Hundesteuer in Regensburg

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Regensburg? Für den ersten Hund sind in Regensburg 80 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen. Der zweite und jeder weitere Hund kostet 120 Euro. Für gefährliche Hunde wird keine höhere Hundesteuer eingehoben.

Die Hundesteuer ist als Gesamtbetrag bis zum 01. April des jeweiligen Jahres zu bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Regensburg bezahlen?

Alle Hundehalter, die in Regensburg ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben und einen über vier Monate alten Hund besitzen, sind verpflichtet eine jährliche Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund nur zur Verwahrung, Pflege oder Ausbildung aufgenommen, liegt ebenfalls eine Hundehaltung vor. Die Hundesteuer muss bezahlt werden.

Wird ein Hund von mehreren Hunden gemeinsam gehalten, sind alle Personen für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich. Der Betrag richtet sich nach der Anzahl der Hunde.

Sind der Eigentümer und der Hundehalter keine identischen Personen, haften beide für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Regensburg

Anzahl der HundeKosten in Regensburg pro Hund und Jahr
ein Hund80 Euro
ab zwei Hunden120 Euro pro Hund und Jahr
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Regensburg

Die Hundesteuer ist als Jahresbetrag bis zum 01. April zu bezahlen. Wird die Hundehaltung während des Jahres beendet, werden zu viel bezahlte Kosten nicht rückerstattet.

Wird ein neuer Hund in den Haushalt aufgenommen, muss dieser bei der Stadt Regensburg gemeldet werden. Die Hundesteuer, die für den vorigen Hund bezahlt wurde, wird angerechnet.

Obwohl in § 5 Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg eine erhöhte Steuer für Kampfhunde vorgesehen ist, wird derzeit keine erhöhte Hundesteuer eingehoben.

Ermäßigungen der Kosten

Nach § 6 Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg wird auf Antrag des Hundehalters die Hundesteuer für folgende Hunde um 50 Prozent ermäßigt:

  • Hunde, die in Weilern oder Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude von dem nächsten bewohnten Gebäude mindestens 500 Meter entfernt ist. Ein Weiler besteht aus mehreren Gebäuden. Es dürfen maximal 500 Einwohner in dem Weiler leben
  • Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Besitzern eines Jagdscheins. Werden die Hunde zur Ausübung der Jagd eingesetzt, müssen sie die Brauchbarkeitsprüfung nach
    § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 01. März 1983 bestanden haben

Gemäß § 7 Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg kann bei Hundezüchtern die Hundesteuer in eine Züchtersteuer umgewandelt werden.

Der Hundezüchter muss mindestens zwei reinrassige Hunde dergleichen Rasse halten. Bei einem der Hunde muss es sich um eine Hündin im gebärfähigen Alter handeln.

Die Züchtersteuer beträgt die Hälfte des Satzes der normalen Hundesteuer.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Regensburg

Nach § 1 Absatz 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit wird bei folgenden Hunderassen eine Gefährlichkeit immer angenommen:

  • Pit Bull
  • Bandog
  • American Stafforshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Rassen

In § 1 Absatz 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit werden die Hunderassen aufgelistet, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler.
  • Mischlinge dieser Rassen

Hundehaftpflichtversicherung in Regensburg

In Regensburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben.

Personenschäden müssen mit mindestens 500 000 Euro gedeckt sein.

Für andere Schäden muss eine Deckung von mindestens 250 000 Euro vorhanden sein.

Die Versicherungspolice ist bei dem Antrag auf die Haltungsbewilligung eines gefährlichen Hundes vorzulegen.

Anmeldung eines Hundes in Regensburg

Jeder über vier Monate alte Hund muss unverzüglich bei der Stadt Regensburg gemeldet werden.

Stadtkämmerei
Steuern und Abgaben
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Postfach 11 06 43
93047 Regensburg

Frau
Heike Herr
Zimmer: 1.047
Telefon: (0941) 507-2227
Fax: (0941) 507-861202
E-Mail: Herr.Heike@Regensburg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Für die schriftliche Anmeldung ist folgendes Formular vorgesehen:
https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/206/anmeldung-hundesteuer-102020.pdf

Befreiung von der Hundesteuer

Folgende Hunde sind von der Entrichtung der Hundesteuer befreit:

  • Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden
  • Hunde, die öffentliche Aufgaben erfüllen
  • Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerks
  • Hunde, die Blinden, Schwerhörigen, Tauben oder anderen Personen mit besonderen Bedürfnissen helfen
  • Hunde, die Herden bewachen
  • Hunde, die in einem Tierheim untergebracht sind
  • Hunde, die eine Prüfung für Rettungshunde abgelegt haben und im Katastrophenschutz eingesetzt werden
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde, die von Mitgliedern fremder Truppen oder dem zivilen Gefolge gehalten werden
  • Hunde in diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen

Hunde, die aus einem anerkannten Tierasyl in Regensburg adoptiert wurden, sind zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit. Ein Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung ist der Stadt Regensburg unverzüglich zu melden.

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