Hundesteuer in Salzgitter

Wie hoch ist die Hundesteuer in Salzgitter? Die Hundesteuer kostet in Salzgitter für den ersten Hund 100 Euro, für den zweiten Hund 140 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro.

Die Hundesteuer muss einmal jährlich als Jahresbetrag oder vierteljährlich per Lastschrift oder Überweisung entrichtet werden.

Wer muss die Hundesteuer in Salzgitter bezahlen?

Die Hundesteuer muss von allen Hundehaltern bezahlt werden, die in der Stadt Salzgitter über einen Hauptwohnsitz verfügen. Wird ein Hund von mehreren Personen in einem Haushalt gehalten, gelten die Personen als Gesamtschuldner.

Hunde, die in Salzgitter geboren wurden und unter drei Monate alt sind, unterliegen noch nicht der Hundesteuerpflicht. Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, gilt der Hund immer als älter als drei Monate.

Hundehalter, die einen Hund zur Pflege oder Verwahrung aufnehmen, müssen die Hundesteuer entrichten, wenn der Zeitraum der Verwahrung zwei Monate übersteigt. Wird für den Hund die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde in Deutschland entrichtet und befindet sich der Hund kürzer als zwei Monate in Salzgitter, ist keine Hundesteuer zu entrichten.

Hält sich ein Hundehalter maximal zwei Monate in Salzgitter auf und bezahlt für seinen Hund in einer anderen deutschen Gemeinde die Hundesteuer, wird keine Hundesteuer berechnet.

Die Hundesteuer muss ab dem Beginn des Kalendermonats, in dem der Hund aufgenommen wurde, entrichtet werden. Die Hundesteuer kann jährlich oder vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. jeden Jahres bezahlt werden.

Um die Steuer jährlich am 1.7. entrichten zu können, muss ein Antrag gestellt werden.

Kosten der Hundesteuer in Salzgitter

Anzahl der HundeKosten in Salzgitter (pro Hund)
erster Hund100 Euro pro Jahr
für den zweiten Hund140 Euro pro Jahr
für den dritten Hunden180 Euro pro Jahr
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Salzgitter

Für Kampfhunde oder gefährliche Hunde wird keine höhere Hundesteuer berechnet.

Ermäßigung der Kosten

Eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent wird für folgende Hunde auf Antrag gewährt:

  • Der Hund wird für die Bewachung eines Gebäudes eingesetzt, das sich in einer Entfernung von mindestens 200 Metern von dem nächsten bewohnten Gebäude befindet
  • Der Hund wird als Schutzhund, Meldehund oder Fährtenhund eingesetzt. Als Nachweis dient die Ablegung einer Leistungsprüfung bei einem anerkannten Verein. Das Prüfungszeugnis darf maximal zwei Jahre alt sein
  • Der Hundehalter verfügt nur über ein Einkommen, das 20 v.H. des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt

Für die Ermäßigung der Hundesteuer sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Hund ist für den angeführten Verwendungszweck geeignet
  • Der Hundehalter wurde in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft
  • Dem Hund muss eine dem Tierschutzgesetz entsprechende Unterkunft zur Verfügung stehen
  • Über die Haltung, Anschaffung und Veräußerung der Hunde durch wissenschaftliche Institute muss Buch geführt werden
  • Das Prüfungszeugnis für eine Leistungsprüfung muss alle zwei Jahre erneuert und vorgelegt werden

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Salzgitter

In Salzgitter gibt es gemäß dem Niedersachsen-Hundegesetz keine Rasselisten von gefährlichen Hunden. Jeder Hundehalter muss einen Hundeführerschein als Sachkundenachweis vorlegen.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Der Hundehalter muss die theoretische Prüfung vor dem Erwerb des Hundes ablegen. Die praktische Prüfung kann innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.

Jeder Hund, der mehr als sechs Monate alt ist, ist mit einem Transponder zu kennzeichnen.

Als gefährlich gelten Hunde, bei denen der Fachbehörde ein Hinweis auf ein hohes Aggressionspotenzial vorliegt. Der Verdacht wird mit einem Wesenstest überprüft.

Hundehaftpflichtversicherung in Salzgitter

Der Hundehalter muss für jeden Hund in Salzgitter, der älter als sechs Monate ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden beträgt 250 000 Euro. Die Verpflichtung für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist gemäß dem Niedersächsischen Hundegesetz vorgeschrieben.

Anmeldung des Hundes in Salzgitter

Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen mit Angabe der Hunderasse bei der Stadtverwaltung oder im Fachdienst Haushalt und Finanzen, Team Steuern anzumelden.

Die Anmeldung muss in Schriftform mit folgendem Formular erfolgen:

Das Formular gibt es auch hier auf der offiziellen Webseite: https://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/hundeanmeldung.pdf

Der Anmeldung für die Hundesteuer müssen ein Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der theoretischen Sachkundeprüfung, die Versicherungsnummer der Hundehaftpflichtversicherung und die Chipnummer des Hundes beigelegt werden.

Fachdienst Haushalt und Finanzen
Team Steuern
Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter

Buchstaben A – K:
Frau Kluth
Telefon: 05341 8394014
astrid.kluth@stadt.salzgitter.de

Buchstaben L – Z:
Frau Ekinci
Telefon: 05341 8393760
cennet.ekinci@stadt.salzgitter.de

Befreiung von der Hundesteuer

Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Salzgitter aufhalten, sind von der Entrichtung der Hundesteuer befreit, wenn für den Hund in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt wird.

Auf Antrag ist eine Befreiung von der Hundesteuer für folgende Hunde möglich:

  • Diensthunde von kommunalen und staatlichen Einrichtungen, deren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln finanziert wird
  • Diensthunde nach der Beendigung ihres Dienstes
  • Gebrauchshunde, die für den Forstschutz, Feldschutz und Jagdschutz eingesetzt werden
  • Sanitätshunde und Rettungshunde, die von staatlich anerkannten Zivilschutzeinheiten und Rettungseinheiten gehalten werden
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken von wissenschaftlichen Instituten gehalten werden
  • Hunde, die für einige Zeit in Tierschutzeinrichtungen gehalten werden
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die für den Schutz tauber, blinder und hilfloser Personen verwendet werden. Dem Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer muss ein amtsärztliches Zeugnis beigelegt werden
  • Herdengebrauchshunde, die zweckmäßig als Herdenschutzhund eingesetzt werden
  • Hunde, die für Tätigkeiten bei einem Wachdienst verwendet werden
  • Abgerichtete Hunde von Schaustellern und Artisten
  • Hunde für den gewerbsmäßigen Handel. Als Nachweis für ein angemeldetes Gewerbe muss ein Gewerbeschein vorgelegt werden
  • Hunde, die für ihr restliches Leben im Tierheim Salzgitter untergebracht sind

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden von der Stadt Salzgitter geahndet:

  • Keine Anmeldung des Hundes innerhalb von zwei Wochen
  • Die Rasse des Hundes wird bei der Anmeldung nicht angegeben
  • Das Ende der Hundehaltung wird nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich gemeldet
  • Der Wegfall von Voraussetzungen für die Ermäßigung oder die Befreiung von der Hundesteuer wird nicht innerhalb von 14 Tagen gemeldet
  • Hunde befinden sich ohne sichtbare Hundemarke im öffentlichen Raum
  • Der Hundehalter erteilt Auskünfte nicht der Wahrheit entsprechend

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro bestraft.

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