Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Erlangen? Für den ersten Hund wird die Hundesteuer mit 96 Euro berechnet. Hundehalter müssen für alle weiteren Hunde 132 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Für Kampfhunde wird von der Stadt Erlangen keine höhere Hundesteuer eingehoben.
Hundehalter müssen die Hundesteuer jährlich immer bis zum 01. Februar bezahlen.
Wer muss die Hundesteuer in Erlangen bezahlen?
Jede Person, die einen Hund, der älter als vier Monate ist, im Stadtgebiet von Erlangen hält, ist verpflichtet, den Hund anzumelden und Hundesteuer zu bezahlen.
Wird ein Hund für die Ausbildung oder zur Pflege in den Haushalt aufgenommen, muss der Hundehalter die Hundesteuer bezahlen. Der Eigentümer des Hundes haftet gemeinsam mit dem Hundehalter für die Bezahlung der Hundesteuer.
Die Hundesteuer muss ab dem Ersten des jeweiligen Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde, von dem Hundehalter bezahlt werden.
Kosten der Hundesteuer in Erlangen
Anzahl der Hunde | Kosten in Erlangen für einen Hund |
---|---|
Ersthund | 96 Euro pro Jahr |
ab dem Zweithund | 132 Euro pro Jahr |
Der Fälligkeitstermin der jährlich zu entrichtenden Hundesteuer ist der 01. Februar.
Ermäßigungen der Kosten
Bei Hundezüchtern wird die Hundesteuer in Form einer Züchtersteuer von der Stadt Erlangen eingehoben.
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund des Züchters 50 Prozent des Betrages für einen einzeln gehaltenen Hund.
Insgesamt überschreitet der Betrag der Züchtersteuer nicht das Doppelte des Betrages für einen einzelnen Hund.
Um die Umwandlung der Hundesteuer in eine Züchtersteuer beantragen zu können, muss der Hundezüchter mindestens zwei reinrassige Hunde besitzen. Bei einem dieser Hunde muss es sich um eine Hündin handeln.
Hundehalter können für folgende Hunde um eine Ermäßigung der Hundesteuer auf 50 Prozent ansuchen:
- Hunde mit einer zertifizierten Therapiehundeprüfung. Die Hunde müssen nachweislich für Therapien und soziale Angelegenheiten eingesetzt werden
- Besitzen Personen einen Erlangen-Pass, erhalten diese eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent. Diese Ermäßigung kann nur für einen Hund beantragt werden
Wurde in einer anderen Gemeinde in Deutschland bereits die jährliche Hundesteuer bezahlt, wird dieser Betrag auf die in Erlangen fällige Hundesteuer angerechnet.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Erlangen
In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit werden gefährliche Hunde in zwei Gruppen unterteilt:
1. § 1 Absatz 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Bei diesen Hunden gilt eine gesteigerte Aggressivität aufgrund ihrer Rasse als nachgewiesen:
- Pitbull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
- Mischlinge dieser Hunderassen
2. Im § 1 Absatz 2 werden Hunderassen angeführt, bei denen eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und anderen Tieren vermutet wird. Der Nachweis wird von der Behörde über einen Wesenstest erbracht.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler.
- Mischlinge dieser Rassen
Als Kampfhunde werden auch Hunde betrachtet, die ausgebildet wurden, um auf bestimmte Situationen mit einer erhöhten Aggressivität zu reagieren. (§ 1 Absatz 3 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit)
Für die Haltung von einem Kampfhund muss der Hundehalter um eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Erlangen ansuchen.
In diesem Ansuchen muss ein berechtigtes Interesse an einer derartigen Hundehaltung nachgewiesen werden. Eine Haltung aus Liebehaberei oder eine emotionale Bindung zwischen Hund und Halter werden von der Behörde nicht als berechtigtes Interesse anerkannt.
Hundehaftpflichtversicherung in Erlangen
In der Stadt Erlangen besteht keine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
Wird ein Kampfhund in einem Haushalt gehalten, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben und muss bei dem Antrag für eine Haltungsbewilligung nachgewiesen werden.
Die Mindestversicherungssummern müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Für Personenschäden ist eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro, für Sachschäden von 250 000 Euro vorgesehen.
Anmeldung des Hundes in Erlangen
Für jeden Hund mit einem Alter von über vier Monaten muss Hundesteuer bezahlt werden.
Der Hundehalter muss seinen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden.
Die Anmeldung kann schriftlich oder online durchgeführt werden.
Rathaus
Gemeindesteuern
Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen
Zimmer: 125
Telefon: 09131 86- 2357
09131 86-2319
Fax: 09131 86-2677
E-Mail: steuern@stadterlangen.de
Öffnungszeiten:
Mo 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Di 08:00 bis 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 bis 14:00 Uhr
Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Für die Online-Anmeldung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Befreiung von der Hundesteuer
Für einige Hunde muss in der Stadt Erlangen keine Hundesteuer bezahlt werden:
- Hunde, die für öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden
- Hunde von freiwilligen Hilfsorganisationen wie dem Bayrischen Rettungsdienst oder dem Technischen Hilfswerk
- Hundehalter, die einen Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“ besitzen, müssen für den Ersthund keine Hundesteuer bezahlen. Bei der Haltung von weiteren Hunden muss der normale Hundesteuersatz bezahlt werden
- Hunde, die für die Bewachung von Herden benötigt werden
- Hunde, die sich in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen aufhalten
- Hunde in Tierhandlungen
- geprüfte Rettungshunde, die bei Rettungseinsätzen oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden
Maßgeblich für eine Befreiung von der Hundesteuer sind die Verhältnisse des Hundehalters zu Beginn des jeweiligen Jahres. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Hundehaltung zu einem späteren Zeitpunkt als am Anfang des Jahres begonnen hat.
Ordnungswidrigkeiten nach § 12 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen
- Steuerpflichtige Hunde tragen außerhalb der Wohnung des Hundehalters die Steuermarke nicht deutlich sichtbar am Halsband
- Die Steuermarke wird auf Aufforderung durch die Behörde nicht vorgelegt