Hundesteuer in Saarbrücken

Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken? Die Hundesteuer in Saarbrücken kostet für den ersten Hund 120 Euro. Werden weitere Hunde gehalten, sind für jeden weiteren Hund 168 Euro an Hundesteuer zu bezahlen.

Die Hundesteuer muss in zwei Teilbeträgen am 1. März und am 1. September bezahlt werden.

Wer muss die Hundesteuer in Saarbrücken bezahlen?

Hundehalter, die einen Hund im eigenen Interesse halten, müssen in Saarbrücken Hundesteuer bezahlen. Wird der Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, sind alle Personen Gesamtschuldner für die Bezahlung der Hundesteuer.

Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss in Saarbrücken Hundesteuer bezahlt werden.

Ein Hundehalter, der einen Hund zur Pflege oder Ausbildung aufnimmt, muss nur die ersten beiden Monate keine Hundesteuer bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass für den Hund bereits in einer anderen Gemeinde Hundesteuer entrichtet wird.

Dauert die Ausbildung oder die Verwahrung länger als zwei Monate, muss der Hund in Saarbrücken angemeldet und für ihn Hundesteuer bezahlt werden. Der Eigentümer des Hundes haftet gemeinsam mit dem Hundehalter für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten für die Hundesteuer in Saarbrücken

Anzahl der HundeKosten für die Hundesteuer in Saarbrücken
ein Hund120 Euro pro Jahr
jeder weitere Hund168 Euro pro Jahr
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Saarbrücken

Die Hundesteuer wird für jeden Hund in Saarbrücken vorgeschrieben, wenn er älter als drei Monate ist. Die Hundesteuer wird immer mit Anfang des Monats vorgeschrieben, in dem der Hund in den Haushalt eingezogen ist.

Wird der Hauptwohnsitz des Hundehalters von einer anderen Gemeinde nach Saarbrücken verlegt, beginnt die Pflicht für die Bezahlung der Hundesteuer mit dem folgenden Monat.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 4 Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken kann die Hundesteuer auf die Hälfte des ursprünglich angesetzten Steuersatzes verringert werden.

Die Hunde bewachen Gebäude, die sich zu dem nächsten bewohnten Gebäude in einer Entfernung von mindestens 300 Metern befinden.

Die Hunde werden als Rettungshunde, Schutzhunde oder Sanitätshunde eingesetzt und sind von einem anerkannten Verband geprüft worden. Die Verwendung des Hundes bei Einsätzen muss nachgewiesen werden.

Gemäß § 5 Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken können Hundezüchter die Ermäßigung der Hundesteuer in Form einer Zwingersteuer beantragen.

Die Zwingersteuer wird in einer Höhe von 50 Prozent des normalen Steuersatzes vorgeschrieben. Sie darf den Steuersatz für zwei Hunde nicht überschreiten. Der Hundezüchter muss mindestens zwei rassereine Hunde im zuchtfähigen Alter halten. Der Zuchterfolg ist alle zwei Jahre nachzuweisen.

Selbst gezüchtete Hunde unter sechs Monaten sind von der Hundesteuer befreit.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Saarbrücken

Laut Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland gelten folgende Hunderassen als gefährliche Hunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pitbull Terrier

Der Hundehalter kann mit einem Wesenstest bei der Behörde nachweisen, dass sein Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Besteht ein Hund den Wesenstest nicht, darf er nicht mehr für die Zucht verwendet werden.

Als gefährlich werden auch Hunde eingestuft, die im Einzelfall gefährlich sind. Dazu gehören Hunde, die einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben, oder sich Menschen und anderen Tieren gegenüber aggressiv und drohend verhalten.

Hundehaftpflichtversicherung in Saarbrücken

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt bei einer Million Euro. Sachschäden müssen mit mindestens 500 000 Euro gedeckt sein.

Anmeldung eines Hundes in Saarbrücken

Jeder Hundehalter muss seinen Hund innerhalb von 14 Tagen beim Stadtsteueramt der Stadt Saarbrücken anmelden. Die Anmeldung eines Hundes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Anmeldung muss immer die Kopie des Personalausweises des Hundehalters beigelegt werden.

Für die Anmeldung des Hundes ist verpflichtend folgendes Formular zu verwenden:
https://www.saarbruecken.de/rathaus/buergerservice/hundesteuerangelegenheiten

Stadtsteueramt
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-3477
E-Mail: stadtsteueramt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag – Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 3 Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken können Hunde nach einem Antrag des Hundehalters unter folgenden Voraussetzungen von der Hundesteuer befreit werden:

Der Hundehalter hält sich mit seinem Hund kürzer als zwei Monate in Saarbrücken auf.

Die Hunde schützen und helfen hilflosen, tauben und blinden Personen. Diese Personen müssen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorweisen können

Gebrauchshunde von Jagdaufsehern sind von der Hundesteuer befreit, wenn sie die Gebrauchshundeprüfung erfolgreich bestanden haben. Der Hund muss im Forstschutz und Jagdschutz eingesetzt werden.

Hunde, die ausschließlich an Bord von Binnenschiffen gehalten werden, sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit. Die Schiffe müssen in das offizielle Schifffahrtsregister eingetragen sein.

Gebrauchshunde, deren Aufgabe in der Bewachung von Herden besteht, sind von der Entrichtung der Hundesteuer befreit.

Hundehalter, die Hilfe nach SGB XII bzw. SGB II erhalten, müssen für ihren Hund keine Hundesteuer bezahlen.

Für Hunde, die aus einer Tierschutzeinrichtung stammen, muss in dem ersten Jahr ab der Aufnahme keine Hundesteuer bezahlt werden. Der Hundehalter muss die Bescheinigung der Tierschutzeinrichtung bei der Behörde vorlegen. Die Befreiung von der Hundesteuer wird nur für den ersten Hund oder einmal für denselben Hund bewilligt.

Hundesteuermarke

Jeder Hundehalter erhält von der Stadt Saarbrücken eine Hundesteuermarke, die bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei einem Verlust der Hundemarke wird gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von fünf Euro eine Ersatzmarke ausgestellt. Der Hund muss die Hundesteuermarke auf öffentlichem Grund ständig sichtbar tragen.

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