Kosten für die neue Steuermarke muss der Hundehalter bezahlen.

Befreiung von der Hundesteuer

Nach § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Augsburg ist für diese Hunde eine Befreiung von der Hundesteuer möglich:

  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die einen en Ausweis im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit dem Merkzeichen RF besitzen. Es kann nur ein Hund von der Hundesteuer befreit werden
  • Für Hunde, die aus inländischen Tierheimen aufgenommen wurden, muss ein Jahr lang keine Hundesteuer bezahlt werden
  • geprüfte Rettungshunde, die für Einsätze von Zivilschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Die Befreiung ist nur für einen Hund möglich

Für die Bewilligung von Steuervergünstigungen muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Genehmigung gilt die Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung ab dem Monat, welches auf den von dem Hundehalter gestellten Antrag folgt.

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