Hundesteuer in Bochum: Kosten, Anmeldung & Befreiung

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bochum? Die Hundesteuer kostet in Bochum für einen Hund 168 Euro, bei zwei Hunden 192 Euro pro Hund und ab der Haltung von drei Hunden 215 Euro pro Hund. Der Hundehalter muss die Hundesteuer halbjährlich am 15. Februar und 15. August bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Bochum bezahlen?

Die Hundesteuer muss von dem Hundehalter an die Stadt Bochum bezahlt werden. Als Hundehalter gelten Personen, die einen Hund zu persönlichen Zwecken in ihrer Wohnung aufgenommen haben.

Wird der Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten alle als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Für einen zugelaufenen Hund muss Hundesteuer bezahlt werden, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen wieder abgegeben wird.

Wird ein Hund zum Anlernen, zur Pflege oder Probe gehalten, ist der Hundehalter zwei Monate lang von der Hundesteuer in Bochum befreit, wenn die Steuer für den Hund in einer anderen Gemeinde in Deutschland bezahlt wird.

Dauert der Aufenthalt des Hundes länger als zwei Monate an, muss in Bochum Hundesteuer bezahlt werden.

Kosten der Hundesteuer in Bochum

Anzahl der HundeKosten in Bochum für jeden Hund und pro Jahr
ein Hund168 Euro
ab zwei Hunden192 Euro
ab drei Hunden216 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Bochum

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundesteuer halbjährlich am 15. Februar und 15. August zu bezahlten.

Verstirbt ein Hund, wird die bereits bezahlte Hundesteuer auf den nächsten Hund angerechnet.

Ermäßigung der Kosten

Auf Antrag des Hundehalters kann die Steuer für folgende Hunde auf die Hälfte des ursprünglichen Steuersatzes gesenkt werden:

  • Wachhunde, die ein Gebäude bewachen, das mehr als 200 Meter von dem nächsten bewohnten Haus entfernt ist
  • Hunde, deren Halter Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern
  • Hunde, deren Halter zum Bezug von Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch SGB XII beziehen
  • Hundehalter, die eine Grundsicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII erhalten

Der Antrag auf Reduktion der Hundesteuer auf 50 Prozent kann nur für einen Hund gestellt werden.

Für Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen bewachen, das sich mehr als 400 Meter von dem bebauten Ort entfernt befindet, kann der Hundesteuersatz auf Antrag auf 25 Prozent gesenkt werden.

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen die Hunde für den jeweiligen Verwendungszweck körperlich geeignet sein.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Bochum

Nach §3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gelten Hunde der folgenden Rassen als gefährliche Hunde:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Als im Einzelfall gefährliche Hunde gelten:

  • Hunde, die gezüchtet und ausgebildet wurden, um eine sehr starke Aggressivität zu zeigen
  • Schutzhunde, die eine Ausbildung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben
  • Hunde, die ohne Provokation einen Menschen gebissen haben
  • Hunde, die Menschen auf eine gefährliche Weise anspringen
  • Hunde, die andere Hunde beißen ohne angegriffen zu werden
  • Hunde, die andere Tiere beißen, hetzen und reißen

Hundehaftpflichtversicherung in Bochum

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist nach § 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen für gefährliche Hunde und im Gesetz genannte Rassen verpflichtend.

Weiters muss der Hundehalter für Hunde mit einer Höhe von über 40 Zentimetern und einem Gewicht über 20 Kilogramm eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss für Personenschäden eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro und für Sachschäden eine Mindestversicherungssummer von 250 000 Euro enthalten.

Anmeldung des Hundes in Bochum

Die Anmeldung des Hundes hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen.

Wird ein Hund in Bochum geboren, muss er erst nach dem Abschluss des dritten Lebensmonats für die Hundesteuer angemeldet werden.

Wurde der Hund von einem anderen Hundehalter übernommen, müssen bei der Anmeldung der ursprüngliche Name und die Adresse des vorherigen Halters angegeben werden.

Die Anmeldung des Hundes in Bochum kann online oder persönlich erfolgen.

Persönliche Anmeldung:

Amt für Finanzsteuerung
Verwaltungsgebäude
Rensingstraße 21
44777 Bochum

Buchstaben A – Hat
Frau Schroth
Zimmer 11
Telefon: 0234 910-2239
E-Mail: hundesteuer@bochum.de

Buchstabn Hau – Ric
Frau Kallert
Zimmer 11
Telefon: 0234 910-2224
E-Mail: hundesteuer@bochum.de

Buchstaben Rid – Z
Frau Kaak
Zimmer 10
Telefon: 0234 910-3985
E-Mail: hundesteuer@bochum.de

Eine Online-Anmeldung ist über folgendes Formular möglich.

Befreiung von der Hundesteuer

Auf Antrag kann dem Hundehalter eine Steuerbefreiung für folgende Hunde gewährt werden:

  • Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ zur Unterstützung gehalten werden
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden
  • Hunde, die aus einem Tierheim adoptiert wurden, sind ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit. Die Befreiung ist nur einmal in fünf Jahren möglich
  • Rettungshunde und Assistenzhunde, die eine Prüfung vor qualifizierten Leistungshundeprüfern mit Erfolg abgeschlossen haben. Dem Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss das Prüfungszeugnis in Kopie beigelegt werden

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden geahndet:

  • Der Wegfall von Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird nicht gemeldet
  • Die Anmeldefrist wird versäumt
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte
  • Formulare werden nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt

Schreibe einen Kommentar