Hundesteuer in Hamm

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamm? Der erste Hund kostet in der Stadt Hamm pro Jahr 90 Euro Hundesteuer. Bei der Haltung von zwei Hunden müssen pro Hund 124 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Bei drei oder mehr Hunden werden dem Hundehalter 144 Euro Hundesteuer pro Hund und Jahr per Bescheid vorgeschrieben.

Für einen gefährlichen Hund ist eine Hundesteuer in Höhe von 696 Euro zu bezahlen. Hält eine Person zwei oder mehr gefährliche Hunde, kostet die Hundesteuer pro Hund 864 Euro. Die Hundesteuer muss immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages beglichen werden.

Wer muss die Kosten für die Hundesteuer in Hamm bezahlen?

Jede Person, die einen Hund in Hamm hält, ist verpflichtet, für den Hund Hundesteuer zu bezahlen. Für einen Hund, der in einem Haushalt von mehreren Personen gemeinsam gehalten wird, muss nur einmal die Hundesteuer bezahlt werden. Es gelten aber alle Haushaltsangehörige als Gesamtschuldner für die Hundesteuer.

Hat jemand einen Hund zur Pflege oder zur Verwahrung aufgenommen, muss er nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen deutschen Gemeinde besteuert wird. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, muss die Hundesteuer bezahlt werden. Beträgt die Zeit für die Verwahrung über zwei Monate, ist ab dem dritten Monat in Hamm für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.

Kosten der Hundesteuer in Hamm

Anzahl der HundeJährlich festgesetzte Hundesteuer in Hamm pro Hund
ein Hund90 Euro
Haltung von zwei Hunden124 Euro
ab drei Hunden144 Euro pro Hund und Jahr
ein Kampfhund696 Euro
zwei oder mehr Kampfhunde864 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Hamm

Der Hundehalter muss ein Viertel der Hundesteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlen. Die Verpflichtung, die Hundesteuer zu bezahlen, beginnt mit dem Monat, das auf die Aufnahme des Hundes folgt.

Bei einem Umzug des Hundehalters nach Hamm, muss die Hundesteuer ab dem auf den Umzug folgenden Monat bezahlt werden.

Ermäßigungen der Kosten

Gemaß § 4 Absatz 3 Hundesteuersatzung der Stadt Hamm wird die Hundesteuer für Hundehalter, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten, auf die Hälfte des normalen Steuersatzes ermäßigt.

Für gefährliche Hunde wird eine Ermäßigung der Kosten nicht bewilligt. Die Ermäßigung von der Hundesteuer kann immer nur für einen Hund im Haushalt beantragt und bewilligt werden. Um eine Ermäßigung der Hundesteuer zu erhalten, muss der Hundehalter einen Antrag stellen.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Hamm

Gemäß § 2 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Stadt Hamm sind folgende Hunderassen gefährlich:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Auch Mischlinge dieser Rassen, bei denen der Phänotyp deutlich sichtbar ist, werden als gefährliche Hunde eingestuft.

Zusätzlich sind folgende Hunde im Einzelfall gefährlich:

  • Hunde, die einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben
  • Hunde, die Wild unkontrolliert hetzen und töten
  • Hunde, die Menschen bedrohen uind gefährlich anspringen

Hundehaftpflichtversicherung in Hamm

Um die Bewilligung für die Haltung eines gefährlichen Hundes zu erhalten, muss der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Für Sachschäden muss in der Versicherungspolice zusätzlich eine Mindestdeckungssumme von 250 000 Euro enthalten sein.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist auch für alle Hunde vorgeschrieben, die schwerer als 20 Kilogramm sind und eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimeter erreichen.

Anmeldung eines Hundes in Hamm

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling erfolgen. Eine Anmeldung ist schriftlich oder persönlich in einem Bürgeramt möglich.

Das für die Anmeldung des Hundes benötigte Formular kann unter https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/37391/show heruntergeladen werden.

Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de

Frau Tomkowitz
Tel: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de

Befreiung von der Hundesteuer

Hundehalter, die sich mit ihren Hunden nicht länger als zwei Monate in Hamm aufhalten, müssen keine Hundesteuer bezahlen. Weitere Hunde können nur nach einem Antrag des Hundehalters von der Hundesteuer befreit werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Der Hund wird für den Schutz einer blinden, tauben oder hilflosen Person gehalten. Der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“, „Gl“ oder „H“ muss vorgelegt werden.

Der Hund wurde aus dem Tierasyl Hamm zum ersten Mal in den Haushalt aufgenommen. Die Steuerbefreiung gilt für die folgenden zwölf Monate.

Gefährliche Hunde können nicht von der Hundesteuer befreit werden. Der Bescheid für die Befreiung von der Hundesteuer gilt nur für den Hundehalter und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird gemeinsam mit dem Bescheid über die Festsetzung der Hundesteuer zugesendet. Der Hund muss die gültige Steuermarke außerhalb des Grundstücks immer tragen. Behördlichen Organen ist auf Verlangen die Hundesteuermarke vorzulegen.

Nach Ende der Hundehaltung und Abmeldung des Hundes muss die Hundesteuermarke innerhalb von 14 Tagen an das Steueramt zurückgegeben werden. Geht die Steuermarke verloren, muss der Hundehalter eine Ersatzmarke beantragen. Für die neue Marke ist eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 2,50 Euro zu bezahlen.

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