Hundesteuer in Potsdam

Wie hoch ist die Hundesteuer in Potsdam? Für den ersten Hund muss in Potsdam 108 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Der zweite Hund kostet 144 Euro. Für den dritten und alle weiteren Hunde beträgt die Hundesteuer 192 Euro. Die Stadt Potsdam berechnet für Kampfhunde eine höhere Hundesteuer von 648 Euro.

Ein Viertel des Jahresbetrages der Hundesteuer ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu bezahlen. Der Hundehalter kann eine jährliche Zahlungsweise beantragen.

Wer muss die Hundesteuer in Potsdam bezahlen?

Für alle Hunde, die in einen Haushalt aufgenommen wurden, muss von dem Hundehalter Hundesteuer bezahlt werden. Wird ein zugelaufener Hund nicht innerhalb von 14 Tagen dem Eigentümer übergeben oder im Tierheim abgegeben, muss der Finder für den Hund Hundesteuer bezahlen.

Überschreitet der Zeitraum für die Pflege oder Ausbildung eines Hundes zwei Monate, muss der Verwahrer für den Hund Hundesteuer bezahlen. In den ersten beiden Monaten ist der Verwahrer von der Bezahlung der Hundesteuer befreit, wenn er nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde versteuert wird.

Sind der Hundehalter und der Eigentümer des Hundes verschiedene Personen, haften beide für die Entrichtung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Potsdam

Anzahl der HundeKosten in Potsdam je Hund und Jahr
ein Hund108 Euro
der zweite Hund144 Euro
der dritte und jeder weitere Hund192 Euro
ein Kampfhund648 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Potsdam

Die Hundesteuer ist in vier gleichen Beträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des jeweiligen Jahres zu bezahlen. Eine Bezahlung als Jahresbetrag ist möglich.

Stirbt ein Hund und wird ein neuer Hund von dem Hundehalter in den Haushalt aufgenommen, wird die bereits bezahlte Hundesteuer auf den neuen Hund angerechnet.

Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hundesteuer beginnt am Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung beginnt. Wird ein Hund in Potsdam geboren, muss für ihn ab dem dritten Lebensmonat Hundesteuer bezahlt werden.

Zieht der Hundehalter aus einer anderen Stadt nach Potsdam, muss die Hundesteuer in Potsdam ab dem Ersten des folgenden Monats bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Die Hundesteuer kann gemäß § 5 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam auf die Hälfte verringert werden:

  • Hunde, die ein Gebäude bewachen, das von dem nächsten bewohnten Gebäude in einer Entfernung von 200 Metern liegt
  • Jagdhunde, die die Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Der Hundehalter muss einen gültigen Jagdschein besitzen
  • Hunde, die von dem Tierheim in Potsdam erworben wurden, können die Ermäßigung der Hundesteuer auf 50 Prozent zwei Jahre lang in Anspruch nehmen

Die Hundesteuer kann gemäß § 5 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam für folgende Hunde auf 25 Prozent reduziert werden:

  • Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen beaufsichtigen und bewachen, das von dem bebauten Ort mindestens 400 Meter entfernt liegt
  • Hunde, deren Halter Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII erhalten. Die Steuerermäßigung wird nur für den ersten Hund bewilligt

Damit eine Ermäßigung von der Hundesteuer bewilligt wird, muss der Hundehalter einen Antrag stellen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Potsdam

Gemäß § 2 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam gelten folgende Hunde aufgrund der ihnen eigenen rassespezifischen Merkmale als gefährlich:

  • Alano
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Mischlinge, bei denen eine dieser Rassen zu den Vorfahren gehört

Weiters werden folgende Hunde als gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben, ohne dass sie sich verteidigen mussten.
  • Hunde, die Menschen immer wieder gefährden und anspringen.
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen und reißen.

Der Hundehalter kann ein amtliches Nebenzeugnis vorlegen, durch das bewiesen wird, dass sein Hund keine gefährlichen Eigenschaften aufweist und für Menschen und andere Tiere keine Gefahr darstellt.

Hundehaftpflichtversicherung in Potsdam

Die Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung besteht in Potsdam nur für Hundehalter, die einen gefährlichen Hund besitzen.
Für alle anderen Hunde wird der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfohlen.

Anmeldung eines Hundes in Potsdam

In Potsdam muss der Hundehalter seinen Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden. Für in Potsdam geborene Hunde beginnt die Frist für die Anmeldung mit dem dritten Lebensmonat.

Für die Anmeldung des Hundes kann der Hundehalter ein formloses Schreiben an die Stadt Potsdam schicken, oder folgendes Formular in der Rubrik Merkblätter nutzen:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003651.php#tab-links

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Straßenname: F – I, L, M :
Frau Müller
Telefon: +49 331 289-3844

Straßenname: N bis Z :
Frau Schenk
Telefon: +49 331 289-1425

Straßenname: A – E, J, K / Grundstücke ohne Lagebezeichnung:
Herr Senst
Telefon: +49 331 289-3843

alle neuen Ortsteile :
Frau Teschner
Telefon: +49 331 289-1431

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam können Hundehalter einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen.
Für diesen Antrag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Hundehalter darf sich mit seinem Hund nicht länger als zwei Monate in Potsdam aufhalten. Der Hund wird in einer anderen Gemeinde bereits besteuert.
  • Der Hund wird für den Schutz von blinden, hilflosen oder tauben Personen eingesetzt. Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ muss vorgelegt werden.
  • Der Hund wird gewerblich zu Erwerbszwecken gehalten.
  • Der Hund wird auf einem Binnenschiff, das ins Schifffahrtsregister eingetragen ist, gehalten.
  • Der Hund bewacht als Gebrauchshund eine Herde.
  • Der Hund wird im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz eingesetzt. Er hat die Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich abgelegt.

Hundesteuermarke

Mit dem Steuerbescheid erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke muss dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar angelegt werden.

Auf Verlangen eines behördlichen Organs muss die Hundesteuermarke vorgezeigt werden. Mit der Abmeldung des Hundes muss die Hundesteuermarke an die Stadt Potsdam zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße bis 5000 Euro geahndet.

  • Der Hundehalter meldet seinen Hund nicht rechtzeitig an
  • Der Hundehalter legt dem Hund die Hundesteuermarke nicht an
  • Nicht gerechtfertigte Vorteile durch Ermäßigung der Hundesteuer werden weiter bezogen

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