Hundesteuer in Bremerhaven

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremerhaven? Die Hundesteuer in Bremerhaven kostet für jeden Hund 90 Euro jährlich. Für Kampfhunde oder andere gefährliche Hunde wird keine höhere Hundesteuer festgesetzt. Der Hundehalter muss die Hundesteuer immer bis zum 15. März des Jahres bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Bremerhaven bezahlen?

Nach § 2 Hundesteuerortsgesetz ist jeder Halter eines Hundes dazu verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund für mindestens drei Monate in seinen Haushalt aufnimmt.

Sind in einem Haushalt mehrere Personen an der Hundehaltung beteiligt, gelten diese als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Auch juristische Personen werden nach § 2 Hundesteuerortsgesetz als Hundehalter angesehen.

Wenn der Hundehalter nicht identisch mit dem Besitzer des Hundes ist, haftet auch der Besitzer für die Bezahlung der Hundesteuer. Sobald ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, beginnt mit dem Ersten des folgenden Monats die Verpflichtung Hundesteuer zu bezahlen.

Personen, die sich kürzer als zwei Monate mit ihrem Hund in Bremerhaven aufhalten, sind von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Der Hund muss nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden.

Kosten der Hundesteuer in Bremerhaven

Die Kosten der Hundesteuer liegen in Bremerhaven pro Hund und Jahr bei 90 Euro.

Hartz 4 Empfänger sind verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Sie können ein Ansuchen um Steuerermäßigung stellen.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 7 Hundesteuerortsgesetz können folgende Personen ein Ansuchen auf eine Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte stellen:

  • Personen oder gewerbliche Hundehändler, die ihren Lebensunterhalt aus der Hundehaltung bestreiten. Ein Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer kann nur für reinrassige Hunde gestellt werden
  • Über 65 Jahre alte Personen, die alleine leben und deren Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes der Sozialhilfe zuzüglich des altersbedingten Mehrbedarfs nach Maßgabe des
    Bundessozialhilfegesetzes übersteigt
  • Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben. Das Ansuchen um Ermäßigung der Hundesteuer kann nur bewilligt werden, wenn die Hunde bereits vor der
    Entstehung des Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten wurden

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Bremerhaven

Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden kann die zuständige Ortspolizeibehörde folgende Hunde als gefährlich einstufen:

  • Hunde mit hoher Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe und Beißkraft
  • Hunde, die grundlos einen Menschen gebissen haben
  • Hunde, die außerhalb der Wohnung des Hundehalters ein Verhalten zeigen, das andere Menschen ängstigt
  • Hunde, die Menschen in drohender Weise anspringen
  • Hunde, die andere Tiere gebissen haben
  • Hunde, die unkontrolliert Vieh, Wild oder andere Tiere hetzen und reißen

Wurde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt, darf eine Haltung nur mehr mit einer Erlaubnis der Fachbehörde erfolgen. Davon ausgenommen sind die Hunde fremder Streitkräfte oder juristischer Personen und Hunde, die sich in einem Tierheim aufhalten.

Für folgende Hunderassen besteht ein absolutes Haltungsverbot:

  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Hunde dieser Rassen dürfen sich in Bremerhaven nicht länger als 24 Stunden aufhalten.

Hundehaftpflichtversicherung in Bremerhaven

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, vorgeschrieben.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind die Diensthunde fremder Streitkräfte und Hunde, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehalten werden.

In der Police der Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden enthalten sein.

Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro von der Versicherung gedeckt werden.

Anmeldung des Hundes in Bremerhaven

Der Hundehalter kann seinen Hund persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail anmelden.

Für die Anmeldung von Hunden, die älter als drei Monate sind, ist eine Frist von zwei Wochen vorgesehen.

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Stadtkämmerei
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 40
Stadthaus 2, 1. Obergeschoss
27576 Bremerhaven

Zimmer 151
Telefon: 0471 590-2325
Fax:0471 590-2796
E-Mail: Hundesteuer@magistrat.bremerhaven.de
Charleen.Saatmann@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Di. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Für die Anmeldung des Hundes steht den Hundehaltern dieses Formular zur Verfügung:
https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/250/hund_an.pdf

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 6 Hundesteuerortsgesetz sind alle Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bremerhaven aufhalten, von der Bezahlung der Hundesteuer automatisch befreit. Der Hundehalter muss bereits vor seiner Ankunft in Bremerhaven im Besitz des Hundes gewesen sein. Der Hund muss nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden.

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist nach einem Ansuchen des Hundehalters für folgende Hunde möglich:

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses ist notwendig
  • Diensthunde, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehalten werden. Der Unterhalt der Hunde muss aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
  • Hunde, die in wissenschaftlichen Instituten zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Sanitätshunde und Rettungshunde, die für den Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebracht sind
  • Hunde, die ständig auf Binnenschiffen gehalten werden
  • Hunde, die aus dem Bremerhavener Tierheim aufgenommen wurden, sind ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit

Allgemeine Voraussetzungen für eine Befreiung von der Hundesteuer oder Ermäßigungen

Gemäß § 8 Hundesteuerortsgesetz kann eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer nur unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:

  • Der Hund muss für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sein
  • Der Hundehalter darf in den letzten zehn Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft worden sein
  • Die Hunde müssen entsprechen den Erfordernissen des Tierschutzes untergebracht werden

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldstrafen bis zu 250 Euro geahndet.

  • Die Anmeldung des Hundes erfolgt verspätet oder wird versäumt
  • Der Tierhalter kommt seiner Auskunftspflicht nicht wahrheitsgemäß nach

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