Hundesteuer in Hagen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hagen? Für einen Hund muss inHagen pro Jahr 180 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Werden in einem Haushalt zwei Hunde gehalten, wird für jeden Hund eine Hundesteuer von 210 Euro vorgeschrieben. Bei der Haltung von drei oder mehr Hunden müssen pro Hund 240 Euro Hundesteuer jährlich bezahlt werden.

Der Hundehalter muss die Hundesteuer quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des jeweiligen Jahres bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Hagen bezahlen?

Jeder Hundehalter, der einen Hund im eigenen Interesse in seine Wohnung aufgenommen hat, ist verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen.

Ein zugelaufener Hund muss innerhalb von zwei Wochen dem ursprünglichen Eigentümer oder dem Tierheim übergeben werden. Befindet sich der Hund länger im Haushalt des Finders, muss dieser Hundesteuer bezahlen.

Halten mehrere Personen in einem Haushalt gemeinsam einen Hund, sind sie Gesamtschuldner für die Hundesteuer. Der Hundehalter muss dem Fachbereich Finanzen und Controlling der Stadt Hagen einen Auszug über alle gemeinsamen Hundehalter im Haushalt übergeben.

Neben dem Hundehalter haftet auch der Eigentümer für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Hagen

Anzahl der HundeKosten für die Hundesteuer in Hagen je Hund und Jahr
ein Hund180 Euro
zwei Hunde210 Euro
drei oder mehr Hunde240 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Hagen

Die Hundesteuer wird von dem Hundehalter in vier Teilbeträgen immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt. Eine jährliche Bezahlung ist möglich.

Für Hunde, die jünger als zwei Monate sind, wird keine Hundesteuer vorgeschrieben.

Verlegt ein Hundehalter seinen Wohnsitz nach Hagen, muss die Hundesteuer ab dem Ersten des folgenden Monats bezahlt werden. Wurde der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland besteuert, wird die bereits bezahlte Steuer auf die von der Stadt Hagen vorgeschriebene Hundesteuer angerechnet.

Ermäßigungen der Kosten

Gemäß § 3 Absatz Hundesteuersatzung der Stadt Hagen wird die Hundesteuer für Hundehalter, die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, dir Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beziehen, oder Empfänger laufender Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II oder Empfänger des Sozialgeldes nach dem SGB II sind, auf Antrag reduziert. Fie jährliche Hundesteuer wird in diesen Fällen auf 70 Euro festgesetzt.

Halten Sozialhilfeempfänger mehr als einen Hund, wird für einen Hund die Steuer auf 50 Prozent des normalen Satzes verringert. Hundezüchter, die mindestens zwei Hunde der gleichen Hunderasse halten, können nach der Bewilligung des Antrags auf Ermäßigung der Hundesteuer eine Züchtersteuer bezahlen.

Voraussetzungen dafür sind, dass einer der beiden Hunde weiblich ist. Der Zuchtwart der Hundezuchtvereinigung muss über die Zuchtfähigkeit der Hunde eine Bescheinigung ausstellen.

Die Ermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Hunde gezüchtet wurden.

Die Zwingersteuer wird in einer Höhe von 210 Euro jährlich eingehoben. Welpen, die sich in dem Zwinger befinden, sind bis zum Abschluss des sechsten Lebensmonats von der Hundesteuer befreit.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Hagen

Gemäß § 3 Absatz 2 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird bei folgenden Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pittbull Terrier
  • American Stafforshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen dieser Rassen

Nach § 3 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunde als gefährlich eingestuft:

  • Hunde, die gezüchtet und ausgebildet werden, um eine hohe Aggressionsbereitschaft zu zeigen
  • Hunde mit einer Ausbildung zum Schutzhund
  • Hunde mit einer Ausbildung auf Zivilschärfe
  • Hunde, die Menschen gebissen haben
  • Hunde, die einen anderen Hund gebissen haben, obwohl sich dieser unterworfen hat
  • Hunde, die Katzen, Wild und Vieh jagen und töten

Die Gefährlichkeit wird durch einen Wesenstest von einem amtlichen Tierarzt festgestellt. Nach § 10 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden diese Hunderassen als Listenhunde geführt:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileira
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Hunderassen

Hundehaftpflichtversicherung in Hagen

Gemäß § 5 Absatz 5 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Hundehalter verpflichtet, für einen als gefährlich eingestuften Hund, einen Listenhund oder einen großen Hund mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden ist mit 500 000 Euro festgesetzt. Zusätzlich muss die Versicherungspolice eine Mindestversicherungssumme von 50 000 Euro für Sachschäden enthalten.

Für andere, nicht als gefährlich oder Listenhunde eingestuften Hund wird der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung lediglich empfohlen.

Anmeldung eines Hundes in Hagen

Der Beginn der Hundehaltung muss innerhalb von vier Wochen dem Fachbereich Finanzen und Controlling der Stadt Hagen gemeldet werden. Welpen müssen von dem Hundehalter ab einem Alter von drei Monaten angemeldet werden. Die Anmeldung des Hundes muss immer in Schriftform erfolgen.

Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus 13. Etage
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Telefon:
B – H: 02331 207-3518
A, I – R: 02331 207-3513
S – Z: 02331 207-3516
Telefax: 02331 207-2422

Öffnungszeiten:
Montag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 15:45 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 15:45 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 und 14:00 – 15:45 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 und 14:00 – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Das für die Anmeldung erforderliche Formular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=04030203

Befreiung von der Hundesteuer

Hält sich ein Hundehalter kürzer als zwei Monate in der Stadt Hagen auf, muss er für seinen Hund keine Hundesteuer bezahlen. Der Behörde ist ein Nachweis, dass die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde bezahlt wird, vorzulegen.

Hilflose, blinde oder taube Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen BL, GL und H besitzen, werden nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Die Befreiung von der Hundesteuer wird nur für einen Hund bewilligt.

Werden schwer vermittelbare Hunde aus dem Hagener Tierheim übernommen, wird auf Antrag in den ersten beiden Jahren der Haltung eine Befreiung von der Hundesteuer bewilligt. Als schwer vermittelbar gilt jeder Hund, der sich mindestens sechs Monate im Hagener Tierheim aufhält. Der Hundehalter muss der Behörde eine Bescheinigung des Hagener Tierheims vorlegen.

Hundesteuermarke

Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die er dem Hund sichtbar anlegen muss. Die Hundesteuermarke muss bei Beendigung der Hundehaltung an die Stadt Hagen zurückgegeben werden.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet.

  • Der Hundehalter meldet einen Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht
  • Der Hund wird nicht rechtzeitig angemeldet
  • Der Hund trägt keine Hundesteuermarke
  • Der Hundehalter kann keine gültige Hundesteuermarke vorzeigen
  • Der Behörde werden falsche Angaben übermittelt

Schreibe einen Kommentar